Itag-Affäre: Freispruch für Kader bestätigtBasel, 14. August 2006Das Basler Appellationsgericht hat den Freispruch von drei Repräsentanten der Treuhand- und Vermögensverwaltungsfirma Itag AG durch das Strafgericht bestätigt. Bei diesem Verfahren ging es um die Frage, ob durch die Entlassung von Beat Gass, einem früheren Geschäftsleitungsmitglied der Itag-Vermögensverwaltung AG, dessen Ehre verletzt worden sei. Die Gass-Klage wegen Verleumdung, Nötigung und Drohung richtete sich gegen die damaligen Itag-Verwaltungsräte Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn sowie den damaligen Compliance Officer H. Z.. Vor Strafgericht wurden die drei Angeklagten kostenlos freigesprochen und die Schadenersatzforderung des Klägers über 5'000 Franken abgewiesen. |
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