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Basel-Stadt will "Fümoar"-Beizen ab sofort verbieten

Das Basler "Fümoar"-Modelll für Raucherbeizen hat ausgedient und ausgeraucht: Zwei Departemente erachten es als "nicht mehr zulässig".
Basel, 30. Juni 2011

Der zuständige Regierungsrat Hans Peter Wessels (SP) stützt sich auf ein Urteil des Bezirksgerichts Arbon von letzter Woche. Heute Donnerstag informiert er die Betreiber der "Fümoar"-Lokal schriftlich über die Anpassung der Praxis. Diejenigen Betriebe, die weiterhin das Rauchen zulassen, müssen in Zukunft mit kostenpflichtigen Verwarnungen rechnen. Der Brief wird auch auf der Homepage des Bau- und Verkehrsdepartements veröffentlicht.

Wie Wessels gegenüber OnlineReports erklärte, gilt die Verfügung des Departements "ab sofort". Im Brief an die "Fümoar"-Beizen schreibt Wessels an die Betreiber: "Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wenn Sie Ihren Betrieb entsprechend anpassen, damit Sie nicht unnötigerweise mit einer Verfügung belästigt werden." Der Spielraum für die Wirte von Raucherlokalen betrage, so Wessels zu OnlineReports, "höchstens noch ein paar Tage".

Gleichzeitig stellte das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt unter SP-Regierungsrat Christoph Brutschin in zwei Entscheiden fest, dass dieses Vereinsmodell als "Umgehung des Schutzes vor Passivrauchen" zu qualifizieren sei.

Schonfrist für Klein-Beizen

Am 27. November wird über die kantonale Volksinitiative "Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" abgestimmt. Diese verlangt, dass in Basel-Stadt die Regelung des Bundes übernommen wird, wonach kleine Lokale bis maximal 80 Quadratmeter Grösse als Raucherbetriebe zugelassen werden können. Bis zur Abstimmung will das Bau- und Verkehrsdepartement deshalb darauf verzichten, solch kleinen Betrieben kostenpflichtige Verwarnungen zuzustellen.

Die angepasste Vollzugspraxis in Basel entspricht weitgehend der Bundeslösung und damit auch der vom Wirteverband Basel-Stadt lancierten Initiative. Sollte die Initiative im November abgelehnt werden, müssen auch alle kleinen Gastwirtschaften auf einen rauchfreien Betrieb umstellen.

Entscheid gegen zwei "Fümoar"-Lokale

Ebenfalls heute wies das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU) die Beschwerden von zwei dem Verein "Fümoar" angeschlossenen Gastgewerbebetrieben ab und stellte fest, "dass in ihren Lokalen ein Rauchverbot gilt", wie es in einer Medienmitteilung des Departements heisst.

Vergangenes Jahr hatte das Arbeitsinspektorat festgestellt, dass in beiden Lokalen, einem Restaurant und einer Diskothek, die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen nicht eingehalten werden. Die Betriebe wurden deshalb zum Schutz ihrer Angestellten verpflichtet, den rechtmässigen Zustand herzustellen. Die beiden dem Verein "Fümoar" angehörenden Betriebe wehrten sich dagegen mit einer Beschwerde.

Die Beschwerdeführer machten im Wesentlichen geltend, es handle sich um nicht öffentliche Lokale, da nur Mitglieder des Vereins "Fümoar" Zutritt hätten und bedient würden. Das im kantonalen Gastgewerbegesetz vorgesehene Rauchverbot für öffentliche Lokale sei deshalb nicht anwendbar. Ferner verstosse das kantonale Recht gegen Bundesrecht.

Gesetztes-Umgehung beabsichtigt

Laut dem Departements-Entscheid sind die beiden Lokale jedoch als öffentlich zu betrachten, da nach dem "Fümoar"-Modell der "Kreis möglicher Gäste praktisch unbegrenzt" sei und der Verein "Fümoar" denn auch "keine Kontrolle über den genauen Mitgliederbestand" habe. Die Ausgestaltung des "Fümoar"-Modells zeige klar, dass eine Umgehung des Gastgewerbegesetzes beabsichtigt werde.

Unzutreffend sei auch das Argument der Bundesrechtswidrigkeit, weil aufgrund der Entstehungsgeschichte des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen und nach der Bundesgerichtspraxis weitergehende kantonale Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit bundesrechtlich zulässig seien. Das Gastgewerbegesetz sei deshalb anwendbar und die Lokale seien somit rauchfrei zu halten.

Verstoss gegen Bundesrecht

Selbst wenn die Betriebe als nicht öffentlich zu qualifizieren wären, würde dies am Ergebnis nichts ändern, heisst es weiter. Das Rauchverbot ergäbe sich dann direkt aus dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses verbietet das Rauchen nämlich auch in nicht öffentlichen Räumen, wenn diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen. In beiden betroffenen Lokalen sind aber jeweils mindestens zwei Personen gleichzeitig tätig.

Da es sich bei den beiden Beschwerden um sogenannte Pilotfälle handelt, werden die zuständigen Behörden nun auch in gleich gelagerten Fällen das Rauchverbot durchsetzen.

Werden Entscheide angefochten?

Die Politik, die die beiden zuständigen Departement jetzt verfolgen, entspricht inhaltlich jener Lösung, die der Basler Wirteverband mit seiner Volksinitiative anstrebt. Wie "Fümoar"-Sekretär Thierry P. Juillard mit den staatlichen Entscheiden umgehen wird, liess sich bisher nicht eruieren: Er verbringt den Nachmittag aufgrund der aktuellen Situation mit Endlostelefonieren.




Weiterführende Links:
- Fasnachts-Rauchen hat trotz verbaler Empörung kaum Folgen


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"Höchste Zeit, den Spuk zu beenden"

Es ist höchste Zeit, dass die Behörden das Rauchverbot endlich konsequent durchsetzen und den Fümoar-Spuk beenden. Etwas grotesk ist, dass man hierzu offenbar auf ein Urteil des Bezirksgerichtes Arbon gewartet hat. Die Rechtswidrigkeit der Konstruktion war doch seit jeher offenkundig. Um dies zu erkennen brauchte es kein Bezirksgerichtsurteil vom Bodensee.


Urs Engler, Bettingen




"Dreiste Gesetzes-Umgehungs-Strategie"

Endlich, endlich: Was viele Einwohnerinnen und Einwohner (und Wirte, die sich an die Regelungen hielten) nicht verstanden haben, hat nun ein Ende: Die dreiste Gesetzes-Umgehungs-Strategie des "Vereins" Fümoar. Dieses "Modell" war von Anfang an nichts anderes als eine Unterwanderung der von einer Mehrheit der Stimmberechtigten 2008 angenommenen Regelungen und damit eine Umgehung des Schutzes vor Passivrauchen. Die Strategie, die die Behörden nun fahren - Betriebe bis maximal 80m2 Grösse werden (vorderhand noch) als Raucherbetriebe zugelassen bis zur erneuten Volksabstimmung im November - ist gut. Und entspricht der etwas weniger strengen "Bundeslösung" - und entspricht damit eigentlich genau den Forderungen der "Wirte-Initiative" "Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelungen"! Was will man mehr? - Und man komme mir nicht mit "Toleranz" und "Sektierertum" und was der Schlagworte mehr sind. Mir sind Fälle bekannt, wo ganz Schlaue bis zehn Uhr, um die Nachtessens-Gäste nicht zu verqualmen (und zu vertreiben), das Rauchen verbieten und dann ab zehn Uhr abends für die Biertrinker mit Zigarette sich "flugs" in ein "Vereinslokal" mit der Lizenz zum Qualmen umtaufen.

 

Solche Schildbürgerstreiche können einfach nicht mehr toleriert werden. Darum: Ein Dankeschön an die Behörden - und vom "Polizeistaat" unter der Fuchtel von "Gesundheits-Taliban" sind wir mit dieser doch noch ziemlich massvollen Regelung noch sehr weit entfernt.


Andrea Bollinger, Basel



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Auch Nomen sind Glückssache.

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