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Appellationsgericht: "Fümoar"-Lösung ist unzulässig

Basel, 25. Juni 2012

Das Basler Appellationsgericht hat heute Montag die sogenannte "Fümoar-Lösung" zur Umgehung des Rauchverbots in Beizen und Bars für unzulässig erklärt und damit die Politik des Bau- und Verkehrsdepartements bestätigt. Das Gericht befand, dass auch die Restaurationsbetriebe, die sich dem Verein "Fümoar" angeschlossen haben, öffentlich zugänglich sind und deshalb dem in Basel geltenden Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen unterstehen.

Demnächst wieder vor Gericht

Das Gericht hatte sich in zwei Fällen mit der Problematik auseinandersetzen müssen, in denen es um arbeitsrechtliche Aspekte in "Fümoar"-Betrieben geht. Weitere zwei Pilot-Fälle, bei denen es generell um die Durchsetzung des Rauchverbots geht, seien "mit dem heutigen Urteil bestätigt worden", schreibt das Bau- und Verkehrsdepartement. Diese beiden Fälle sind derzeit beim Regierungsrat hängig und würden "in Kürze ebenfalls dem Appellationsgericht zum Entscheid überwiesen".

Bisher wurden bereits über 100 Restaurationsbetriebe des Vereins "Fümoar" vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat kostenpflichtig verwarnt, weil sie sich weigern, das 2008 in Volksabstimmung beschlossene Rauchverbot zu befolgen. Die meisten dieser Betriebe haben gegen die Verwarnungen rekurriert. Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, habe das Departement "diese Verfahren mit der Ausnahme von zwei Pilotfällen bislang sistiert".

Departement drängt auf Rekurs-Rückzüge


Mit dem heute vorliegenden Gerichtsurteil könne davon ausgegangen werden, dass diese beiden Rekurse vom Appellationsgericht zu gegebener Zeit ebenfalls abgewiesen werden. Die übrigen rund 100 sistierten Fälle werden nun vom Departement im Sinne des Gerichtsurteils behandelt. Das für die Umsetzung des Rauchverbots zuständige Bau- und Gastgewerbeinspektorat werde seine Kontrolltätigkeit fortführen und weiterhin kostenpflichtig verwarnen. In letzter Konsequenz müssten renitente Betriebe mit dem Entzug der Betriebsbewilligung rechnen.

Angesichts der klaren Rechtslage ruft das Bau- und Verkehrsdepartement die "Fümoar"-Betriebe dazu auf, die Umsetzung des vom Stimmvolk beschlossenen Rauchverbots nicht durch einen Weiterzug der Rekurse noch länger zu blockieren. Deren Erfolgsaussichten beurteile das Departement als "minimal". Deshalb werde erwartet, dass der Verein "Fümoar" den vorliegenden Gerichtsentscheid "nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung akzeptiert und die Rekurrenten dazu bewegt, ihre Rekurse zurückzuziehen".



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"Der Zauber mit der grossen Kriegskasse"

Rückzug der Rekurse? Das ist undenkbar, die Fumoir Leute glauben doch, dass sie ein Urteil mit der grossen Kriegskasse herbeizaubern können. Es ist zu hoffen, dass diese Kriegskasse rasch durch Anwalts- und Gerichtskosten geleert wird. Thierry Julliard wird nicht aufgeben, sein missionarischer Eifer wird den Verein aber viel Geld kosten. Das ist eigentlich schon lange klar. Nur die lasche Handhabung der gesetzlichen Grundlagen haben bis jetzt die Fumoir Lokale im nebligen Rauch eine grosse Chance vor Gericht sehen lassen. Gottseidank sorgt das Appellationsgericht jetzt dafür, dass diese Hoffnung eine Fatamorgana ist. Bald können Nichtraucher wieder ohne "Pseudo-Ausweise" in rauchfreie Lokale gehen.


Peter H. Müller, Oberwil



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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