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Sibel Arslans Immunität: Absage an Staatsanwaltschaft

Basel, 7. September 2021

Abschlägiger Bescheid für die Basler Anklagebehörde im Fall um die Rolle von Nationalrätin Sibel Arslan: Die Immunität-Kommission des Nationalrats hat heute den Antrag der Staatsanwaltschaft einstimmig abgelehnt, die Immunität der Basler "Basta"-Politikerin aufzuheben, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
 

Es ging um die Rolle Arslans bei der Festhaltung von rund 300 Frauen auf der Johanniterbrücke im Rahmen des Frauenstreiktags vom 14. Juni letzten Jahres. Die Bundespolitikerin war von den eingekesselten Frauen als Vermittlerin herbeigerufen worden.


Die Vorwürfe

Ihr wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie sei "nach der erfolgslosen Vermittlung vor Ort geblieben" und habe "die rechtswidrige Demonstration unterstützt". Ausserdem habe sie die Polizeikräfte an den nötigen und mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert, sodass sie gegen ihren Willen habe weggebracht werden müssen, um die Räumung geordnet vollziehen zu können.

Dabei habe sie sich unter anderem wegen der Hinderung einer Amtshandlung und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen strafbar gemacht und gegen die Covid-2-Verordnung verstossen.

"Interessen des Parlaments gehen vor"

Damit stiessen die Ermittler aber bei der zuständigen Nationalratskommission auf keinerlei Verständnis, wie der einstimmige Entscheid zeigt. Die Kommission erachtet es als "fraglich, ob die Handlungen, die Nationalrätin Sibel Arslan vorgeworfen werden, überhaupt eine strafrechtliche Relevanz aufweisen". Angesichts der "ehrenwerten Absichten" von Nationalrätin Arslan erkennt sie in deren Handlungen "keine schwere Verfehlung".

Die Kommission kam daher einstimmig zum Schluss, "dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre".

Auch noch vor Ständerats-Kommission

Nun muss sich am 20. September noch die Rechtskommission des Ständerats mit den Gesuch aus Basel befassen. Bei gleichlautendem Beschluss der ständerätlichen Kommission ist der Schutz der Immunität von Nationalrätin Arslan definitiv und die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht möglich.

Gegenüber OnlineReports sagte Sibel Arslan, sie freue sich über den Kommissionsentscheid, den sie angesichts der Sachlage erwartet habe. Sie vertraue darauf, dass auch die ständerätliche Kommission den Fall genau anschauen und zum gleichen Schluss komme wie die nationaltätliche Kommission.

In einer Medienmitteilung lässt sich "Basta"-Co-Präsidentn Sina Deiss mit den Worten zitieren: "Statt notwendiger Aufarbeitung von Menschenhandel und Gewaltverbrechen verzettelt sich die Basler Staatsanwaltschaft lieber in der Verfolgung engagierter Abgeordneter."




Weiterführende Links:
- Ankläger wollen Sibel Arslans Immunität aufheben


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"Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar"

Ich war zwar weder an der beschriebenen Demonstration anwesend noch bin ich Jurist. Trotzdem scheint aufgrund von Sibel Arslans eigenen Ausführungen und der Medienberichterstattung auch einem harmlosen Gemüt wie mir nicht nachvollziehbar, was die Anklage der Staatsanwaltschaft in dieser Sache (und deshalb deren Ersuchen um Aufhebung vpn Sibel Arslans Immunität) überhaupt soll.

Welcher Teufel (oder zumindest welche Fehleinschätzung) mag da die Staatsanwaltschaft geritten haben? Möge sich auch die ständerätliche Kommission in gleichem Sinn wie die nationalrätliche äussern, damit dieses Geschäft, das ja eher an eine Sommer-Posse erinnert, begraben und vergessen werden kann.


Florian Suter, Basel



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