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© Symbolbild by FC Allschwil


Subventions-Segen gibt unter Vereinen zu reden

Allschwil geht mit einem neuen Unterstützungs-Reglement für Vereins-Beiträge neue Wege. Es gibt nicht mehr einfach Geld, sondern verteilt nach Anzahl Aktivmitglieder. Sind die unter 20 Jahre alt, wird mehr Geld überwiesen.
Allschwil, 5. August 2022

Die Kassiererinnen und Säckelmeister der Allschwiler Vereine blicken angespannt in die finanzielle Zukunft, wie OnlineReports erfuhr: Die Gemeinde will auf einen neuen Verteilschlüssel ihrer Unterstützungsbeiträge setzen.

Dabei soll ein wesentlicher Punkt geändert werden: Vereine sollen für ihre jungen Mitglieder höhere Beiträge erhalten als für ältere Aktivmitglieder. Martin Williner, Projektleiter im Bereich "Bildung – Erziehung – Kultur" der Gemeinde, bestätigt: "Ja, im Sinne einer Jugendförderung soll für Aktivmitglieder bis 20 Jahre ein höherer Beitrag geleistet werden."

Sockelbeitrag und nach Anzahl Aktivmitglieder

Folge: Kassenwarte von Vereinen mit älteren Personen befürchten, dass sie weit weniger erhalten als bisher. Der Frage, wie der Verteilschlüssel konkret aussehen soll, weicht Williner geschickt aus: "Bei der Bemessung der jährlichen Beiträge wurde eine Lösung angestrebt, die bei einem administrativ überschaubaren Aufwand eine möglichst faire Beitragsvergabe sicherstellt."

Der Projektleiter ergänzt: "Der jährliche Unterstützungsbeitrag setzt sich dabei aus einem einheitlichen Sockelbeitrag sowie einem von der Anzahl Aktivmitglieder abhängigen Teil zusammen." Bisher gab es nur jährliche und projektbezogene Beiträge. Neu ist die Anzahl registrierter Mitglieder entscheidend, und sind diese jünger als 20 Jahre, gibt es mehr Geld.

Williner erinnert daran, dass das Alter bereits bisher ein wesentlicher Faktor war: "So waren zum Beispiel Sportvereine bisher nur beitragsberechtigt, wenn sie über Junioren unter 18 Jahren verfügten." So beispielsweise der FC Allschwil, der grösste Verein der Gemeinde.

Neu: Soziales und Umwelt

Ob das in der politischen Diskussion reicht, die Verantwortlichen der Vereine mit einer älteren Mitgliederstruktur zu besänftigen, wird sich weisen. Voraussichtlich im Herbst wird der Einwohnerrat das neue Paragrafenwerk behandeln. Läuft es nach Plan, wird das Reglement Mitte 2023 in Kraft treten, wodurch 2024 erstmals nach neuem Verteilschlüssel Gelder ausbezahlt würden.

Der Gemeinderat wurde vom Einwohnerrat mit einer Motion beauftragt die bisherigen Richtlinien in ein Reglement zu fassen und zu vereinheitlichen. Neu sind auch Vereine in den Bereichen Umwelt und Soziales berechtigt, Beiträge zu beantragen. Die Möglichkeit, sich einzelne Vereinsprojekte finanzieren zu lassen, besteht weiterhin.



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"Wegen tiefer Pünktlichkeit der Eurocity-Züge von Mailand nach Bern und Basel werden ihre Fahrzeiten verlängert."

bz und CH-Media-Zeitungen
am 9. April 2024
in einem Untertitel
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wegen hoher Augenbrauen kommt dieser Satz jetzt im "Gelesen & gedacht".

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