© Foto by Alessandra Paone, OnlineReports.ch
![]() Viel Knapper als erwartet: Nein zum MindestlohnLiestal, 9. Februar 2025Noch zu Beginn des Abstimmungskampfs waren sich Polit-Expertinnen und -Experten sicher, dass die Einführung eines kantonalen Mindestlohns in Baselland keine Chance haben würde. Doch je näher der Abstimmungstermin rückte, desto mehr ging man von einem knapperen Resultat als ursprünglich erwartet aus. Wohl auch, weil sich zu den Befürworterinnen und Befürwortern aus dem rot-grünen Lager auch Bürgerliche gesellten. Darunter etwa der frühere Baselbieter FDP-Präsident Paul Hofer oder die Binninger Einwohnerrätin Rahel Amacker von der Mitte.
Gegner blenden knappes Resultat aus
Die SP, die die Initiative gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Grünen im Sommer 2023 unterstützt hat, zeigt sich in einem Communiqué zwar enttäuscht über die "verpasste Chance", aber auch "beeindruckt". Vor zehn Jahren hätten nur rund 22 Prozent der Baselbieter Bevölkerung einem Mindestlohn zugestimmt. Demnach habe der Druck auf die Bevölkerung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Gleichzeitig habe sich der Wunsch nach einem sozialen Baselbiet verstärkt.
Bezirk Arlesheim schert aus
Die Baselbieter Regierung äussert sich etwas diplomatischer und spricht von einem "positiven Signal" für den Arbeitsmarkt. Sie erachtet das Abstimmungsergebnis als "Bestätigung für den Erfolg sozialpartnerschaftlicher Regelungen", betont aber, weiterhin "mit gezielten und differenzierten Massnahmen" gegen Armut vorzugehen und Armutsbetroffene individuell zu unterstützen.
Auch Solothurn sagt Nein
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken wollten die Initiantinnen und Initianten Angestellte, Familien und Steuerzahlende entlasten. Arbeitnehmende in der Landwirtschaft waren vom Mindestlohn ausgenommen. Weiterführende Links: |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.