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"Ein Vertrauensbruch": Streit-Objekt "Flexity"-Nachbestellung

"Flexity"-Hersteller Alstom will Basel über den Tisch ziehen

Alte Bestellungs-Option gilt nicht mehr – aber die Regierung beantragte Darlehen, ohne es zu wissen


Von Peter Knechtli


Riesiger Tram-Krach zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der "Flexity"-Herstellerfirma: Alstom fordert für die Lieferung von 23 Trams 34 Millionen Franken mehr als vereinbart. Dabei war bei der ersten "Flexity"-Bestellung eine viel günstigere Folge Option vereinbart worden. Jetzt ist der Dal geplatzt: BVB und Regierung sehen nicht gut aus.


Ans Licht der Öffentlichkeit brachte den Preis-Streit heute die grossrätliche Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK): Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das von der Regierung beantragte Darlehen an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) zur Beschaffung von 23 Flexity-Trams nicht zu gewähren.

Die Kommission beantragt dem Parlament, das Geschäfts zurückzuweisen. Ausnahmsweise stimmen auch das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) und die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) dem Antrag zu.

Plötzlich 34,1 Millionen Franken teurer

Nachdem die BVB 2012 bei der damaligen Firma Bombardier (heute Alstom) den Kauf von 61 "Flexitys" bestellt hatten, vereinbarten sie mit dem Hersteller eine bis Ende 2024 einlösbare Option für weitere Trams desselben Typs.

Der Deal war schon eingeleitet, indem die Regierung den BVB für die Beschaffung von 23 "Flexity"-Tramzügen ein rückzahlbares und verzinsliches Darlehen in der Höhe von 91,3 Millionen Franken gewähren wollte und Ende Juni 2022 eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat verabschiedete. Diese günstige Option wäre "aus unternehmerischer Sicht sinnvoll" gewesen.

Doch nun ist dieses Nachfolge-Geschäft ernsthaft gefährdet: Die Alstom fordert von Basel-Stadt eine um 34,1 Millionen Franken massiv überhöhte Preisforderung: Statt 91,3 Millionen verlangt der Konzern nun 125,4 Millionen Franken. Ausserdem verlängere sich die Lieferfrist von 26 auf 33 Monate.

Alstom beharrt auf Forderung

Darüber war die vorberatende Kommission am 26. Oktober sowohl vom Bau- und Verkehrsdepartement wie von den BVB informiert worden: Die Ausgangslage seit der Publikation der Vorlage habe sich inzwischen "verändert". Der französische Konzern begründe die massive Preiserhöhung mit "veränderten Normen bei vertraglich nicht gebundenen Leistungen".

Die BVB habe nach mehreren Verhandlungsrunden konstatieren müssen, "dass Alstom auf ihrer Forderung beharrt", schreibt die Kommission. Der jetzt neu geforderte Stückpreis liegt in der Höhe eines neu ausgeschriebenen Trams. Deshalb hätten das BVD und die BVB das Einlösen des Optionsloses als "nicht mehr opportun" bezeichnet.

Die Frage ist, ob sich die BVB bei Alstom regelmässig und ernsthaft über die Gültigkeit der damaligen Option erkundigt hatten. Zumindest hätte die Bestätigung der Option vorliegen müssen, bevor die Regierung das Darlehen beschloss.

Neuausschreibung statt Rechtsstreit

Die Kommission ist über die massiv erhöhte Preisforderung von Alstom "irritiert". Ein Kauf zu diesem Preis sei "nicht angemessen". Mit der Rückweisung soll der Regierung und den BVB die Gelegenheit gegeben werden, "die juristische Sachlage zu klären, ohne die Neubeschaffung durch einen jahrelangen Rechtsstreit zu blockieren".

Gleichzeitig beauftragt die UVEK die Regierung und die BVB, eine Neuausschreibung vorzubereiten. Sie erwartet, dass Trams der neusten Generation mit Schiebetritten oder Schiebetritt-Vorbereitung auf der gesamten Tramlänge beschafft werden.

Ein solcher Neustart könne auch eine Chance sein, "schneller auf eine mit Schiebetritten ausgestattete Tramflotte umzustellen". Bei den "Flexity"-Trams wäre dies nur bedingt möglich. Die UVEK erwartet, dass die Frage nach dem Zeitpunkt einer Umstellung auf Schiebetritte "geklärt und für einen politischen Entscheid aufbereitet wird".

Kommt jetzt Stadler Rail zum Zug?

Kommissions-Präsident Raphael Fuhrer (Grüne) fand gegenüber OnlineReports klare Worte zur entstandenen Vertrauenskrise: "Es ist schon ein Hammer, wenn man einen Vertrag abschliesst, der dann nicht eingehalten wird." Er sieht in einem neuen Tram-Typ aber auch eine Chance, wenn dieser mit den längst geforderten Schiebetritten ausgestattet wird. "Daraus kann auch etwas Positives entstehen."

Fuhrer schliesst nicht aus, dass aus einer Neuausschreibung auch die Schweizer Firma "Stadler Rail" als Siegerin hervorgehen könnte. Schon vor Jahren hatte BLT-Chef und Stadler-Kunde Andreas Büttiker gegenüber OnlineReports angekündigt, dass eine solche technische Vorgabe durch die Otschweizer Firma erfüllt werden könnte.

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Kommentar: "Flexity"-Rückzieher ist für viele peinlich

3. Februar 2023

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"Warum hat niemand nachgefragt?"

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Im vorliegenden Fall liegt der Hund womöglich unter dem scheinbar unscheinbaren Detail "… bei vertraglich nicht gebundenen Leistungen" begraben. Das hört sich für mich als (juristischer) Laie so an, als ob die veränderten Normen, die zum höheren Preis führen sollen, vom ursprünglichen Vertrag ausgenommen wären. Womit rein rechtlich wohl nichts an der Preiserhöhung auszusetzen wäre – auch wenn diese dem Steuern zahlenden Laien unverschämt hoch vorkommt.

Fragt sich allerdings, warum es vor der Vertragsunterzeichnung niemandem in den Sinn gekommen ist, dass sich die Normen ändern könnten, und nachzufragen, wie sich dies auf den Preis auswirken würde? Oder andersrum: Welche Leistungen sind (zwingend) vertraglich gebunden, auch im Fall der später einlösbaren Option – und welche nicht?


Gaby Burgermeister, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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