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"Gesunder Menschenverstand": Sitz der Basler Staatsanwaltschaft, "Heuwaage"

Selbstgewählte Dunkelkammer: die Basler Staatsanwaltschaft

Viele Angriffe auf sie sind einseitig und unberechtigt, aber unschuldig daran ist sie nicht


Von Peter Knechtli


Anklagebehörden können nie Publikumslieblinge werden – und sie wollen es mit Bestimmtheit auch nie sein. Als ermittelnde Instanz im Justiz-System lieben sie es, unbemerkt vom Auge der Öffentlichkeit zu arbeiten. Das gilt für die Bundesanwaltschaft wie auch für die kantonalen Staatsanwaltschaften, etwa auch in Basel-Stadt und Baselland. Wer nicht mit dem Mangel an Zuneigung oder gar Lob in diesen abgeschirmten Büros umgehen kann, hat dort nichts verloren.

 

Staatsanwaltschaften haben in der Regel keinen Ruf, und wenn, dann einen schlechten. Professionelle Bestätigung besteht im besten Fall darin, dass ein Gericht den Anträgen der Anklage folgt.

 

In den vergangenen Wochen und Monaten unter besonderem Beschuss stand die baselstädtische Staatsanwaltschaft. Dafür gab es eine begründete Rechtfertigung, wie die Aufsichtskommission in ihrem neusten Jahresbericht in aller Deutlichkeit festhält.

 

Ein Staatsanwalt brachte als Folge der (bewilligten) Pnos-Demonstration gegen den Beitritt der Schweiz zum Migrationspakt vom 24. November 2018 mit unbestreitbarem Vorrang und riesigem Ermittlungsaufwand delinquierende Gegenprotestler von "Basel Nazifrei" vor Gericht – wo Urteile ergingen –, während er die rassistische Rede des bekannten Pnos-Exponenten Tobias Steiger in der Behandlungs-Priorität fahrlässig zurückstufte.

 

Den Strafbefehl gegen den Hetzer stellte er erst am 28. April dieses Jahres aus – genau vier Tage, nachdem das Schweizer Fernsehen den Fall kritisch beleuchtet hatte. Das Geschädigten-Interesse in diesem Fall hatte er auf einem Formular als "gering" taxiert, das Medien-Interesse als "nicht gegeben".

"Generell hat die Staatsanwaltschaft
die Verhältnismässigkeit nicht verloren."

Das für den fallführenden Ankläger beschämende Fazit der Kommission: Er habe die Brisanz des Falls in der öffentlichen Wahrnehmung "völlig verkannt". Diese wenig schmeichelhafte Bewertung trifft aber nicht nur den Ermittler. Vielmehr scheint in diesem Fall auch die übergeordnete interne Fall-Kontrolle versagt zu haben.

 

So berechtigt die Kritik der Aufsichtskommission an diesem Bewertungs-Versagen ist, so offensichtlich handelte es sich dabei um einen Einzelfall. Dass die Basler Strafverfolgung in der Fülle ihrer Aufgaben deswegen wiederholt "die Verhältnismässigkeit verloren" ("Basler Zeitung") hat, lässt sich damit nicht belegen. Denn der Antrag auf Aufhebung der Immunität von "Basta"-Nationalrätin Sibel Arslan ist inhaltlich und formal in keiner Weise mit dem "Basel Nazifrei"-Fall vergleichbar.

 

Mir ist es – auch aufgrund weniger kursierender Videosequenzen – nicht möglich, die Vorfälle von Arslans Vermittlungs-Mission zu beurteilen. Hingegen scheinen mit Blick auf die Opportunität von Arslans Intervention auf der Stufe operativer Polizei-Offiziere zwei verschiedene Meinungen geherrscht zu haben, eine partizipative (zulassen) und eine legalistische (ahnden).

 

Wenn die Ermittlungsbehörde nun bei den eidgenössischen Räten die Aufhebung der Immunität beantragt, so kann dieser Schritt in der Bevölkerung tatsächlich die Unschuldsvermutung ritzen und den Eindruck entstehen lassen, wo Rauch sei, sei auch Feuer. Das belegt der Aufschrei vor allem aus linken und feministischen Kreisen. Die Betroffene sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, illegal gehandelt haben zu können.

 

Doch die Mühlen der Justiz mahlen anders. Sie kann gar im Falle eines Mitglieds des National- oder Ständerats, das vom Gesetz her Immunität geniesst, ergebnisoffene strafrechtliche Ermittlungen gar nicht einleiten, ohne dass sie zuvor eben diese Immunität durch beide Parlamentskammern aufheben lässt. Selbst eine Aufhebung bedeutete noch lange nicht, dass die betreffende Person illegal gehandelt hat. Die Schuldfrage müsste erst die folgende Ermittlung klären.

"Linke und feministische Aufmärsche
vor Basler Gerichten werden salonfähig."

Aber die Staatsanwaltschaft muss auf Grund einer Strafanzeige oder bei Bekanntwerden der mutmasslichen Begehung eines Offizialdelikts aktiv werden. Sie muss dabei den rechtlich vorgesehenen Weg beschreiten – und dies ohne Rücksicht auf Ansehen oder politische Stellung der Person. Ob nun Christian Miesch (SVP) wegen eines Gratis-SBB-Generalabos im Wert von 4'635 Franken oder Sibel Arslan ("Basta") ohne Eigennutz wegen ihrer Vermittlungs-Tätigkeit in die Immunitäts-Mühle geraten, darf keinesfalls der Ermittlungs-Willkür überlassen werden.

 

Insofern war das Vorgehen der Strafverfolger korrekt. Ob sie auch im Kontakt mit der Politikerin formal richtig umgegangen ist, bleibt eine andere Frage. Im Falle von Miesch jedenfalls blieb der links-feministische Protest vollkommen aus. Im Fall von Arslan muss Aufschrei als Indiz dafür gewertet werden, dass das Privileg des "gesunden Menschenverstands" (BaZ) nur gegenüber der eigenen Klientel gelten soll.

 

Es wird nicht das letzte Mal sein, dass sich die Basler Staatsanwaltschaft heftiger Kritik ausgesetzt sehen wird. In einer Zeit, da linke und feministische Aufmärsche vor Basler Gerichten ebenso wie unbewilligte Demonstrationen salonfähig werden und von der Politik in krasser Missachtung der Gewaltenteilung die Rücknahme von Bussen an Teilnehmende einer unbewilligten Demo verlangt wird, würde es nicht verwundern, wenn es auch vor dem Sitz der Ermittlungsbehörden an der "Heuwaage" zu ähnlichen kollektiven Versuchen zur Beeinflussung der Justiz käme. Der Respekt vor dem Recht schwindet. Gerichte sollen nach dem Gusto der jeweils am lautesten schreienden Partei urteilen.

 

Einen Vorwurf kann man der Staatsanwaltschaft allerdings nicht ersparen. Sie kultiviert ihr Image der Dunkelkammer in einem Mass, dass in der Öffentlichkeit in der Tat der Eindruck einer Geheimjustiz entsteht, zu der auch die Medien als öffentliche Kontrollinstanz keinen Zugang haben. Im Zeitalter der Instant-Informations-Verbreitung musste die "Heuwaage" damit rechnen, dass ihr Immunitätsgesuch über alle anderen Wege – nur nicht über die eigenen! – an die Öffentlichkeit gelangt und damit potenzierte Empörungs-Sprengkraft entwickelt.

 

Eine Fahndungsbehörde braucht fraglos Schutz, damit sie unabhängig arbeiten kann. Aber sie kann die Dunkelheit auch bis zum Exzess zelebrieren und sich damit zunehmend auch dem öffentlichen Urteil von Wutbürgerinnen und -bürgern aussetzen.

"Staatsanwälte treten nur als böse Ankläger
in Erscheinung – nie als Erklärer."

Die Basler Anklagebehörde arbeitet immer noch in der Intransparenz des analogen Zeitalters. Ihre proaktive Tätigkeit gegenüber den Medien beschränkt sich angesehen von der Zahlenberg-Präsentation der Kriminalstatistik auf fast tägliche Zeugen- und Fahndungsaufrufe. Von ihrer Arbeit kann sich die Bevölkerung kein Bild machen: Substanzielle Einblicke in ihre schwierige Tätigkeit erlaubt sie nicht. Staatsanwälte treten im Rahmen der medialen Gerichtsberichterstattung immer nur als die bösen Ankläger in Erscheinung – nie als Erklärer.

Dieses Selbstverständnis ist antiquiert und historisch erklärbar. Als der frühere Zürcher Kripo-Chef Thomas Hug in Basel Erster Staatsanwalt wurde, gab er die Devise aus: "Tu Gutes und sprich darüber."

 

Offene Türen herrschten auch damals nicht. Aber es folgte eine Phase von mehr als einem Jahrzehnt, in dem eine relativ offene schriftliche wie mündliche Kommunikationskultur galt. Als ein betrunkener Polizist mit der Dienstwaffe seine Freundin erschoss, veranstaltete Staatsanwalt Beat Voser spontan eine Medienkonferenz.

"Der Kommunikationsfluss verkümmerte
zum Informations-Rinnsal."

Doch mit der sanften Öffnung war es vorbei, als Anwälte immer heftiger intervenierten, auf die Unschuldsvermutung ihrer Mandanten pochten und den Strafverfolgern damit Arbeit aufhalsten, die mit ihrer Kernaufgabe nichts mehr zu tun hatten. Folge: Der Kommunikationsfluss verkümmerte zum Informations-Rinnsal. Das ist heute noch so, wie der jüngste Fall Arslan veranschaulicht.

 

Gerade in diesem Fall hätte die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit proaktiv über ihren Immunitäts-Antrag informieren und dabei betonen können, dass dies Bestandteil ihrer Rolle und die Unschuldsvermutung gegenüber der Politikerin weiterhin vollumfänglich gilt. Die Medienstelle lieferte die Erklärung erst hinterher, als der Protest schon kochte. Zwar gab der neue Chef-Staatsanwalt Sasha Stauffer der "BZ" ein Interview – aber zu spät. "Im eigenen Interesse muss man sich nicht überall vornehm zurückhalten", ist heute noch ein ehemaliger Staatsanwalt überzeugt. Die Behörde müsse "offensiver Verständnis wecken".

 

Als wäre Verschlossenheit auf immer der eherne Grundsatz der Staatsanwaltschaft, geht auch der 15-seitige Bericht der Aufsichtskommission – typischerweise – mit keinem Wort auf die ungenügende Kommunikation ein. Statistischer Fokus in diesem Bericht bildet die Quantität der Fall-Erledigung.

Das sollte ändern. Sonst brauchen sich die Fahnder an der "Heuwaage" nicht zu wundern, wenn ihre Stellenbegehren und inhaltliche Prioritätensetzung den parlamentarischen Argwohn wecken, wie ein kürzlicher Vorstoss im Grossen Rat beispielhaft zeigt.

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29. September 2021

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"Verschlossenheit ist Pflicht"

Ein guter Artikel. Mir stellt sich aber die Frage – ist die Stawa in BS nun organisatorisch der Justiz (Judikative) oder der Exekutive zuzuordnen? Prinzipiell wäre beides möglich, aber fest steht, dass sie unabhängig sein und handeln muss; hingegen keinesfalls die Rechte und Pflichten eines Richters hat. Insofern kann der "der Eindruck einer Geheimjustiz" eigentlich gar nicht entstehen.

 

Fakt ist, dass die (unabhängige!) Stawa dem "Justiz-/Sicherheitsdepartement" zugeordnet ist, die administrative (!) Aufsicht aber vom Gesamtregierungsrat (!) ausgeübt wird.

 

Man darf die Stawa nicht einfach der "Justiz" zuordnen. Zitat aus der Richterzeitung: "Sie erfüllt somit zwar Funktionen der Strafverfolgung und Justizfunktionen in einem weiten Sinn, nicht aber richterliche Funktionen im engeren Sinn der Rechtsprechungsfunktion…"

 

Die Aufgabe der Stawa ist die Strafverfolgung, nicht Urteilen und Strafen. Sie untersucht, ob überhaupt ein Straftatbestand vorliegt und bewiesen werden kann; erst dann kann sie es dem Gericht vorlegen, das dann die Beweise beurteilt, die Gegenrede der Verteidigung würdigt – letztlich urteilt.

 

Fazit: In den jeweils für die Medien "interessanten" Fällen ist die "Verschlossenheit" gegenüber der Öffentlichkeit sogar eine Pflicht, weil sie nur so sicherstellt, dass keine Vorverurteilung (im negativen wie positiven Sinn) erfolgen kann. Erst die Gerichtsverhandlung ist "öffentlich" – die Untersuchung selbst darf es keinesfalls werden.


Peter Waldner, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

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