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"Nur auf dem Papier bestanden": Angeschuldigter Regierungsrat Weber (Mitte)
ZAK-Prozess: Thomas Weber schwieg, der Zeuge sprudelte
Im Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung fordert der Staatsanwalt zwölf Monate bedingt für den Baselbieter Regierungsrat
Von Peter Knechtli
Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verlangt der Staatsanwalt für den Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP). Ihm wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Ein geladener Zeuge belastete die Wirtschaftskammer Baselland als damalige Betreiberin der "Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrollstelle" (ZAK) schwer.
Lachend und scheinbar gut gelaunt schritt der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber heute Mittwochmorgen an Krücken der Türe des Strafjustizzentrums in Muttenz entgegen. Eine Sportverletzung hatte 2019 sein rechtes Bein ramponiert. "Ich sage nichts", reagierte er auf Reporterfragen. Er kam als Angeklagter.
Grob gesagt geht es darum: Ihm wird vorgeworfen, bei der Auslagerung der Schwarzarbeitskontrolle im Baugewerbe an die von der privaten Wirtschaftskammer Baselland betriebene ZAK zu sorglos umgegangen und der Kontrollstelle zu einem für den Staat finanziell nachteiligen Deal verholfen zu haben.
Es geht für die Jahre 2014 und 2015 um einen Schaden von insgesamt 200'000 Franken. Eine private Bereicherung legt ihm die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht zur Last.
Weber verweigert Aussage
Auch im Gerichtssaal war die politische Führungsperson, sonst gesellig im Umgang, schweigsam: Er verweigerte auf Anraten seines Anwalts, was sein Recht ist, die Aussage ebenso wie auch der wegen Gehilfenschaft Mitangeklagte Thomas Keller, seit 1992 Leiter des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), das in Webers Direktion eingegliedert ist.
Weber-Verteidiger Mark Livschitz erklärte, er werde, wo nötig, für seinen Mandanten antworten, und bat darauf den Stellvertretenden Staatsanwalt János Fábián, bereits zu Beginn seine Strafanträge bekanntzugeben was das Gericht jedoch ablehnte. Seinen vorbereiteten Fragekatalog konnte Strafgerichtspräsident Andreas Schröder somit zu den Akten legen.
Zeuge spricht von "Geldmaschine"
Während die beiden Beschuldigten Staats-Repräsentanten stumm blieben, liefen die übrigen Protagonisten zu Form auf. Es war eine durch und durch emotional inszenierte Verhandlung. Als Erster packte der damalige ZAK-Geschäftsführer Michel Rohrer – auch er wegen eines Fussbruchs an Krücken – aus und belastete die Wirtschaftskammer schwer. In seiner mehr als einstündigen Befragung schilderte er in aller Deutlichkeit das System einer "Geldmaschine", wie es nach seiner Wahrnehmung in der Wirtschaftskammer unter Hans Rudolf Gysin und später unter seinem Nachfolger Christoph Buser geherrscht haben soll.
So habe die 2007 gegründete "Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle" kein eigenes Personal beschäftigt und habe "nur auf dem Papier" bestanden. Alle Kontroll-Aktivitäten seien über der Wirtschaftskammer nahestehende Einheiten abgewickelt worden. Auf diese Weise habe man "Margen erzielen" können, was das Ziel gewesen sei: "Es ging primär darum, Geld zu verdienen."
Dabei seien auch die Gewerkschaften in der Person von SP-Landrat Daniel Münger eingebunden worden. Das Modell der sozialpartnerschaftlichen Kontrollstelle unter stratregischer Führung der Wirtschaftskammer sei auch der Garant für politische Mehrheiten im Landrat gewesen.
Eine System der Abhängigkeit
Anhand zahlreicher Beispiele schilderte der Jurist und frühere Insider Rohrer ein Abhängigkeits-System, das darin bestanden haben soll: Weber soll als Gegenleistung für seine Wahlkampf-Unterstützung durch die Wirtschaftskammer sozusagen als politisches Schmiermittel für das Durchwinken der finanziell attraktiven Auftragsvergabe an die ZAK durch die politischen Instanzen wirken.
Um die Auftragsvergabe an eine private Institution der Wirtschaftskammer zu befördern, sei der Plan gewesen, das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit als bisherige Kontrollinstanz in Misskredit zu bringen, um "schneller ans Ziel" der lukrativen Auftragsvergabe zu gelangen. Dabei sei esn darum gegangen, keinen Ertrag auszuweisen und den Aufwand über Lohnkosten zu erhöhen, damit der Bund die Refinanzierung zusichert. So seien mit der Unterschrift Webers die Staatsbeiträge jährlich um 100'000 auf 650'000 Franken erhöht worden, ohne dass dem eine Leistung in Form von vermehrten Kontrollen gegenüber stand.
Gewerkschaften nur "Alibi-Partner"
Auch eine gewerkschaftliche "Anlaufstelle" beispielsweise für Missbrauchs-Informanten, für die der Gewerkschaftsbund jährlich willkommene 75'000 Franken kassierte, sei zwar am Haus angeschrieben gewesen, habe aber "nur auf dem Papier bestanden". Die taktisch als Teil der "Geldmaschine" ins Boot geholte Gewerkschaft Unia sei dabei "Alibi-Partner" und "nur ein Anhängsel" gewesen.
Auch die gesetzlichen und vom Landrat beschlossenen Grundlagen seien von der Wirtschaftskammer orchestriert worden: "Wir haben ja die Gesetze geschrieben", sagte Rohrer, aus dem heraus es nur so sprudelte. Eine staatliche Beitragserhöhung von jährlich 600'000 auf 650'000 Franken sei mit der der Notwendigkeit von Experten begründet worden. Dabei, so Rohrer, seien "keine Experten nötig" gewesen.
Ausserkantonaler Staatsanwalt abgelehnt
In seinem fast anderthalbständigen Plädoyer forderte Staatsanwalt Fábián für Weber, der die Leistungsvereinbarung mit der ZAK unterschrieben hatte, wegen ungetreuer Amtsführung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwöl Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Für Kiga-Chef-Keller beantragte er bescheidene zehn Tagessätze bedingt ebenfalls auf zwei Jahre. Die Beschuldigten hätten vorsätzlich gehandelt, weil sie "um die zu hohe Entschädigung gewusst" hätten.
Der Staatsanwalt gab zunächst offen seinem Bedauern Ausdruck, dass das Kantonsgericht gleich zweimal seinen Antrag abgelehnt habe, die delikate Strafuntersuchung gegen ein Regierungsmitglied an einen ausserkantonalen ausserordentlichen Staatsanwalt zu übergeben. Nicht überraschend: Kommenden Oktober muss Fábián wieder durch den Landrat gewählt werden, den Antrag stellt die fünfköpfige Regierung, der Weber angehört.
Die Angriffe der Verteidiger
Die zusammen gegen dreistündigen teils etwas theatralisch vorgetragenen Plädoyers von Mark Levschitz (Weber) und Nicola Moser (Keller) gerieten zu einer eigentlichen verbalen Abrechnung mit dem Ankläger. Fábián habe "Äpfel mit Birnen verglichen", "mit verschiedenen Ellen gemessen", "dreist gelogen" oder sei "perfide vorgegangen". Es sei Weber gewesen, der "sofort die Reissleine gezogen und ein Schiedsverfahren auf den Weg gebracht habe, als 2015 bei der ZAK Erfüllungsprobleme entstanden".
Weber, so Levschitz weiter, habe keineswegs "individuell interveniert". Vielmehr hätte die gesamte damalige Regierung angeklagt werden müssen, weil sie die Erhöhung der Entschädigung gemeinsam beschlossen habe. Vielmehr sei sich die ZAK ihrer Monopolstellung und somit ihrer "Vertragsgestaltungs-Macht" sehr wohl bewusst gewesen.
Verteidiger Moser kritisierte es als "Skandal", dass die Strafverfahren gegen die ZAK-Verantwortlichen vor einiger Zeit eingestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe sich "völlig verrannt, viel Geschirr zerschlagen und dem Image des Kantons geschadet". Beide Verteidiger forderten für ihre Mandanten Freispruch. Das Urteil wird kommenden Freitagnachmittag eröffnet.
Bevor sich Patient Weber mit der schwarzen Staatlimousine (Kontrollschild-Nummer: 1833) Richtung Oberbaselbieter Feierabend chauffieren liess, war er zum Kürzest-Schlusswort doch noch zu vernehmen: Er schloss sich den Ausführungen seines Anwalts an und sprach dem Gericht seinen Dank aus.
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2. Juni 2021
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