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© Foto by Fischereiverband Baselland
"Die Türe wieder auftun": Renaturierter Birs-Flusslauf in Zwingen

EBL muss mit Birs-Kraftwerk in Zwingen zurück auf Feld eins

Kantonsgericht entscheidet einstimmig gegen den Baselbieter Regierungsrat: Bewilligungsverfahren muss neu aufgerollt werden


Von Peter Knechtli


Das ist ein Hammerschlag für die Elektra Baselland (EBL): Sie kann ihr Birs-Kraftwerk in Zwingen nicht bauen, weil das Kantonsgericht eine Beschwerde von WWF und Fischern einstimmig gutgeheissen hat. Bei der Regierung war das Bewilligungsverfahren bundesrechtswidrig organisiert worden.


Für EBL-Chef Urs Steiner muss es ein Schock gewesen sein, als er gestern Mittwoch den Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts erfuhr: Einstimmig hiessen die fünf Richtenden unter dem Vorsitz von Franziska Preiswerk eine Beschwerde des WWF und von Laufentaler Fischern gut. Sie wehrten sich gegen die Ablehnung ihrer Beschwerde gegen die Konzessionserteilung für ein neues Flusskraftwerk an der Birs letzten Februar durch die Kantonsregierung.

Geplant ist das Strom-Fabrikchen in der Zwingener "Grossmatt" – in einem Streckenabschnitt, den der Kanton Baselland mit hohem finanziellem Aufwand zum Vorzeige-Beispiel renaturiert hat.

Für Martin Strohmaier, seit wenigen Monaten EBL-Projektleiter für Wind- und Wasserkraftwerke, ist die Bedeutung dieses Urteils klar: "Zurück auf Feld eins." Das tut weh: Bei der EBL sind bisher Kosten in hoher sechsstelliger, wenn nicht siebenstelliger Höhe angefallen.

Sieg für Kraftwerkgegner

Seit fast acht Jahren streitet sich der Liestaler Energieversorger mit den Projektgegnern, die sich mit allen juristischen Mitteln erbittert gegen das neue Wasserkraftwerk zur Wehr setzen. "Wir haben jetzt acht Kraftwerke an der Birs. Die Zitrone ist definitiv ausgepresst", meinte heute Donnerstagnachmittag Urs Campana, Präsident des Fischereiverbandes Baselland und einer der Beschwerdeführer, gegenüber OnlineReports. Solche Kleinkraftwerke lieferten "einen absolut marginalen Beitrag an die Energiewende".

Mit dem gestrigen Urteil haben die Kraftwerkgegner einen klaren Sieg errungen. Das Kantonsgericht war der Auffassung, es sei beim Bewilligungsverfahren durch den Kanton zu einer Methode gekommen, die mit Bundesrecht nicht vereinbar ist. So wurden Konzessionsgesuch und Baubewilligungsverfahren über zwei verschiedene Rechtsmittel-Instanzen behandelt: Die Konzession wurde durch die Regierung erteilt, die Baubewilligung über die Linie Bauinspektorat / Baurekurs-Kommission.

Dieses Verfahren widerspreche der vom Bund geforderten Pflicht zur Koordination. Denn laut Raumplanungsgesetz sind für die Anfechtung von Verfügungen kantonaler Behörden "einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorzusehen".

"Grosse Rechtsunsicherheit"

Das Gericht hob nun die Abweisung einer Beschwerde gegen die Konzessionserteilung durch die Kantonsregierung auf. Damit dürfte auch dem parallel laufenden Baubewilligungsverfahren vor der Baurekurs-Kommission der rechtliche Boden entzogen sein.

"Es besteht jetzt eine grosse Rechtsunsicherheit", sagte EBL-Anwalt David Jenny ("die EBL trifft keine Schuld") gegenüber OnlineReports. "So wie der Kanton Baselland jetzt aufgestellt ist, sind Verfahren, die mit dem Raumplanungsgesetz konform sind, unmöglich." Beobachter vertreten die Auffassung, der Kanton – konkret: die Bau- und Umweltschutzdirektion – habe es unterlassen, die Bewilligungsverfahren an Bundesrecht anzupassen.

Kanton prüft Gesetzesanpassung

Wie es jetzt weitergeht, ist offen. Das Kantonsgericht betrachtete es nicht als seine Sache, einen Lösungsweg aufzuzeigen. Vielmehr ist nun die Kreativität der staatlichen Baujuristen gefragt. Markus Stöcklin, der Leiter der Rechtsabteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion, sagte zu OnlineReports, die Verfahren seien durch den Kanton schon weitestgehend koordiniert worden. "Aber wir wurden durch das Gericht nun eines Besseren belehrt."

Auf die Schnelle wird die Rechtssicherheit aber nicht hergestellt werden können. Laut Stöcklin wird sich die Direktion nun "sehr gut überlegen müssen, eine Koordinationsnorm einzuführen" – beispielsweise in Form einer Ergänzung des kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetzes, die die Regierung auch in spezifischen Fragen konzessionierter Projekte zur Rekursinstanz in Baubewilligungsfragen erhebt. Eine solche Gesetzesänderung wird aber vom Landrat und allenfalls durch das Volk noch bewilligt werden müssen.

Ein zweites EBL-Problem an der Birs

Der Kanton, so Stöcklin weiter, werde "die Türe wieder auftun müssen", damit nicht weitere Investoren vor ähnlich Probleme wie jetzt die EBL gestellt werden. Doch gerade die EBL trifft es demnächst ein weiteres Mal.

"Wir haben gleich zwei Baustellen", meinte Wasserkraft-Chef Strohmaier zu OnlineReports. Denn in der "Obermatt", unweit des jetzt umstrittenen Kraftwerk-Projekts, betreibt die EBL ein weiteres Werk, dessen Konzession kommendes Jahr ausläuft. Die Voraussetzungen auf eine reibungslose Konzessionserneuerung seien durch den Entscheid des Kantonsgerichts "extrem schlecht". Wenn die Bewilligung für den Weiterbetrieb nicht rechtzeitig erteilt werden könnten, bestehe die Gefahr, dass die Turbinen abgestellt oder das Werk letztlich zurückgebaut werden müsse.

Weiter verhärtete Fronten

Wie es mit einem neuen Kraftwerk weitergehen soll, ist ebenfalls höchst ungewiss. Ein durch das Gerichtsurteil "schwer enttäuschter" EBL-Chef Steiner will am Projekt ohne Wenn und Aber festhalten: "Es gibt keinen Grund, das Vorhaben abzubrechen." Sein Kadermann Strohmaier will jetzt aber "mit Sicherheit auf die Gegner zugehen und das Gespräch suchen".

Ob dies gelingt, ist sehr fraglich. Jost Müller, der Geschäftsführer des WWF beider Basel, will sich in keinen Handel einlassen. "Die EBL hat nicht gut geplant, uns nicht ernst genommen und soll dieses Projekt jetzt abblasen."

4. September 2014

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"Zerstörerische Kleinwasserkraftwerke"

Die "Geschichte" ist nicht ganz vollständig, wenn man unter den Tisch wischt, dass erst vor zwei Jahren das alte Stauwehr – natürlich auf Kosten der Steuerzahler – abgerissen und für viel Geld die Birs dort in eine schöne, gesunde Flusslandschaft umgebaut worden ist. In der danach folgenden, gelegentlich hysterisch anmutenden Energiepolitik werden jetzt aber Subventionen (namens "kostendeckende Einspeisevergütung") ausgeschüttet, ohne die keines dieser naturfeindlichen, zerstörerischen Kleinwasserkraftwerke überleben könnte.

 

Wir finanzieren aber nicht nur aus unseren Taschen über diesen "Umweg" solche – an sich völlig unrentable – Bauwerke (und die Gewinne für EBM & Co.), sondern tragen dazu bei, dass wichtige Fischarten und andere Wasserlebewesen noch mehr vom Aussterben bedroht werden. Die Alibi-Fischtreppen sind meist ein Witz; beim Abstieg werden vermutlich mehr Wanderfische durch die Turbinen "geschnetzelt" als welche durch die Treppen "wandern". Obwohl ich der Letzte bin, der die Förderung der Energieproduktion behindern möchte – über dieses Urteil freue ich mich deswegen sehr.


Peter Waldner, Basel



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