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Massive finanzielle Probleme: Aids-Hilfe beider Basel "gefährdet"Wiederholtes Defizit, Wechsel in der Geschäftsleitung, Angebots- und Stellenabbau: Präsident Christoph Siegwart – erst seit zwei Monaten im Amt – räumt auf. Von Jan Amsler Die Aids-Hilfe beider Basel wird im kommenden Jahr 40. Doch dem Verein droht das Aus und er muss dringend handeln. Der neue Präsident Christoph Siegwart bestätigt Informationen von OnlineReports.
Kantone geben jährlich 622'000 Franken
Die beiden Basel haben mit der Aids-Hilfe Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und steuern zusammen jährlich 622'000 Franken bei – 428'000 Franken kommen aus der Stadt, 194'000 Franken vom Land.
"Jetzt bin ich für einige der Böse": Christoph Siegwart.
Er habe zwar gewusst, dass es um den Verein nicht gut stehe, sagt er im Gespräch mit OnlineReports. Doch hätte er nicht erwartet, dass das Ausmass so prekär sei und sein Engagement nun darin bestehe, den Verein mit harten Massnahmen wieder auf Kurs zu bringen: "Jetzt bin ich für einige der Böse."
Geschäftsleiterin geht
Siegwart bestätigt, kürzlich eine Kündigung ausgesprochen zu haben. Betroffen ist die Leiterin Testangebot Allgemeine Bevölkerung / Lady Check.
Abbau beim Lady Check
Bereits per April hat der Verein den Berater für Trans-Menschen entlassen. Von den Massnahmen ist auch der sogenannte Lady Check betroffen. Dieses Angebot richtet sich an Sexarbeiterinnen. Sie können sich anonym auf HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen und Beratungen erhalten. Die Tests sollen beibehalten werden, doch weitergehende medizinische Betreuungsangebote sollen neu von einem anderen Verein (Aliena) koordiniert werden.
Kritik an Abbau und Kommunikation
Dem Verein nahestehende Personen kritisieren den Abbau beim Personal und dem Angebot, etwa weil die Hürden für die Sexarbeiterinnen nun ansteigen würden. Sie haben auch kein Verständnis dafür, dass die Aids-Hilfe die Massnahmen bisher nicht kommuniziert hat, obwohl die Öffentlichkeit wegen der beachtlichen Summe an eingesetzten Steuergeldern einen Anspruch darauf habe. 8. August 2024
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