© Foto ZVG
Kantonsgericht Baselland: Pascal Leumann soll Abteilungspräsident werdenDie FDP nominiert den 50-jährigen Spitzenjuristen für die Nachfolge von Franziska Preiswerk. Von Thomas Gubler Auf Ende Jahr tritt die amtierende Präsidentin der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (VV) am Kantonsgericht, Franziska Preiswerk, in den Ruhestand. Dass die Baselbieter Freisinnigen diese nicht nur wichtige, sondern auch politisch relevante Abteilung am Kantonsgericht für sich reklamieren würden, war schon seit Monaten klar. Und dank eines geschickten politischen Schachzugs ist die FDP gemäss dem für Richterwahlen unter den Parteien geschlossenen Gentlemen's Agreement bei der Besetzung der Position auch an der Reihe. Unklar war nur noch, wen die Partei diesen Herbst dem Landrat zur Wahl vorschlagen würde.
Erfahrung auf fast allen Gebieten
Leumann kann nicht nur einen hervorragenden Studienabschluss vorweisen – Lizenziat und Doktorat beides mit summa cum laude –, er verfügt auch über Erfahrungen als Richter und Gerichtsschreiber sowie als Rechtskonsulent in der Privatwirtschaft. Zudem war er acht Jahre lang Gemeinderat in Arlesheim.
Eine freisinnige "Domäne"
Mit Leumann könnte der Freisinn zweifellos an die Tradition herausragender Persönlichkeiten in der Abteilung Verfassung- und Verwaltungsrecht beziehungsweise am Verwaltungsgericht anknüpfen. Klingende Namen aus der Vergangenheit sind etwa René Rhinow, Armin Meyer oder Peter Meier. 12. September 2024
|
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.