© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Rheintunnel: Baselbieter Stimmbevölkerung folgt Isaac Reber, doch dieser schweigtWährend Basel-Stadt im eidgenössischen Nein-Trend liegt, zeigt sich die Landschaft Autobahn-freundlicher. Von Thomas Gubler Die Vorlage zum Ausbau der Schweizer Autobahnen war in Tat und Wahrheit eine eidgenössische Vorlage. Mit Hinweis darauf hat es dann auch der Baselbieter Baudirektor Isaac Reber (Grüne) – ein dezidierter Befürworter – abgelehnt, am Sonntag zum Resultat Stellung zu nehmen.
Kein erkennbarer Zusammenhang
Zwischen dem zweiten Wahlgang in die Basel-Städter Regierung und dem Rheintunnel beziehungsweise der Autobahnausbau-Vorlage gab es keine Koinzidenz. Wer Esther Keller, die sich für den Rheintunnel ausgesprochen hatte, wählte, konnte also problemlos Nein zum Rheintunnel sagen. Beziehungsweise: Wer Nein zum Rheintunnel sagte, musste nicht zwingend auch die grüne Gegenkandidatin Anina Ineichen wählen. Generell lässt sich indessen sagen, dass die Baslerinnen und Basler die vielbeschworenen Vorteile eines Rheintunnels für ihre Stadt nicht erkennen konnten.
Zwischen Titterten und Hersberg liegen Welten
Dafür gibt es grosse Unterschiede zwischen einzelnen ländlichen Gemeinden. So verzeichnen Titterten (66,27) und Kilchberg (61,84) einen ähnlich hohen Nein-Stimmen-Anteil wie Birsfelden. Auf der anderen Seite stehen Hersberg (72,86) und Pfeffingen (70,32) an der Spitze der Ja-Gemeinden.
Ausgewogen-uneinheitlich: Abstimmungsresultate im Baselbiet.
Durch die gesamtschweizerische Ablehnung der Autobahn-Vorlage ist die Differenz zwischen Basel-Stadt und Baselland in Bezug auf den Rheintunnel letztlich bedeutungslos. Was hingegen den Zubringer Bachgraben (Zuba) betrifft, so könnte man das Abstimmungsresultat vom Wochenende dahingehend werten, dass nur eine gemeinsame Lösung – zwischen Basel-Stadt und Baselland einerseits, aber auch zwischen Regierung und Stimmvolk andererseits – zielführend sein kann. 24. November 2024
|
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.