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"Aufgrund der Komplexität des Verfahrens ausserstande": Anlagebetrüger Behring

Betrugsfall Dieter Behring: Alles von vorn für die Gläubiger

Das fachlich und personell überforderte Aargauer Konkursamt erhebt schwere Vorwürfe an Bundesanwaltschaft


Von Peter Knechtli


Die Aufarbeitung des Falls um den Anlagebetrüger Dieter Behring nimmt kein Ende: Das Aargauer Konkursamt erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Bundesanwaltschaft. Den betrogenen Anlegern nützt das wenig: Für sie beginnt der Kampf um Geld von vorn.


Eine Schadenssumme von 800 Millionen Franken (so die Wikipedia-Angabe) hat der am 5. März 2019 verstorbene Basler Anlagebetrüger Dieter Behring im Zeitraum zwischen September 1998 bis Oktober 2004 bei Investoren aus aller Welt hinterlassen. Doch obschon die Betrogenen seit Jahren darum kämpfen, zu holen, was noch zu holen ist, hat bisher noch keiner von ihnen Geld gesehen.

Vorwürfe eines überforderten Konkursamtes

"Es ist ein Elend, alles beginnt von vorn." Solche Sätze der Verzweiflung sind derzeit aus Anwaltskreisen zu hören, die für ihre Klienten vor über 15 Jahren erste Geldforderungs-Formulare an die Bundesanwaltschaft geschickt hatten. Aufgeschreckt sind sie durch einen Brief der Amtsstelle Brugg des Aargauer Konkursamtes, das mit der konkursamtlichen Erbschafts-Liquidation von Dieter Behring beglückt worden war.

Das an die Gläubiger dieser Liquidation gerichtete Schreiben eines Konkursbeamten zeigt nicht nur auf, dass die Konkursamts-Zweigstelle Brugg mit dem Verfahren personell überfordert war, so dass sich die Mandatierung der Spezialfirma "Lansliq AG" aufdrängte: Die Zweigstelle sehe sich "aufgrund der Komplexität des Verfahrens wie auch aus Kapazitätsgründen ausserstande, das weitere konkursamtliche Verfahren speditiv abzuwickeln".

Das "Versehen" der Bundesanwaltschaft

Aus dem Brief geht insbesondere hervor, mit welcher Kompetenz die Bundesanwaltschaft den Fall Behring abgewickelt hat. So heisst es in schwer verständlichem Amtsdeutsch, die "Transliq AG" habe sich gegenüber dem Bundesstrafgericht dafür eingesetzt, "dass von der Einziehung derjenigen Vermögenswerte von Dieter Behring abgesehen wird, die im Rahmen des Strafverfahrens gegen ihn zwar beschlagnahmt, aus Versehen von der Bundesanwaltschaft dem Bundesstrafgericht jedoch nicht vorgelegt worden waren und deshalb im Strafurteil nicht berücksichtigt werden konnten".

Überdies habe die "Transliq AG" beim Studium des Urteils des Bundesstrafgerichts vom 30. September 2016 festgestellt, dass "diverse Dieter Behring zugeordnete beschlagnahmte Vermögenswerte im Wert mehrerer Millionen Franken eingezogen wurden, ohne dass deren Herkunft überprüft worden ist".

Dies, so fährt das Schreiben fort, "obwohl die einziehungsbegründeten Umstände vom Staat zu beweisen und die Strafbehörden aufgrund des Untersuchungs-Grundsatzes zu entsprechenden Abklärungen verpflichtet sind".

Gläubiger aller Welt auf Zirkularweg

Wegen des Covid-Risikos, teilt das Konkursamt den betrogenen Anlegern mit, werde keine physische erste Gläubigerversammlung durchgeführt, nicht zuletzt auch wegen Reisebeschränkungen ausländischer Gläubiger. Vielmehr erfolge die Abwicklung "auf dem Zirkularweg".

Das Dicke, das in Anwaltskanzleien für rote Köpfe und Kopfschütteln sorgen dürfte, kommt am Schluss: Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen und Beweismittel bis 29. November der "Transliq AG" vorzulegen. Es handelt sich dabei um Papierberge, die schon einmal eingereicht wurden und in Kopie nun in Archiven der Kanzleien schlummern.

"Trauerspiel" auf Kosten der Gläubiger

Dies habe "zur Folge, dass die Gläubiger, die seit Jahren auf ihr Geld warten, erneut aufgefordert werden, die bereits vor zahlreichen Jahren im Strafverfahren gegen Dieter Behring eingegebene Forderung nochmals einzugeben und im Detail zu belegen", wie OnlineReports aus einer Anwaltskanzlei erfuhr. Es handle sich um eine "Never ending story" und ein "Trauerspiel unserer Justiz" auf Kosten von Gläubigern.

OnlineReports weiss von einem Fall, in dem Gläubiger angesichts des schleppenden Verlaufs ihre Rechtsvertretung schon zweifelnd fragten, ob sie eigentlich "mit der Gegenseite" zusammenarbeite. Kommt dazu: Die "Transliq AG" arbeitete nicht gratis. Ihre Honorare dürften die bescheidene Barsumme belasten, bevor die Anleger am Sankt Nimmerleinstag vielleicht einen Rappen davon zu sehen bekommen.

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4. November 2021

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"Justizorgane sollten nicht versagen"

Zum Zug kommen Menschen wie Dieter Behring, weil sie auf die Gier vieler und auf die Nachlässigkeit anderer zählen dürfen. Dann war Dieter Beehring wahrscheinlich auch mit Charisma und rhetorischen Fähigkeiten begabt. Dass sich die Beamtinnen und Beamten der Bundesanwaltschaft im Behringschen Spiegellabyrinth verirren, kann ich sogar nachvollziehen. Für ein postitives Staatsverständnis von uns Bürgerinnen und Bürger ist es aber wichtig, dass wir sehen, dass die Justizorgane nicht versagen. Das wäre doch eines der Themen, mit dem sich Politiker und Politikerinnen profilieren könnten, statt mit Kuhglocken-Umzügen.


Stephan Kalt, Basel



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