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Solche Fehlleistungen schwächen das Vertrauen in die staatlichen InstitutionenDer Kommentar zum Rechenfehler bei der Wahlbeteiligung in Basel-Stadt. Von Jan Amsler Die falschen Angaben der Staatskanzlei Basel-Stadt sind keine Bagatelle. Die "Information der Öffentlichkeit" wird zur Missinformation. Die Aussage der Staatskanzlei, die Berechnungen zur Wahlbeteiligung im Vorfeld des Stichtags seien unverbindlich*, entlastet den Kanton nicht. Die "Information der Öffentlichkeit" wird dadurch nämlich zu einer Missinformation. Und dies in einer Phase höchster Anspannung. Die Fehler bei den Behörden scheinen sich zu häufen. Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Im Vorfeld der vergangenen eidgenössischen Abstimmungen verschickte der Kanton Basel-Stadt den Stimmberechtigten in Riehen fehlerhafte Stimmrechtsausweise mit falschen Angaben zum Ort und zu den Öffnungszeiten des Wahllokals.
*Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher Marco Greiner legt Wert auf die Feststellung, dass die Berechnungen zur Wahlbeteiligung im Vorfeld der Wahlen "selbstverständlich verbindlich sein sollen": "Durch den Vergleich mit vergangenen Wahlen sollen sie einen verlässlichen Gradmesser für die zu erwartende endgültige Wahlbeteiligung sein. Aufgrund der wachsenden medialen Nachfrage nach diesen Zahlen haben wir in den letzten Jahren eine Statistik aufgebaut, um dem Wunsch nach den Vergleichszahlen nachkommen zu können. Dies, weil wir die Arbeit der Medien gerade im Zusammenhang mit den Wahlen wertschätzen und als sehr relevant betrachten. Umso mehr ärgert auch uns der Fehler, an dem es nichts rumzudeuteln gibt." 22. Oktober 2024
"Artenschutz beim Staat" Sicher ist, dass in der Privatindustrie die Verantwortlichen solcher "Ungereimtheiten" an die frische Luft gesetzt würden. Und ich weiss, wovon ich rede, habe ich solche Vorkommnisse als Unbeteiligter aus nächster Nähe miterleben "dürfen". Aber beim Staat herrscht offensichtlich Artenschutz. Bruno Heuberger, Oberwil |
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