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"Zunehmende Anonymisierung": Bestattungsanzeigen in Printmedien

Die verspätete Aufregung um die Publikation von Bestattungsanzeigen

Verzicht auf Publikation in Printmedien wurde vor über einem Jahr beschlossen – weder Parlament noch Medien muckten auf


Von Christof Wamister


Basel-Stadt schränkte die amtliche Publikation der Bestattungsanzeigen schon vor drei Jahren aus datenrechtlichen Gründen ein. Aber ein im Grossen Rat einstimmig beschlossenes Gesetz sorgte erst bei seinem Inkrafttreten für Aufregung. Niemand – weder Politiker noch Medien – waren sich der Brisanz der Gesetzesänderung bewusst.


Grosse Aufregung in den Zeitungsspalten und im Grossen Rat: Die Bestattungsanzeigen von Basel-Stadt werden seit dem 1. April nicht mehr zur Publikation an die Medien weitergeleitet, wie OnlineReports berichtete. Das Thema ist natürlich ernst und wichtig. Denn die Liste mit den kürzlich Verstorbenen gehört zu den meistgelesenen Rubriken.

Publikation nur noch im Internet


In der "BZ Basel" kann man sie bereits wieder lesen und in der "Basler Zeitung" wird dies demnächst auch wieder der Fall sein – allerdings mit Zusatzaufwand für die Redaktionen: Die Zuständigen müssen sich die Daten jetzt von der Website der Stadtgärtnerei herunterladen, was immer noch einfach ist als im vordigitalen Zeitalter. Da holte man sich die "Todesfälle" auf Papier beim Zivilstandsamt.

Das neue Bestattungsgesetz müssen die amtlichen Daten nun nicht mehr an die Redaktionen übermittelt werden. Denn der Gesetzestext sagt klipp und klar: "Die Publikation erfolgt im Internet."


Eine bürokratische Ausgeburt? Das Erstaunliche – gemessen an der aktuellen Aufregung – ist die Tatsache, dass die Abschaffung der Publikation der amtlichen Bestattungsanzeigen in den Printmedien ohne jegliches Aufmucken erfolgte: Das Bestattungsgesetz wurde im März 2020 vom Grossen Rat ohne Gegenstimmen angenommen.

Kantonsblatt zog vor


Schon dieser Beschluss hatte eine Vorgeschichte. Mit der Revision der Zivilstandsverordnung im Jahr 2017 wurde bereits die Publikation von Todesfällen im mittlerweile nur noch elektronischen Kantonsblatt durch das Zivilstandsamt abgeschafft, was mit dem Datenschutz respektive dem Umgang mit "Personenstandsdaten" zu tun hat. Bei der Revision des Bestattungsgesetzes schlug der Regierungsrat deshalb vor, Bestattungsdaten nur noch zu publizieren, wenn niemand dagegen Widerspruch einlegt.


Die Gemeinde Riehen formulierte dagegen Einwände. Kriminelle kämen dabei auf einfachste Art zu Informationen über leer stehende Häuser und Wohnungen. Die Todesfall-Daten werden deshalb nur noch mit Zustimmung des Verstorbenen oder der Angehörigen veröffentlicht.

Bestattungsbehörde ist zuständig


In der grossrätlichen Justizkommission wurden bei der Beratung Bedenken geäussert, "ohne Publikation erführen selbst Nachbarn und Bekannte nicht mehr vom Todesfall". Dies angesichts der "zunehmenden Anonymisierung der Gesellschaft". Es wurde dann entscheiden, dass die Bestattungsbehörde, also letztlich die für die Friedhöfe verantwortliche Stadtgärtnerei, für die Publikation der Anzeigen zuständig sei, die Zustimmung der Angehörigen vorausgesetzt.


Die Publikation im Internet war gemäss Bericht auch in der Grossratskommission nicht umstritten. Immerhin bemängelte später Grossrat Jörg Vitelli (SP) in einem Vorstoss zum Thema Kantonsblatt, dass man die Bestattungsanzeigen nun mühsam aufr der Homepage der Stadtgärtnerei heraussuchen müsse.    


Doch ein Gesetz kann den Zeitungen nicht vorschreiben, was sie zu publizieren haben. Somit ist vermutlich gar keine keine Gesetzesänderung notwendig, wie es LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein in einer aktuellen Motion verlangt, sondern nur eine vernünftige Regelung der Informationbeschaffung zwischen Medien und Behörden.

8. April 2021

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