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"Umgehend unwiderruflich löschen": FCB-Cupsieger-Feier 2017, Barfüsserplatz

Ein gewalttätiger FCB-Hooligan gerät in die Mühlen der Justiz

Er wehrte sich vor Appellationsgericht erfolglos gegen eine DNA-Analyse – und wusste, weshalb


Von Peter Knechtli


Ein gewalttätiger FCB-Anhänger griff einen Sicherheitsdiest-Mann an und wollte im Rahmen der folgenden Ermittlungen eine DNA-Analyse durch die Staatsanwaltschaft verhindern. Das Gericht wies seine Beschwerde jedoch ab. Er war zuvor schon wegen zwei Pyro-Delikten zu einer bedingten Strafe verurteilt worden.


Der Fall, den der Basler Appellationsgerichts-Präsident Marc Oser Ende September zu entscheiden hatte, zeigt auf, wie der unbelehrbare Fussball-Chaot Amadeus (Name redaktionell geändert) in die Mühlen der Justiz geriet, was ihm jahrelange Verfahren beschert.


"Kroo"-Mann mit Fäusten angegriffen
 

Ausgangspunkt ist die Pokalfeier des FC Basel vom 3. Juni 2017 auf dem Barfüsserplatz, wo ein Deliktsvorwurf das Strafverfahren auslöste: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Amadeus wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Beschuldigte habe zusammen mit einem Mittäter einen Angestellten des "Kroo"-Sicherheitsdienstes mit Fäusten angegriffen und verletzt und dessen Mobiltelefon beschädigt.

Fast vier Jahre später, am 23. April dieses Jahres, verfügte die Staatsanwaltschaft einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) zur Durchführung einer DNA-Analyse. Eine solche Massnahme kann laut Strafprozess-Ordnung angeordnet werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können und die Bedeutung der Straftat die Zwangsmassnahme rechtfertigt.


Widerstand gegen DNA-Profil
 

Dagegen wehrte sich Amadeus mit einer Beschwerde ans Appellationsgericht. Die Verfügung einer DNA-Analyse sei aufzuheben "und alles gewonnene Material sei zu vernichten". Sollte bereits ein DNA-Profil erstellt worden sein, sei dieses "umgehend unwiderruflich zu löschen", wie aus dem Urteil des Appellationsgerichts hervorgeht.

 

Zwar ist es für das Gericht unbestritten, dass zur Aufklärung der Delikte am "Kroo"-Angestellten kein DNA-Profil nötig sei. Gerechtfertigt und verhältnismässig sei es aber, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die beschuldigte Person in andere – auch künftige – Delikte verwickelt sein könnte. Es müsse sich dabei um Delikte von einer gewissen Schwere handeln.


Als Pyro-Aktivist im St. Jakob-Park
 

Hier kommen zwei weitere Vorfälle ins Spiel, die Amadeus im Jahr 2019 mit der Strafverfolgung in Kontakt brachten. Am 25. Mai und 19. September hatte er im St. Jakob-Park vermummt inmitten von Zuschauern eine Notsignalfackel gezündet – nach seiner Meinung ein "Bagatelldelikt". Eine Meinung, die das Bundesgericht gar nicht teilt, sondern es sogar für vertretbar hält, "die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in einer Sportstätte als gewalttätiges Verhalten zu bezeichnen".

Dafür verurteilte ihn das Strafgericht wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe und das baselstädtische Übertretungsstrafgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 300 Franken.

Dieses bedingte Urteil erging am 20. April 2021. Das Datum ist deshalb wichtig, weil die Staatsanwaltschaft genau drei Tage später die DNA-Analyse anordnete. Im Falle einer Verurteilung wegen des Übergriffs auf den "Kroo"-Wachmann droht somit Freiheitsentzug.

"Kein einmaliger Ausrutscher"

Mit seiner Beschwerde stiess Amadeus beim Gericht aber auf taube Ohren. In seiner Begründung schreibt es, mit der "anhaltenden Verharmlosung seines Tuns" sei vermehrt damit zu rechnen, dass er auch in Zukunft "Taten gleicher Art begehen wird oder solche bereits in der Vergangenheit begangen hat". Der kurze Abstand zwischen den beiden Pyro-Delikten deute darauf hin, "dass es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hat".

Und weiter: "Diese Hinweise auf weitere mögliche schwere Delinquenz des Beschwerdeführers reichen aus, um die im öffentlichen Interesse liegenden und vergleichsweise leichten Zwangsmassnahmen wie die Abnahme eines WSA und die Erstellung des DNA-Profils zu rechtfertigen."

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10. Oktober 2021


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"Diese Frage geht mir nicht aus dem Kopf"

Es gehört sich meines Wissens eigentlich nicht, die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu kommentieren, aber ich kann die Frage nicht aus dem Kopf bringen, wie zügig und fleissig die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft arbeiten, wenn sie vier (4!) Jahre nach einem Vorfall eine DNA-Analyse verlangen.


Heinrich Heusser, Basel



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