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© Foto by Fabian Schwarzenbach, OnlineReports.ch
"Diese Taten dürfen sich nicht wiederholen": Henning Hachtel, Michael Rolaz, Lukas Engelberger, Stephanie Eymann und Sabine Uhlmann (v.l.) stellen sich den Medienfragen.

Tötungsdelikt am Nasenweg: UPK stellen Untersuchung in Aussicht

Die Basler Behörden nehmen an einer kurzfristig einberufenen Medienorientierung Stellung, lassen aber viele Fragen offen.


Von Fabian Schwarzenbach


Der gewaltsame Tod einer 75-jährigen Frau am Nasenweg in Basel vom vergangenen Donnerstag wühlt nicht nur die Bevölkerung auf, sondern ist politisch auch auf nationaler Ebene ein Thema. Der mutmassliche Täter soll auf unbegleitetem Freigang aus einer stationären Massnahme in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) gewesen sein.

Beim 32-Jährigen handelt sich um denselben Mann, der vor rund zehn Jahren ebenfalls am Nasenweg bereits einen Doppelmord begangen und zudem einen Mann schwer verletzt hatte. Die Frage, die sich nun primär stellt: Wie kann ein Doppelmörder frei herumlaufen und gleich wieder mutmasslich dieselbe Straftat begehen?

An einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz versuchen die Behörden am Montagnachmittag zu erläutern, wie ein Massnahmenvollzug überhaupt abläuft.

 

Gesellschaft schützen und Krankheit behandeln

 

Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann spricht den Angehörigen des Opfers ihr Beileid aus. Sie verstehe, wenn die Leute Angst hätten und "hässig" seien, sagt die LDP-Regierungsrätin. Auch Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger zeigt sich betroffen und "persönlich erschüttert". Diese Personen seien zugleich Straftäter und Patienten: "Wir müssen die Gesellschaft vor ihnen schützen und sie gleichzeitig behandeln", erklärte der Mitte-Politiker den Auftrag des Kantons. Das sei eine enorm anspruchsvolle Aufgabe. "Leider ist es so, dass der Kanton dieser Verantwortung nicht gerecht werden konnte."

UPK-CEO Michael Rolaz, von den Ereignissen ebenfalls sichtlich gezeichnet, erläutert, dass die Massnahmen zur Wiedereingliederung von Straftätern ein Auftrag an die Klinik seien. Schritt für Schritt würden diese Personen wieder ins Sozialleben integriert. Er habe noch keinen Hinweis auf "fehlerhafte Vorgänge" erhalten. Dennoch kündigt Rolaz eine Untersuchung beziehungsweise ein Gutachten an. Ob dieses extern oder intern erstellt wird, lässt er noch offen.

Hinter der Untersuchung steht auch Henning Hachtel, Direktor der forensischen Klinik, in der der mutmassliche Täter untergebracht war. Sehr detailliert erklärt er, von wie vielen Ärztinnen, Psychiatern, Psychologinnen oder Personen aus dem Betreuungsteam die Patienten durchleuchtet würden. Dabei zielten die Massnahmen auch darauf ab, herauszufinden, ob Täter fähig sind, Absprachen einzuhalten oder mit der eigenen Krankheit umzugehen.

 

Schritt für Schritt wird geprüft

 

Auf die medizinischen Gutachten der Kliniken stützt sich dann der Straf- und Massnahmenvollzug im Justiz- und Sicherheitsdepartement. Die Chefin dieser Abteilung, Sabine Uhlmann, äussert sich zu den Schritten, die gemacht werden müssen, bevor jemand in einen unbegleiteten Freigang gehen darf. Beginnend bei ersten Abklärungen über begleitete Spaziergänge im Garten der UPK bis zu ersten Wiedereingliederungs-Versuchen. Bei solchen Freigängen werde vorgängig besprochen, wohin die Person gehen kann und was sie machen wird. Nach fünf Jahren sei es Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, wie es weitergehe.

Zum konkreten Einzelfall können und dürfen die Behörden keine Auskunft geben. Dazu führen sie mehrere Gründe an: Wegen der Gewaltenteilung sind zuerst die Staatsanwaltschaft und dann die Gerichte daran, den Fall zur Anklage zu bringen oder zu beurteilen. Das medizinische Personal der UPK hat den mutmasslichen Täter, seitdem er das Klinikgelände verlassen hat, nicht mehr gesehen und konnte ihm auch keine Fragen stellen.

Die Frage, ob in diesem Fall alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, wird noch weiter beschäftigen. "Die Vorkommnisse liefern eine Basis für Ansprüche an die Politik. Das darf, muss so sein", resümiert Eymann. Zuvor weist die Sicherheitsdirektorin darauf hin, dass die gesetzlichen Aufträge an die Klinik und den Straf- und Massnahmenvollzug durch Bundesrecht vorgegeben sind. Trotzdem müsse das oberste Ziel sein: "Die Taten dürfen sich nicht wiederholen!"

12. August 2024

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