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"Kulturkämpferische Nachwehen": Burkaträgerin in Basel

Plädoyer für einen sorgfältigen Umgang mit der Religionsfreiheit

Der emeritierte Staatsrechts-Professor René Rhinow fordert eine landesweite Strategie über die Integration der Muslime


Von René Rhinow


Der verweigerte Handschlag von zwei Schülern und die Haltung der Schulbehörden in Therwil hat vor allem politische Reaktionen ausgelöst. Diese fordern in ihrer grossen Mehrheit ein klares Bekenntnis zu "unseren traditionellen Gepflogenheiten" und Anstandsformen.

So verständlich dies erscheint, so darf doch nicht vergessen werden, dass es um individuelle Glaubensbetätigungen und damit auch um die Tragweite der Religionsfreiheit geht. Diese ist ein Freiheitsrecht, das in der Bundesverfassung umfassend gewährleistet wird. Geschützt sind alle Glaubensrichtungen (auch der Islam), Glaubensformen und Glaubensbetätigungen. Darunter fallen beispielsweise auch religiös motivierte Ess- und Bekleidungsvorschriften. Jeder Mensch kann sich auf die Religionsfreiheit berufen, ungeachtet von Herkunft oder Bürgerrecht; jegliche Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen ist verboten.

Freiheitsrechte gelten – von Ausnahmen abgesehen – nicht absolut. Auch die Religionsfreiheit kann unter bestimmten, in der Verfassung verankerten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Dafür braucht es eine Grundlage in einem Gesetz, ein den konkreten Freiheitsanspruch überwiegendes öffentliches Interesse sowie die Wahrung der Verhältnismässigkeit.

Mit anderen Worten ist jede Beschränkung daraufhin zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Diese oft schwierige Abklärung bedarf einer subtilen Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und Grundwerte. Klar verboten wäre es, allgemeine Regeln, die auf einer "Mehrheitsreligion" beruhen, aufzustellen oder durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Minderheitsreligionen zu nehmen.


"Es wäre diskriminierend, Einschränkungen
ausschliesslich gegen Muslime zu erlassen."


Auch ein Passus, wonach religiöse Vorschriften nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten entbinden (wie ihn etwa die alte Bundesverfassung gekannt hat, von wo er auch in die Aargauer Verfassung übernommen worden ist), kann diesen Abwägungsprozess nicht verdrängen, ganz abgesehen davon, dass der Begriff der "bürgerlichen Pflicht" diffus erscheint und antiquiert daherkommt. Denn ein durchgehender Vorrang jedes beliebigen staatlichen Rechts käme einem klaren Verstoss gegen die Religionsfreiheit (und damit gegen Bundesrecht) gleich.

Ebenso unstatthaft und dem Diskriminierungsverbot widersprechend wäre es, Einschränkungen ausschliesslich gegen Muslime zu erlassen. Dies ist kein Plädoyer für ein beliebiges Laisser faire. Eine sorgfältige Prüfung der zulässigen Beschränkungen der Religionsfreiheit soll zu klaren Regeln führen, mit der Folge, dass diese auch durchgesetzt werden.

Erinnern wir uns: Die alten Kantone litten während Jahrhunderten unter Religionskriegen, und seit der Gründung des Bundesstaates mussten sich Minderheitsreligionen in einer langen Entwicklung ihre gleichberechtigte Stellung erkämpfen, Katholiken in protestantischen, Protestanten in katholischen Kantonen und Angehörige des jüdischen Glaubens in der ganzen Schweiz. Kulturkämpferische "Nachwehen" prägen unsere Geschichte bis heute. Es wäre wohl zu empfehlen, wenn man sich dieser ambivalenten und auch schmerzhaften Geschichte wieder bewusst würde!

Auch in der Schule können sich Lehrpersonen wie Schüler und Schülerinnen auf ihre Religionsfreiheit berufen. Kinder erreichen die religiöse Mündigkeit mit dem 16. Altersjahr; vorher sind die Eltern für die religiöse Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. Auch hier gilt das Gebot der Abwägung von Freiheitsschutz und öffentlichen Interessen. Aus dem (Aus-)Bildungs- und Integrationsauftrag der Schule ergeben sich aber zusätzliche Schranken. Schulische Bedürfnisse und religiöse Praktiken können in einen Konflikt miteinander geraten.


"Jüdische Schüler trugen
im Klassenzimmer ihre Kippa."


F
rüher standen Anliegen christlicher und jüdischen Minderheiten voran, während es in letzter Zeit vor allem (aber beileibe nicht nur!) um Praktiken von Muslimen geht, die nicht mit Schulvorschriften vereinbar waren, so etwa das Tragen von religiösen Symbolen wie ein Kopftuch oder die Teilnahme am Schwimm- oder am Religionsunterricht.

In der Regel konnten im Sinne einer Konkordanz praktikable Lösungen gefunden werden, manchmal erst nach einem klärenden Urteil des Bundesgerichts. Es gelang, den Glaubensanliegen von Minderheiten Rechnung zu tragen, ohne von wesentlichen Schul- und Ausbildungsanforderungen abzurücken, das Integrationsziel zu vernachlässigen oder den Religionsfrieden zu gefährden.

Für uns ältere Zeitgenossen erschien es beispielsweise in Basel selbstverständlich, dass jüdische Schüler am Samstag die Schule nicht besuchen mussten und ihre Kippa im Klassenzimmer trugen. Niemand verlangte ein Verbot der Kopfbedeckung!

Auch Begrüssungsformen und anderes mehr bedürfen im Grundsatz dieser differenzierten, nichtdiskriminierenden Abwägung. Zu einfach wäre es beispielsweise, wenn alle tradierten "Gepflogenheiten" oder Anstandsformen unbesehen zu Einschränkungen der Religionsfreiheit berechtigen würden. Dies vor allem in einer Zeit, in der – gelinde formuliert – Höflichkeit und zwischenmenschlicher Anstand kaum olympische Medaillen verdienen. (Offenbar hat ein unflätiges Verhalten nun auch im Nationalrat Einzug gehalten – was für ein Vorbild für die junge Generation!)

Doch – oder gerade deshalb – sind tradierte kulturelle Sitten in der Schule ernst zu nehmen. Wie die erwähnten Beispiele zeigen, gelingt es oft, vermittelnde Lösungen zu finden, ohne am Schulauftrag Abstriche vorzunehmen. Glaubensbetätigungen von Lernenden, die beispielsweise den Unterricht nachhaltig stören, zu übermässigen Sonderregelungen führen würden oder für Lehrer respektive Schulbehörden diskriminierend, entwürdigend oder beleidigend wirken, sind keinesfalls zu rechtfertigen.


"Eine individuelle Verweigerung
des Handschlages zu dulden, ist falsch."


In diesem Lichte erachte ich es als falsch, eine individuelle Verweigerung des Handschlages zu dulden, erst recht nicht gegenüber Frauen. Dies unabhängig davon, ob es Brauch ist, den Unterricht allgemein mit einem Handschlag zu beginnen oder zu beenden (beides habe ich übrigens nie erlebt).

Schranken der Religionsfreiheit bedürfen auch im Schulbereich der Grundlage in einem Gesetz. Doch diese Grundlage kann je nach Ausgestaltung der Gemeindeautonomie im Schulbereich auch in einem dem Referendum unterstehenden Gemeindeerlass geschaffen werden; es braucht nicht in jedem Fall ein kantonales Gesetz. Und "Grundlage" heisst nicht, dass nun alle denkbaren Verbote von Glaubensbetätigungen einzeln und konkret im Erlass aufgelistet werden müssen. Die Rechtsgrundlagen sind auf die Träger der entsprechenden Verantwortung abzustimmen.

Fazit: Fragen der Religionsfreiheit lassen sich nicht mit der Holzhammermethode beantworten, sondern unterstehen differenzierten Abwägungsprozessen, die rechtlicher und politischer Natur sind – und die Besonnenheit und Augenmass erfordern. Dies sind wir auch den Angehörigen von Minderheitsreligionen schuldig.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es den Islam nicht gibt, sondern verschiedene Richtungen, und dass weitaus die meisten der rund 430'000 Muslimen in der Schweiz unsere Rechtsordnung respektieren. Die gebotenen Diskurse dürfen nicht durch die (berechtigte!) Wachsamkeit gegen illegale Aktivitäten islamistischer und fundamentalistischer Gruppierungen zugedeckt werden.


"Der Islam gehört heute
zur schweizerischen Realität."


W
achsamkeit muss gepaart sein mit einer "strategischen Integration", also mit der emotionslosen und sachgeprägten Auseinandersetzung über die künftige Stellung der anwachsenden muslimischen Bevölkerungsgruppe in der Schweiz.

Diese Strategie erschöpft sich nicht im Ausmessen der Religionsfreiheit und dem entschlossenen Widerstand gegen Versuche einer Auflösung rechtsstaatlicher Grundwerte. Sie basiert auf der schonungslosen Erkenntnis, dass der Islam heute zur schweizerischen Realität gehört.


René Rhinow ist emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Universität Basel

10. Mai 2016


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"Arge Täuschungs-Doktrin"

Mit juristisch-rhetorischer Eleganz umschifft der Autor den Umstand, dass in allen Richtungen des Islam das Taqiyya-Dogma verbindlich gilt. Es handelt sich um eine arge Täuschungs-Doktrin. Sie wird vor allem im Krieg (Arafat, Hassan), aber auch in wirtschaftlichen (Erdogan) und in persönlichen Angelegenheiten zur Vorteilsnahme gegenüber "Ungläubigen" (=alle Andersgläubigen) praktiziert. Weil hierzulande keine andere Glaubensgemeinschaft nach ähnlichen Satzungen lebt ­– weder die staatskritschen Zeugen Jehovas noch der sooo "jesuitisch indoktrinierte" Katholizismus – sollte die Einschränkung der Religionsfreiheit für Muslime in der Verfassung durchaus debattiert werden. Das Ansinnen der Täuschung passt nicht zu unseren gesellschaftlichen Gepflogenheiten und solle nicht durch die Verfassung legitimiert werden.


Albert Wirth, Liestal




"Allseitige Bereitschaft zur Kooperation ist notwenidg"

Herzlichen Dank Herr Rhinow! Es ist unsagbar wohltuend, einen Beitrag mit grosser "Frei-Sinniger" Weitsicht zu lesen. Einen Artikel, der den individuellen "Befindlichkeits- und Tagesblick" etwas "abköppelt" und in einen geschichtlichen Kontext zu stellen vermag.

Aus meiner Sicht ist jeglicher Fundamentalismus, sei er islamistisch, materialistisch, kommunistisch, nationalistisch … oder einfach "nur" egoistisch, in aller Klarheit abzulehnen und zu verurteilen. Die Wahrung unserer rechtsstaatlichen Grundwerte wird nach meiner Auffassung nur über eine "echte" allseitige Bereitschaft zur Kooperation zu schaffen sein!


Martin Kreilinger, Arlesheim




"Noch immer richtungsweisend"

Auf Basis des interessanten, tiefgehenden Beitrags von René Rhinow komme ich, genauso wie Peter Waldner, eher zum Schluss, dass die individuelle Verweigerung eines Handschlags in einem institutionellen, geregelten Rahmen richtig sein kann. Natürlich unter der Voraussetzung, dass tatsächlich "eine praktikable, vermittelnde Lösung" gefunden wird. Für mich passt die Schlussfolgerung von Rhinow gerade deswegen weniger zu seiner eigenen Auslegeordnung.
 
Sobald Religions- und Gewissensfreiheit zum Thema werden, ist nicht nur die gemeinsame abrahamitische Herkunft wichtig (der Verweis von Waldner trifft trotzdem sehr zu), sondern ist auch das Gedankengut der Aufklärung immer wieder inspirierend. Eine wichtige Quelle ist dann Thomas Jefferson, dritter Präsident der Vereinigten Staaten (auch "philosopher-president" genannt). Er hielt in seinen "Notes on the State of Virginia" (1781) zum Beispiel Folgendes fest:
 
Das Gewissen und die Religion eines Individuums ist frei. Staat und Gesellschaft können hier nicht einschränken, solange andere nicht leiden. "But it does me no injury for my neighbour to say there are twenty gods, or no god" (aber es verletzt mich nicht, wenn mein Nachbar sagt, da sind zwanzig Götter oder nur einer). "It neither picks my pocket nor breaks my leg" (es kostet mich kein Geld, noch bricht es mir ein Bein). Menschen müssen sich diesbezüglich nur Gott gegenüber (oder aber dem Naturrecht) verantworten.
 
Zeitgeist, Gesellschafts- und Staatsverantwortung können sich ändern auf Kosten der Freiheit. "A single zealot may commence persecutor, and better men be his victims" (ein einziger Fanatiker kann Verfolger werden und bessere Leute zum Opfer bringen). Grundrechte ("essential rights") brauchen darum eine gesetzliche Basis, die nicht einfach beseitigt werden kann. Man machte "the happy discovery, that the way to silence religious disputes, is to take no notice of them" (die glückliche Entdeckung, dass Ignorierung [öfters] religiöse Diskussionen verstummen lassen kann).
 
Ich denke, dass solche Diskussionen trotzdem Sinn machen, solange man einander zuhören und verstehen kann. Die lokale Schulebene hat im Gegensatz zur kantonalen diesbezüglich eine weitaus bessere Figur gemacht. Thomas Jefferson war nicht in allem perfekt, aber er, wie andere Aufklärer auch, könnte mit seiner humanistischen und gesellschaftlichen Haltung für uns im heutigen Zeitgeschehen ganz generell noch immer richtungsweisend sein. Es ist darum ermutigend, dass Rhinow in dieser Tradition klar sein Zuhause hat.


Peter Toebak, Liestal




"Leben und leben lassen"

Ein ausgezeichneter Artikel, bei dem ich nur damit nicht einverstanden bin (Zitat): "In diesem Lichte erachte ich es als falsch, eine individuelle Verweigerung des Handschlages zu dulden, erst recht nicht gegenüber Frauen." Sollen wir tatsächlich die Grenzen der Religionsfreiheit derart eng gestalten? Und – warum "erst recht nicht gegenüber Frauen"?

Mir hat mal eine jüdische Frau den Handschlag verweigert. Sie hat mir erklärt, dass ihre Religion ihr die Berührung eines anderen Mannes verbiete. Und ich lebe noch – mein Respekt vor der Religionsfreiheit hat mich vor den Qualen meiner Diskriminierung beschützt.

Bei aller Ablehnung einer jeden (!) extremen, fundamentalistischen Auslegung einer jeden(!) Religion – vergessen wir nicht die gemeinsame Wurzel unserer kulturbildenden Religion – des Christentums – mit der jüdischen und islamischen: alle 3 führen auf Abraham (arab. Ibrahim) zurück; es sind daher alle 3 "abrahamitische Religionen".

So traurig und bedrückend die zerstörerischen Kräfte der Fundamentalisten auch sind: Nur sie müssen bekämpft werden. Nicht aber die an sich harmlosen, individuellen Eigenheiten der Religionen. "Leben und leben lassen" ist die gesündeste Devise für uns alle.


Peter Waldner, Basel



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"Die Wettextreme nehmen zu, deshalb müssen auch die Bahnen in ihre Infrastruktur invesstieren."

BZ online
vom 16. April 2023
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Die Gottschalkisierung benötigt keinen Korrecktor.

RückSpiegel

 

Der Tages-Anzeiger und die Basler Zeitung bezogen sich in seinem Artikel über die Herter/Brandenburger-Liebesaffäre auf die OnlineReports-Erstveröffentlichung.

In ihrem Bericht über das Mundartnamen-Pflanzenbuch von Andres Klein zitierte die BZ Basel aus OnlineReports.

Die BZ Basel nahm die OnlineReports-News über den Dach-Crash mit dem Gebäude der Baselbieter Finanzdirektion auf.


Bajour berichtete über die Kulturjournalismus-Diskussionsrunde im Theater Basel, an der OnlineReports auch teilnahm.

Telebasel nahm die OnlineReports-Erstmeldung über den Abbruch des ESAF-Referendums auf.

In ihrem Bericht über die bevorstehenden National- und Ständerats-Nominationen im Baselbiet bezog sich die Basler Zeitung auf eine OnlineReports-Recherche.

Die Basler Zeitung nahm den OnlineReports-Primeur über die Bundesgerichts-Beschwerde der Stadt Liestal gegen das Cheddite-Kantonsgerichts-Urteil auf.

Die BZ Basel zog eine OnlineReports-Erstnachricht über eine Anzeige gegen den Laufener Stadtpräsidenten nach.

Die Basler Zeitung bezog sich in ihrem Bericht über einen diebischen BVB-Kadermann auf einen OnlineReports-Primeur.

Im Porträt von Regierungsrat Isaac Reber nahm die Basler Zeitung auf eine "fast schon legendäre Wortschöpfung" von OnlineReports Bezug.

Telebasel nahm im "Wahltalk" auf ein Zitat in einem OnlineReports-Artikel Bezug.

Die BZ Basel zog die OnlineReports-Erstmeldung über die Verhaftung eines Gewerbetreibenden nach.

Zum aktuellen Thema "Krise des Kulturjournalismus" bezeichnet die Basler Zeitung die Theater- und Opernkritiken in OnlineReports als "löbliche Ausnahme".

In ihrem Text über die Bundesratswahlen zitierte die Luzerner Zeitung aus dem OnlineReports-Leitartikel über die Basler Kandidatin Eva Herzog.

In seiner Bestandesaufnahme über Basler Online-Medien startet das Wirtschafts-Magazin Trend von Radio SRF1 mit OnlineReports.

Die Basler Zeitung ging in ihrem Bericht über den Telebasel-Weggang von Claude Bühler auf dessen Rolle als Theaterkritiker bei OnlineReports ein.

Telebasel zog den OnlineReports-Bericht über Fassaden-Probleme am Markthalle-Hochhaus nach. Die BZ Basel zog auch nach, unterschlug aber eine Quellennennung.

In ihren Presseschauen zu den Bundesratswahlen zitierten bajour.ch und primenews.ch aus dem OnlineReports-Leitartikel über Eva Herzog.

matthiaszehnder.ch nimmt die beiden News-Artikel aus OnlineReports zum Anlass, sich über die schrumpfende Kulturberichterstattung in den Schweizer Medien Gedanken zu machen.

Bajour zitierte OnlineReports in seinem Bericht über die Verwicklung von Bundesratskandidatin Eva Herzog in umstrittene Basler Geschäfte.

In ihrer Recherche über die sterbende Kulturberichterstattung in Basler Medien bezieht sich Bajour auf OnlineReports.

20 Minuten nahm die OnlineReports-Recherche über den Angriff auf den Stiefvater vor dem Muttenzer Gerichtsgebäude auf.

Die Basler Zeitung und die BZ Basel nahmen die OnlineReports-News über die Rückkehr von Christine Keller in den Basler Grossen Rat auf.

In ihrer Analyse über die unklare Gesundheitsversorgung des Laufentals ging die Basler Zeitung auf eine OnlineReports-Recherche ein.

Telebasel konfrontierte die SVP-Regierungsrats-Kandidatin Sandra Sollberger mit einem Kommentar aus OnlineReports (worauf sie die Stellungnahme verweigerte).

Die BZ Basel und die Basler Zeitung nahmen den OnlineReports-Bericht über Pläne zum Abbruch des Spitals Laufen auf.

Die OnlineReports-News über den Wechsel des Telefon-Anbieters durch die Basler Verwaltung wurde von der BZ Basel und Happy Radio aufgenommen.

In seiner Aufstellung über "Politiker, die Wasser predigen und Wein trinken", nahm der Nebelspalter auch auf einen Artikel in OnlineReports Bezug.

20 Minuten griff die OnlineReports-Meldung über einen Autolenker, der bei der verbotenen Fahrt durch eine Einbahnstrasse in Birsfelden eine Radfahrerin schwer verletzte, auf.

Die OnlineReports-Nachricht vom Tod des früheren Baselbieter Regierungsrats Urs Wüthrich nahmen Telebasel, die BZ Basel, die Basler Zeitung, das SRF-Regionaljournal, Prime News, die Nachrichtenagentur SDA, 20 Minuten und Happy Radio auf.

Weitere RückSpiegel

 

In einem Satz


Franz-Xaver Leonhardt ist neuer Präsident des Verbandes HotellerieSuisse Basel und Region als Nachfolger von Raphael Wyniger, der sich neuen Aufgaben zuwendet.

Die Baselbieter EVP nominierte für die Nationalratswahlen Andrea Heger, Sonja Niederhauser, Martin Geiser, Irene Wolf, Peter Bertschi, Regula Streun und André Fritz.

Yves Parrat wird per 1. Juli neuer Basler Kantonschemiker und Leiter des Kantonalen Laboratoriums, dies als Nachfolger von Philipp Hübner, der Ende Juni nach 20-jähriger Tätigkeit in den Ruhestand tritt.

Leoni Bolz wird anstelle der zurückgetretenen Toya Krummenacher in den Basler Grossen Rat nachrücken.

Claudio Beccarelli übernimmt Emde August die Leitung der Abteilung Kultur der Christoph Merian Stiftung als Nachfolger von Nathalie Unternährer, die sich dem Lehrerberuf in der Volksschule zuwendet.

Die Junge SVP Basel-Stadt folgende Nationalratskandidaten für die Liste 18: Lucas Jacomet, Demi Hablützel, Diandra Bottoni, Joshua Lutz.

Thomas Widmer-Huber (Grossrat, Einwohnerrat), Rebecca Stankowski (Einwohnerrätin), Christoph Hochuli (Grossrat) und Brigitte Gysin (Grossrätin) heissen die Nationalrats-Kandidierenden der EVP Basel-Stadt.

Der Forstingenieur Andreas Freuler wurde als Nachfolger von Meret Franke zum neuen Präsidenten von "Pro Natura Baselland" gewählt.

Patrick Fischer, Kriminalbeamter der Basler Staatsanwaltschaft, wird als Erstnachrückender ab Mai die Nachfolge von SVP-Grossrat David Trachsel übernehmen, der ins aargauische Fricktal zieht und deshalb zurücktritt.

Salome Lüdi (28), die Co-Präsidentin der SP Muttenz, will für den frei werdenden Sitz von Thomi Jourdan (EVP, künftiger Regierungsrat) als Gemeinderätin kandidieren.

Lukas Mohler übernimmt ab 1. Juli die Leitung des Statistischen Amtes Basel-Stadt als Nachfolger der langjährigen Leiterin Madeleine Imhof, die in Pension geht.

Basel Area Business & Innovation, die Agentur für Standortpromotion und Innovationsförderung, hat im vergangenen Jahr 96 Startups bei ihrer Gründung begleitet und beraten – so viele wie noch nie.

Die Basler Jungliberalen nominierten Felix Guntrum, Joshua Marckwordt, Josephine Eberhardt und Benjamin von Falkenstein als Nationalrats-Kandidierende und wählten von Falkenstein zum neuen Präsidenten.

Der Basler Jungfreisinnige Jonas Lüthy (20) wurde durch die Jahresversammlung zum Vizepräsidenten der Jungfreisinnigen Schweiz gewählt.

Der 52-jährige Ökonom Chris Kauffmann, seit Herbst 2022 Chief Growth Officer beim FCB, wird neuer CEO der FC Basel 1893 AG.

Der Stiftungsrat des Sinfonieorchesters Basel Markus Poschner als neuen Chefdirigenten und Nachfolger von Ivor Bolton.

Jonas Lüthy wird neuer Präsident der Jungfreisinnigen Basel-Stadt und damit Nachfolger von Dominik Scherrer.

Die Junge SVP Baselland hat ihre Präsidentin, neue Landrätin und Sissacher Intensivpflege-Expertin Nicole Roth als Nationalrats-Kandidatin nominiert.

Die Juso Basel-Stadt haben Ella Haefeli, David Portmann, Nino Russano und Maria Schäfer als Kandidaturen für die Nationalratswahlen nominiert.

Nach acht Jahren "erfolgreicher Zusammenarbeit" wollen im Baselbiet die Grünen und die EVP ihre Fraktions-Gemeinschaft im Landrat fortsetzen.

Benedikt von Peter, seit der Spielzeit 20/21 Intendant am Theater Basel, wird das Theater Basel weitere fünf Jahre bis Sommer 2027 leiten, indem er sich frühzeitig für weitere zwei Jahre als Intendant und Künstlerischer Leiter der Oper verpflichtet.

Auf der Basler St. Jakobs-Strasse, eine offizielle und beliebte Pendlerroute für Velofahrende, soll künftig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Höhe des Christoph-Merian-Parks künftig in beiden Fahrtrichtungen ein Velostreifen zur Verfügung stehen.

Melanie Thönen übernimmt am 1. Mai die Leitung des Pädagogischen Zentrums PZ.BS. Sie folgt auf Susanne Rüegg, die Ende August 2022 pensioniert worden ist.

Sarah Baschung leitet ab 1. April den Swisslosfonds Basel-Landschaft in der Sicherheitsdirektion und folgt auf Heidi Scholer, die in Pension geht.

Basel-Stadt und Baselland wollen zusammen die psychiatrische Versorgung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion weiterentwickeln.

Nicola Goepfert, seit Juni Mitglied des Basler Grossen Ratse, wurde als neuer Co-Präsident der Links-Partei "Basta" gewählt.

Heiko Vogel (47), der frühere Cheftrainer, kehrt am 1. Januar 2023 als Sportdirektor zum FC Basel zurück, um den "gesamten operativen Fussball-Alltag des FCB" zu verantworten.

Die Baselbieter Regierung hat die Mietung von Räumlichkeiten für das Amt für Migration und Bürgerrecht im Helvetia Tower in Pratteln beschlossen.

Auf die im Februar zurücktretende "Basta"-Grossrätin Beatrice Messerli (70) wird die Präsidentin des Jungen Grünen Bündnisses Nordwest, die Klimaaktivistin Fina Girard (Jahrgang 2001) folgen.

Lorenz Amiet, bisher Vizepräsident, wird neuer Präsident der SVP-Grossratsfraktion als Nachfolger von Pascal Messerli, der neu Parteipräsident wurde.

In Lörrach bewarf dieser Tage ein Unbekannter die Fassade der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde mit Eiern.

Am Riehenring entsiegelt das Basler Bau- und Verkehrsdepartement als Versuch ab 31. Oktober insgesamt 14 Parkfelder, so dass dort zukünftig Regenwasser in den Untergrund geleitet wird.