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"City-Pflege-Zeugs wollen wir nicht": Polizei-Intervention in Basel
Jetzt auch Rechtsgrundlage für Wegweisungen in Basel-Stadt
Der Grosse Rat gibt der Polizei mehr Möglichkeiten, gegen Provokateure und Gewaltbereite vorzugehen
Von Peter Knechtli
Mit einer Ergänzung des Polizeigesetzes schafft der Basler Grosse Rat der Polizei die Möglichkeit, Provokateure und Gewaltbereiten für eine bestimmte Zeit von öffentlichen Plätzen oder Strassen wegzuweisen. Der Widerstand von links-grün scheiterte, die Schlussabstimmung war deutlich.
Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war die letztjährige Herbstmesse, als der Basler Jugendanwalt Beat Burkhardt 13 gewaltbereite Personen vom Kasernenareal wegwies. Wie sich herausstellte, sorgte weniger der Akt der Wegweisung für teilweise Empörung als viel mehr die Tatsache, dass die hoheitliche Handlung keine genügende Rechtsgrundlage hatte.
Klare Mehrheit für Wegweisungsartikel
Doch jetzt ist diese Lücke geschlossen, nachdem sich der freisinnige Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass umgehend entschloss, dem Parlament eine Ergänzung des Polizeigesetzes vorzuschlagen. In welcher Form sich der so genannte "Wegweisungsartikel" im Parlament allerdings durchsetzen wird - und ob überhaupt -, war schwierig zu beurteilen.
Jetzt ist klar: Der Grosse Rat wollte diesen Artikel - und zwar mit einer deutlichen Mehrheit von 65 zu 46 Stimmen. Die Mitte-Parteien EVP und DSP als Zünglein an der Waage hatten sich diesmal auf die Seite der bürgerlichen Pateien geschlagen.
Nach der heutigen Beratung des Gesetzesvorlage erhält die Kantonspolizei jetzt die Möglichkeit, einen Täter für höchstens 72 Stunden von einem bestimmten öffentlichen Ort wegzuweisen, wenn diese Person "Dritte gefährdet oder Dritten mit einer ernsthaften Gefährdung droht", oder wenn sie "durch ihr Verhalten die unmittelbare Gefahr einer gewalttätigen Auseinandersetzung schafft". Der oder die von der Wegweisung Betroffene kann innerhalb von zehn Tagen eine rekursfähige Verfügung verlangen.
Monats-Sperre für Brutalos
In "schwerwiegenden Fällen" und bei wiederholter Wegweisung oder deren Missachtung kann die Polizei eine Wegweisung von höchstens einem Monat unter Androhung von Straffolgen verfügen. Diese zweite Kaskadenstufe kommt für Personen zur Anwendung, die Dritte in ihrer körperlichen Integrität verletzen, gefährliche Gegenstände wie Messer oder Schusswaffen mit sich führen, oder an einer gewalttätigen Auseinandersetzung aktiv teilnehmen. Dabei sind die Gründe der Wegweisung anzugeben.
Mit dem knappen Mehr von 57 zu 53 Stimmen hiess der Grosse Rat bemerkenswerterweise die schäfere Formulierung der Regierung gut. Die vorberatende Kommission hatte eine weniger detaillierte Formulierung vorgeschlagen.
"Wir wollen kein City-Pflege Zeug"
Die SP, im Parlament in grundlegenden Fragen sonst im Verbund mit dem "Grünen Bündnis" meist erfolgreich, erlitt auf der ganzen Linie Schiffbruch: So beim Versuch, die erstmalige Wegweisung auf nur 24 oder 48 Stunden zu reduzieren; ebenso mit dem Antrag, jene Person von der Wegweisung auszunehmen, "die durch ihr Verhalten die Gefahr einer gewalttätigen Auseinandersetzung schafft". Die SP hatte die Streichung dieser Ziffer zur Bedingung für die Zustimmung zum Artikel gemacht. Begründet wurde er mit dem Argument, es bestehe ein "zu grosser Interpretationsspielraum" und die Gefahr von Willkür für die einzelnen Polizisten. Ebenso könnten Personen Opfer dieser Bestimmung werden, die zivilcouragiert gegen Provokation und Gewalt einschritten.
In seinen einleitenden Erläuterungen zerstreute der liberale Conradin Cramer, Vizepräsident der vorberatenden Kommission, erfolgreich Bedenken, wonach es der Polizei einzig um das schöne Bild der Stadt Basel gehe: "Dieses ganze City-Pflege-Zeugs wollen wir nicht." Cramer bezog sich auch auf den beigezogenen Grundrechtsexperten Professor Markus Schefer, wonach es "kein Grundrecht gibt, sich an einem beliebigen Ort zu einer beliebigen Zeit aufzuhalten". Cramer weiter: "Die Wegweisung ist ein weniger starkes Mittel als andere Instrumente, die der Polizei heute schon zu Verfügung stehen." Nötig sei auch eine maximale Dauer von 72 Stunden für eine erstmalige Wegweisung. Mit nur 24 Stunden, wie gefordert, könne die gewünschte Abschreckungswirkung nicht erreicht werden.
Wegweisung wird Chefsache
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass bestritt, dass es beim Wegweisungsartikel um ein "Gesetz gegen Jugendliche" gehe: Vielmehr richte sich der Artikel "gegen alle, die Gewalt ausüben wollen". Die Willkür-Bedenken konterte er mit dem Versprechen, er werde sich "persönlich dafür einsetzen, dass der Gesetzesartikel rechtsstaatlich angewendet wird". Cramer ergänzte: "Wenn der Ermessens-Spielraum in Willkür ausartet, ist er durch das Gesetz nicht mehr gedeckt."
Als konsequenteste Kritikerin des Wegweisungsartikels trat Heidi Mück vom "Grünen Bündnis" in Erscheinung. Der Gesetzesartikel sei nun sozusagen "weichgespült", eine "Mogelpackung" und "reine Symptombekämpfung", mit der "Gewalt nicht einfach verhindert werden kann". Mück: "Die Gefahr der Willkür ist hoch, die Verhältnismässigkeit Glücksache. Und mit der Elternarbeit ist dann vermutlich Schluss." SP-Grossrätin Tanja Soland fürchtet die Gefahr, dass der Artikel je nach Bedarf "ausgedehnt" wird: "Es geht um Täterabschreckung, nicht um Opferschutz." Ihre Parteikollegin Ursula Metzger vertrat die Auffassung, an Stelle von Wegweisungen müsste mehr Gewaltpräventions-Arbeit durch Polizei und Jugendanwaltschaft betrieben und die Schulung verbessert werden.
Baerlocher skeptisch gegenüber Referendum
Gegenüber OnlineReports liess SP-Präsident Thomas Baerlocher nach der Grossrats-Entscheid keinerlei Lust erkennen, das Referendum gegen den Artikel zu ergreifen. Ein solcher Schritt sei "zweischneidig" und die SP müsse sich überlegen, "ob es ein erfolgreicher Schritt ist, das Referendum mitzutragen". Daraus lässt sich schliessen, dass für die SP - wenn überhaupt - nur die Mitträgerschaft und nicht die Initiierung eines Referendums zur Debatte steht. Eilig hat sie es mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen auch nicht: Der Parteivorstand tagt erst wieder am 6. November. Dann ist die Hälfte der Referendumsfrist schon vorbei.
Möglich sei allerdings, so Baerlocher weiter, dass eine ausserparlamentarische Gruppierung wie "augenauf" das Referendum ergreife.
Der Kommentar
15. Oktober 2008
Weiterführende Links:
"Fairerweise eine Chance für die Behörden"
Fairerweise sollte man den Staatsorganen die Möglichekeit geben, zu zeigen, wie ihre Theorie in der Praxis umgesetzt werden kann. Daran wird der Wegweisungsartikel gemessen. Wenn es aber so kommt, dass so genannte Deliquenten wieder an der nächsten Ecke auftauchen und nur Kosten verursachen, muss diese Übung abgebrochen werden. Lächerlich machen kann sich dabei nur die Polizei und deren Chef, das Polizeipersonal wird logischerweise solche Spiele nicht lange ernsthaft mitmachen. Es ist auch zu hoffen, dass solche "Wegweisungen" nicht für andere Zwecke herhalten müssen.
Bruno Heuberger, Oberwil