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Ein schiessender Polizist ist keine schiesswütige Polizei

Von PETER KNECHTLI

Schockierend, was sich am Dienstagmorgen am Kleinhüninger Salmenweg ereignete: Ein 45-jähriger Mann, Polizist von Beruf, lauert im Morgengrauen seiner Freundin auf und schiesst ihr durch Taxischeiben in Kopf und Hals - so, dass ihr Überleben einem Wunder gleichkäme. Motiv sind Beziehungsprobleme. Vielleicht wollte sie von ihm nichts mehr wissen.

Wer Ordnungshüter ist, geht nicht nur bei der Ausübung seiner Profession ein erhebliches Risiko ein. Auch sein Verhalten als Privatmann wird - wie jenes von Pfarrern, Richtern oder hohen Politikern - gern an höheren ethischen und moralischen Massstäben gemessen. Wer von Staates wegen Gesetz und Moral verkörpert, so die landläufige Meinung, müsse auch als ziviler Bürger über jeden Zweifel erhaben und die Rechtschaffenheit in Person sein. Wird hingegen ein gewöhnlicher kommerzieller Berufsmann gewalttätig, ist seine Berufsbezeichnung in der Regel kein Thema.

Über den betrunkenen Mann, der am Salmenweg das ganze Magazin seiner Dienstpistole verfeuerte, ist bisher nichts Nachteiliges bekannt. Sein Leumund ist in Ordnung, seine Personalakten enthalten keine dunklen Flecken. Aber: Er ist Polizist von Beruf. Da kann er sich weniger leisten als der durchschnittliche Erdenbürger: Wer als Privatmann zur Gewalt greift, verwirkt jegliche staatliche Autorität. Das muss jeder Polizeiangestellte wissen.

Falsch wäre hingegen der Eindruck, die Basler Polizei entwickle sich langsam zur schiesswütigen Truppe. Denn es ist klar auseinander zu halten, dass der Polizeikorporal in seinem privaten Umfeld versagt hat - und nicht im Dienst. Sofern nicht entsprechende Indizien auftauchen, die auf aussergewöhnlichen Stress oder gar Mobbing am Arbeitsplatz hinweisen, darf die Basler Kantonspolizei nicht in die Verantwortung hineingezogen werden.

Anders verhält es sich mit den beiden Polizisten, die vor einiger Zeit im Elsass einen lumpigen Autodieb erschossen, der selber keine Waffe trug. An diesem Einsatz haftet bis auf den heutigen Tag der Stempel des professionellen Versagens. Über strafrechtliche Schuld oder Unschuld werden die Richter entscheiden müssen. In einem weiteren Fall des tödlichen Schusswaffengebrauchs im Schwarzwaldtunnel war Notwehr nachgewiesen.

Das Fazit: Ein schiessender Mann, von Beruf Polizist, macht noch keine schwiesswütige Polizei. Die interessante Frage ist viel mehr, unter welchen Umständen ein Privatmann durchdrehen kann, der beruflich im Umgang selbst mit extremen Stress-Situationen ausgebildet wird. Und weshalb niemand rechtzeitig die elende Verfassung des Kollegen bemerkte.

27. August 2002
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
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Peter Knechtli, ist Chefredaktor und Gründer von OnlineReports.ch.

peterknechtli@onlinereports.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
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"Differenziert und gut"

Ihr Kommentar zum Drama des Basler Polizisten ist sehr differenziert und gut. Das sage ich aus meiner Sicht als Kommunikationschefin einer benachbarten Direktion, zu der die Polizei auch gehört - aber auch als als Chefin der beiden Leiterinnen unserer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt.


Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation Justiz-, Polizei und Militärdirektion Basel-Landschaft, Liestal


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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