ZAK: Skandal-Narrativ definitiv versenkt
Wenn in den letzten Jahren im Baselbiet von "ZAK" die Rede war, dürfte den wenigsten Bewohnerinnen und Bewohnern klar gewesen sein, worum es im Detail ging. Zu komplex und vertrackt war der Fall. Heruntergebrochen ging es um den Vorwurf, die vom Kanton beauftragte, von Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund paritätisch getragene "Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle" zur Bekämpfung der Schwarzarbeit habe gemauschelt: Sie habe vom Staat Geld bezogen, das nicht der vereinbarten Kontroll-Leistung entsprochen habe.
Dies führte dazu, dass der Kanton Baselland via Volkswirtschaftsdirektion für das Jahr 2014 von der ZAK eine Rückerstattung von über einer halben Million Franken forderte. Das lehnte die Kontrollstelle ab, der Kanton klagte 2019 vor Schiedsgericht.
Jetzt liegt der Entscheid vor und er lässt an Deutlichkeit keine Zweifel offen: Die Klage wird rundum abgewiesen, der Kanton muss die gesamte Schiedsgebühr von 50'000 Franken zahlen.
In ihrer Schiedsvereinbarung hatten die Parteien festgehalten, dass sie den Entscheid als "verbindlich und endgültig" betrachten. Rechtstheoretisch könnte der Kanton den Entscheid unter ganz engen Voraussetzungen vor Bundesgericht anfechten. Doch dürfte er sich hüten, sich in der Hauptsache dem Vorwurf der Zwängerei auszusetzen. "Der Politik kam die Welle echter und Damit entpuppt sich die "ZAK-Affäre" im Rückblick über weite Strecken auch als eine Medien-Affäre. Gerade die "Basler Zeitung", die die Wirtschaftskammer Baselland in einer Artikelkaskade von seltenem Ausmass in gewagtester Zuspitzung als monetäre System-Profiteurin anprangerte, stand im Zentrum der Skandalisierung. Sie wehrt sich derzeit vor Bundesgericht gegen zwei klare Verurteilungen durch kantonale Vorinstanzen.
Fatalerweise ist die – noch nicht rechtskräftige, aber klare – Verurteilung des BaZ-Journalisten im ungebremsten Enthüllungswahn das Einzige, was bisher juristisch hängenblieb.
Demgegenüber blieben die führenden Köpfe aus Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund rechtlich unbehelligt, für Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber resultierte vor Strafgericht ein Freispruch. Und mit dem Schiedsspruch ist jetzt auch die ZAK aus dem Schneider. Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser trug Schaden davon: Ihm blieb ein Sitz in Bundes-Bern verwehrt; ebenso verlor er auch sein Landratsmandat und damit mittelfristig eine politische Perspektive.
Erst nachdem mehrere Medien der Region einen Skandal zu wittern begannen und sich gegenseitig im Enthüllungstrieb hochschaukelten, begann sich in ihrem Windschatten ab Mitte des letzten Jahrzehnts die Politik gegen den Dachverband des Baselbieter Gewerbes aufzulehnen. Corporate Governance-Regeln in der Kooperation mit Beitragsempfängern forderte der grüne Landrat Klaus Kirchmayr, der es im Zusammenhang mit dem Velohochbahn-Projekt mit der Einhaltung genau dieser Regeln selbst zu wünschen übrigliess.
Die Wirtschaftskammer hatte unter ihren damaligen Direktor Hans Rudolf Gysin ohne Zweifel mit äusserstem Geschick einen PR- und politikgetriebenen Macht-Apparat aufgebaut, vor dem selbst Regierungsräte einknickten. Die Politik schaute sehr lange zu – weil sie davon profitierte.
Aus einem scheinbaren Betrugs-Skandal ist ein jahrelanger seltsamer Schuldsucher-Aktivismus ohne rechtlich definierten Schluss entstanden. Bei hoffnungsvollen Informanten, die sich den Sturz Busers als Verbands-Chef zu Ziel gemacht hatten, dürften sich Ernüchterung und Enttäuschung breitmachen.
Der wichtige Entscheid des Schiedsgerichts hat das Skandal-Narrativ, das OnlineReports nie wirklich überzeugte, definitiv versenkt. Die "Basler Zeitung" liess es heute kleinlaut bei einer kurzen Agenturmeldung bewenden. 7. Oktober 2022
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