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Osmanoglu: Ein Freispruch mit Fragezeichen

Von PETER KNECHTLI

Aziz Osmanoglu, der sendungsbewusste Sekretär der "Muslimischen Gemeinde Basel", spricht schneller als er denkt. Aber was es aus ihm hinaussprudelt, das glaubt er auch. Er ist ein kein gewalttätiger Islamist, auch kein Demagoge, aber im Kern ein fundamentalistischer Moslem.

Was er der Autorin des Dok-Film "Hinter dem Schleier" frank und frei ins Mikrophon sagte, lässt westlich orientierte Schweizerinnen und Schweizer erschaudern. Die Scharia in der Schweiz fände er "sinnvoll", unwillige Frauen sollte mit Schlägen zum Sex gezwungen werden können, um Fremdgehen und Prostitution vorzubeugen. Die Aussagen waren im Film weder als reine Koranvers-Interpretation deklariert noch wahrnehmbar, sondern als die tiefe Überzeugung des Sprechenden. Kein Wunder, dass die SVP Sturm lief, und dass aus ihren Kreisen eine Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt erfolgte.

Das Basler Strafgericht verliess der moslemische Funktionsträger als freier Mann. Die Staatsanwältin blitzte bei Richter Dominik Kiener richtiggehend ab. Selten wurde so frappant deutlich, wie kontrovers Justiz-Profis Sachverhalte einschätzen: Die Anklägerin hielt die Aussagen des Muslim-Sekretärs für so gravierend, dass sie die Härte des Gesetzes verdienten. Der Richter dagegen fand Osmanoglus Scharia-Huldigung "bei weitem nicht strafbar".

Diese Divergenz war um so krasser, als der Richter seinen Freispruch nicht mit dem gebotenen Tiefgang begründete. Er reicherte mehr oder weniger die Argumente des Angeklagten und der Verteidigung mit wenigen eigenen Überlegungen an, ohne auch nur am Rande auf den gesellschaftspolitischen Kontext einzugehen.


"Wer die Meinungsäusserungs-Freiheit
für teilbar hält, macht sie obsolet."


Falsch und unplausibel waren seine Argumente deswegen nicht. Es ist in der Tat richtig, dass ein tiefgläubiger konservativer Moslem seinen Glauben ohne Wenn und Aber leben muss. Nach fundamentalistischem Verständnis muss "jeder Moslem zur Scharia stehen", wie der Angeklagte dozierte, und die Scharia als ein "moslemisches Ganzes" anerkennen. Dass er für eine Scharia-Schweiz Feuer und Flamme wäre, "wenn sie die SVP wollte", kann ihm ohne weiteres abgenommen werden. So denken Fundamentalisten. Aber ihnen soll deswegen das Wort nicht verwehrt werden.

Denn es sind gerade immer wieder auch SVP-Exponenten, die bei der öffentlichen Verbreitung politisch heikler Botschaften – Beispiel Minarett-Plakat – die verfassungsmässig verbriefte Freiheit der Meinungsäusserung für sich in Anspruch nehmen. Aber wie die Scharia ist auch das grunddemokratische helvetische Recht des offenen Wortes nicht teilbar. Wer es für teilbar hält, macht es obsolet.

Doch eine Beanstandung kann dem evangelischen Richter nicht erspart bleiben: Seine äusserst bescheiden vernehmbare Kritik an den Aussagen des fundamentalistischen Eiferers war entschieden zu schwach. Er hätte Osmanoglu trotz Freispruch einigen gesellschaftsmoralischen Nachhilfe-Unterricht erteilen und ihm einige deutliche Worte zu den hiesigen Werten ins Stammbuch schreiben dürfen. Denn die Empörung über Osmanoglus Rechtfertigung der Vergewaltigung von Ehefrauen, der Steinigung und des Handabhackens ging in der schweizerischen Zivilgesellschaft weit über die rechte Parteikreise hinaus. Von einer Urteilsbegründung – auch wenn sie einen Freispruch betrifft und dem Angeklagten keinerlei Gewalttaten angelastet werden können – muss mehr inhaltliche Substanz erwartet werden können. Wenigstens hat die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer den mahnenden Part übernommen.

Wie weit der Einzelrichter politisch im Sinne einer Beruhigungsstrategie entschieden hat, muss offen bleiben. Scheinbar wollten beide Justiz-Gewalten ein Zeichen setzen: Die Staatsanwältin ein "So geht's nicht!" und der Richter ein "Seien wir versöhnlich zueinander!"

So bleibt zu hoffen, dass der Freispruch dem muslimischen Funktionsträger erst recht Verpflichtung sein soll, sich für den von ihm verkündeten Frieden unter den Glaubensgemeinschaften und den interreligiösen Dialog einzusetzen, und nicht noch einmal mit der gesellschaftlichen Spaltung zu zündeln.

Bericht über Gerichtsverhandlung

10. September 2010
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
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peterknechtli@onlinereports.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
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"Ideale Grundlage für Schweizer Bürgerrecht"

"Heute verdient Osmanoglu den Lebensunterhalt seiner Familie mit Arbeit in einem Callcenter und durch Sozialhilfe." Das scheint eine ideale Grundlage für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts geworden zu sein. Sozialhilfe als "ganz normaler" Teil des Gesamteinkommens.


Im übrigen verbieten sich selbstredend sämtliche Quergedanken zu Thilo S.'s Bemerkungen hinsichtlich der "Produktion von Kochtuchmädchen" alles rassistisch zu Lasten dieser armen, von uns Langzeitschweizern diskriminierten und unterdrückten "Neubürger". Weiter so!


René Wetzel, Zug



"Betroffen von einer einseitigen Verstossung"

Danke für Ihren Kommentar zum Gerichtsfall Osmanoglu. Ich habe das Urteil zu Gunsten des Sekretärs der muslimischen Gemeinde Basel mit grossem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Wie lange wird es wohl noch dauern, bis diese Fundamentalisten die Scharia in der Schweiz salonfähig gemacht haben werden und der Ordre public aufgeweicht wird. Ob dieses Urteil der Integration in der Schweiz dienlich sein wird, bleibt offen. Die Religions- und Meinungsfreiheit in unserem Lande ist beispiellos.


Als selber von einer einseitiger Verstossung nach islamischem Recht, der Scharia, betroffenen Schweizerin – durch meinen damals nicht praktizierenden Mann islamischen Glaubens aus dem Nahmen Osten – zutiefst verletzt, kann ich nur noch sagen: Gott vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!


Ich schliesse mich den Ausführungen von Frau Esther Hug an: "Solche Urteile animieren geradezu."


Ursula Schreitah, Bern



"Richter dürfen sich nicht hinter das Gesetzbuch zurückziehen"

Die Formulierung von Leserbrief-Autor Urs Engler macht mich stutzig: "Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht 'gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht' zu erwarten."


Es kann doch nicht sein, dass Richter sich hinter das Gesetzbuch zurückziehen müssen und so tun, als ob sie nicht realisieren, um was es hier geht. Da bin ich Esther Hug dankbar für ihren klaren Beitrag. Ein solches Urteil ist doch ein Freipass für all jene, die mit Gewalt nicht zurecht kommen – und die sind selbst im öffentlichen Raum nicht selten, ganz geschweige denn im Privatbereich!


Diese Menschen brauchen nicht vorerst ein juristisch perfektes Urteil, sondern eine präzise Antwort eines Richters, eines erfahrenen Menschen, der weiss, was recht ist. Werden die Richter auf eine rein juristische Beurteilung einer in unserer Kultur völlig entrückten Äusserung reduziert, dann stellt sich die Frage, wer denn Klarheit vermittelt, was bei uns akzeptiert wird und was eben nicht.


Wir haben es mit einer andern Kultur zu tun und nicht mit einer Einzelperson, die ein problematisches Verhalten aufweist. Da besteht ein massiver Rückhalt, eine Legitimation. Diese Haltung gegenüber den Frauen, die diese Kultur vermittelt, haben wir mit allem Nachdruck zu beurteilen, und das ist in unserer Gesellschaft vor allem auch die Aufgabe der Richter.


Viktor Krummenacher, Bottmingen



"Justiz kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen"

Einerseits weist dieses Urteil auf ein gesetzgeberisches und juristisches Problem hin. Wenn ein dummer Ignorant sagt, dass er nicht an den Holocaust glaubt, wird er bestraft; der andere, der sagt, man dürfe von seiner Ehefrau (womöglich zwangsverheiratet) Sex mittels Folter erzwingen, bleibt straflos.


Andererseits macht es auch ganz klar, dass die Justiz nicht dazu dienen kann, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Tatsache ist, dass wir in unserem Land Leute aufnehmen und leben lassen, die den Vorrang unserer – von Menschen gemachten – Gesetze über jene in religiösen Schriften stellen. Immerhin bildet das "Alte Testament" (Buch "Moses") das Fundament der christlichen und jüdischen Religion – und da ist zum Beispiel die Steinigung von unkeuschen Frauen auch von Gott befohlen!

Wir sind heute weiter, zivilisierter, und stellen unsere (humaneren) Gesetze über jene in der Bibel. Ich kann nun nicht verurteilen, wenn fundamentalistische Moslems ihre Religionsgesetze über unsere Menschengesetze stellen; aber ich kann darauf bestehen, dass sie dann auch nicht hier einreisen, wohnen und leben dürfen; Leute wie dieser Osmanoglu haben in unserem Land schlicht nichts verloren.


Peter Waldner, Basel



"Richter Respekt und Anerkennung"

Ich habe der Verhandlung nicht beigewohnt. Aufgrund der Presseberichte vermute ich, dass der Verteidiger Osmanoglus die wesentlichen Argumente bereits ausführlich und eindrücklich präsentiert hat. Es ist eben so, dass die Gedanken frei sind und dass man sie grundsätzlich auch äussern darf, so empörend sie auch sein mögen. Strafbar sind öffentliche Äusserungen nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Rassendiskrinimierung). Die Staatsanwaltschaft suchte die Strafbarkeit in der angeblichen "öffentlichen Aufforderung" zu Gewalt bzw. zu einem Verbrechen. Sie begab sich damit auf dünnes Eis, und wollte wohl in erster Linie der vom Film provozierten öffentlichen Empörung Rechnung tragen. Bei nüchterner Beurteilung konnte von "Aufforderung" aber nicht die Rede sein.


Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht "gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht" zu erwarten. Das Gericht soll den Fall rechtlich beurteilen. Weitergehende moralische Belehrungen zeugen eher von schwachen rechtlichen Argumenten und hätten Osmanoglu ohnehin keinen Eindruck gemacht. Sie hätten lediglich der Stimmungsmache beim Publikum und einer weiteren Öffentlichkeit gedient. Kiener verdient meines Erachtens Respekt und Anerkennung, dass er dieser Versuchung nicht erlegen ist.


Urs Engler, Bettingen



"Solche Urteile animieren geradezu"

Ihr Kommentar zum Gerichtsurteil im Fall Osmanoglu ist gut, bis auf den letzten Abschnitt, wo Sie schreiben: "Es bleibt zu hoffen, dass der Freispruch den muslimischen Funktionsträger erst recht Verpflichtung sein soll."


Das ist eine Hoffnung, die ins Leere greift, sie ist eine Illusion. Gerade solche für uns radikale Gedanken sind bei Leuten wie diesen Fundamentalisten zu tief eingegraben. Sie sind überzeugt von ihren Ansichten und empfinden unser Denken als Ungläubige als irrelevant und ganz sicher nicht diskussionswürdig. Ihre Ansichten verbreiten sie weiterhin, in ihrer Familie, in ihrem Umfeld und sie geben sie ihren Söhnen weiter.


Das heisst nicht, dass alle Muslime so sind, wirklich nicht. Aber es gibt Fundamentalisten, die solches Gedankengut verbreiten, und es gibt genügend, vor allem junge, naive Schweizer und Europäer die sich das zu eigen machen. Denken Sie nur an die Bieler Nicholas Blancho und Qaasim Illi. Man muss den Fundamentalisten mit aller Klarheit entgegentreten. Urteile wie das jüngste des Basler Strafgerichts animieren solche Leute förmlich, ihre Ansichten intensiv zu verbreiten.


Esther Hug, Basel


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

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Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

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Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

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Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

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