Angriff auf Wessels: Egli versagte als FrühwarnerVon PETER KNECHTLI
"Egli alarmierte die Feuerwehr erst,
Als OnlineReports im Anschluss an das Informations-Gespräch mit Wessels Egli fairnesshalber eine einfache Frage stellte, reagierte Egli barsch. "Ich äussere mich öffentlich nicht zur Causa BVB", gab er zur Antwort. Dann äusserte er sich über die "Vorverurteilung von Personen" und forderte OnlineReports auf, "das oben Geschriebene nicht zu veröffentlichen". Egli schloss: "Persönlich regle ich Unklarheiten lieber direkt als über die Presse, und bitte Sie, dies zu respektieren." 7. Juli 2014
"Es werden alte Rechnungen beglichen" Nun zeigt in der BVB-Affäre jeder mit dem Finger auf andere. Einige Männer entwickeln dabei geradezu meisterliche Fähigkeiten, erhoffen sich einen Profilierungsgewinn oder begleichen alte Rechnungen. Eine besonders herausragende Rolle spielt in dieser Posse die "Basler Zeitung". Schon länge sägt sie am Stuhl von Regierungsrat Wessels (SP). Gleichzeitig hat BaZ-Schreiber Agnolazza mit GPK-Präsident Tobit Schäfer (SP) als 'Der Mann der Stunde' schon einen würdigen Nachfolger für Wessels gefunden. Als wäre die BaZ je an einem SP-Regierungsrat interessiert gewesen! Natürlich musste auch SVP-Präsident Frehner sofort auf das Halali gegen Wessels einstimmen. Da lob ich mir doch die Frauen! Nüchtern und sachbezogen nahmen die Parteipräsidentinnen zum GPK-Bericht Stellung (von Falkenstein, LDP; Hollinger, SP; Ackermann, GB; Strahm, CVP; Mück, BastA!). Sie dramatisieren nicht die Fehler, sondern sehen Handlungsbedarf in den organisatorischen und rechtlichen Grundlagen. Schon ein Blick in die Gesetze der ausgelagerten Betriebe zeigt wichtige Unterschiede. Während das IWB-Gesetz und das Gesetz über die öffentlichen Spitäler die Genehmigung der Jahresrechnung durch den Gesamtregierungsrat verlangen, begnügt sich das BVB-Organisationsgesetz mit der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat und einen Bericht an die Finanzkontrolle. Ob dieser Bericht bei der Finanzkontrolle vor 2013 je gelesen wurde, interessiert anscheinend nicht. Es ist denn auch eine der Empfehlungen der GPK, der Grosse Rat solle das BVB-OG zur Konkretisierung und Verbesserung der Organisation der BVB sowie der Aufsicht und Oberaufsicht über die BVB revidieren und dabei die PCG-Richtlinien des RR berücksichtigen.
Gerade jetzt stellt sich die Frage, was den eigentlich der Nutzen und der Mehrwert der Auslagerung von staatlichen Betrieben für die Bevölkerung sind. Das Dogma: "Sinn und Zweck des Auslagerns von Verwaltungseinheiten oder öffentlichen Aufgaben ist, diesen Autonomie, das bedeutet eine erhebliche Entscheidungsfreiheit bezüglich Organisation und Aufgabenerfüllung zu verschaffen. Die Autonomie hat notwendigerweise eine Beschränkung der parlamentarischen Steuerungs- und Kontrollbefugnisse zur Folge. Die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen bleibt dem unmittelbaren Zugriff der Aufsichtsbehörden entzogen es gibt nur eine indirekte Beaufsichtigung." Genau das war das Ziel und der geschasste Direktor Jürg Baumgartner hat es wohl auch so verstanden. Dazu passt die Idee von einigen Politikern nach den Auslagerung der Spitäler sei nun das Gesundheitsdepartement überflüssig geworden. Keine Rolle spielt anscheinend dabei die hier klar gesetzlich definierte Aufsichtsfunktion des Regierungsrates. Ob sich damit in Zukunft Missmanagement in ausgelagerten Betrieben auf Dienstwohnung, Geschäftswagen und anzügliche SMS beschränken lassen? Es bleibt zu hoffen! Otto Kunz-Torres, Basel "Überprüfung der Geschäftsleitung verpasst" Die Analyse zur BVB finde ich insofern richtig, dass der Verwaltungsrat in der Vergangenheit seine ihm per BVB-Organisationsgesetz zugewiesene Aufgabe völlig ungenügend wahrnahm. Was unter anderem – wenn auch nicht erhellend – auch im Bericht der GPK ausführlich erwähnt wird. Im §10 des BVB-OG heisst es u.a.:
§ 10. Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan des Unternehmens BVB. Er und seine Mitglieder tragen die oberste unternehmerische Verantwortung. 2 Der Verwaltungsrat hat unter Vorbehalt der Kompetenzen des Regierungsrates und des Grossen Rates insbesondere folgende Aufgaben: a) Oberste Leitung des Unternehmens und Überwachung der Geschäftsleitung; b) Festlegung der langfristigen Unternehmensziele; c) Festlegung der Organisation sowie Erlass der Geschäftsordnung; (...)
Es stellt sich schon die Frage, warum es der Verwaltungsrat in all den Jahren verpasst hat, die Geschäftsleitung zu überprüfen. Oder warum niemand aus dem Verwaltungsrat bei der Vergabe von Aufträgen nicht nach der Einhaltung der Submissions-Bestimmungen gefragt hat. Diese Aufgaben lassen sich nun mal nicht ans zuständige Departement oder Regierungsrat delegieren. In der Diskussion um Wessels geht dieser Sachverhalt immer wieder völlig unter. Und all die Beführworter/-innen von Auslagerungen sollen zu Kenntnis nehmen, dass mit der Auslagerung auch die Verantwortung "ausgelagert" wird. Martin Lüchinger, Basel "Es wären noch weitere Verwaltungsräte zu prüfen" Kompliment an Peter Knechtli, gut und sachlich informiert. Nebst Egli gibt es aber noch andere Verwaltungsräte aus der Zeit Gudenrath, die dessen Handlungen zu wenig hinterfragten. Da wäre es sicher interessant, einmal die Rolle des neue VR-Präsidenten Blumental und von Herrn Rüst zu beleuchten, die ja auch einiges ans Licht bringen würde. Bruno Honold, Basel |
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