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Lasst Blumer doch Zürcher Polizeikommandant werden

Von PETER KNECHTLI

Stets sportlich oder dann korrekt amtlich gekleidet – tadelloses Äusseres: So erlebte ich in den letzten Jahren den Baselbieter Polizeikommandanten Daniel Blumer bei unseren wenigen Begegnungen. Nichts deutete auf einen abgeschlagenen Hund, auf einen Fahnder, der dem klassischen Bild entspricht, mit denselben Charaktereigenschaften wie seine kriminelle Kundschaft gesegnet zu sein.

Über diesen Polizei-Chef kam nun kurz vor seinem Wechsel an die Spitze der Stadtpolizei Zürich aus, dass er von zivilen Berufskollegen beim Rechtsüberholen auf der Autobahn erwischt wurde. Vor Jahrzehnten sei er auf der Autobahn ausserdem zwanzig Stundenkilometer schneller gefahren als die Polizei erlaubt.

Was gibt es Schöneres als den Polizei-General in der eigenen Falle gefangen zu sehen! Kübelweise Hohn und Spott musste Daniel Blumer über sich ausgiessen lassen.

In der "Basler Zeitung" ging Kolumnist Markus Melzl, der frühere Kriminalkommissär und langjährige Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, dieser Tage einen Schritt weiter: Blumer stehe, spitzte Melzl zu, "offenbar mit dem Strassenverkehrsrecht auf Kriegsfuss". Trotzdem wolle er das Amt des stadtzürcherischen Polizeikommandanten antreten. Melzls Schlussfolgerungen: "Daniel Blumer ist sich offenbar nicht bewusst, dass er mit diesem Entscheid sein 'neues' Polizeikorps einer immensen Belastung aussetzt, und es ist ihm dringend zu raten, das Amt als Stadtzürcher Polizeichef erst gar nicht anzutreten."

 

"Jetzt gleich ein Berufsverbot für Blumer
zu verlangen, ist heuchlerisch."

 

Es ist absolut richtig, dass Blumer seinen Fahrausweis für die dafür vorgesehene Dauer abgeben muss, wenn der Gesetzesverstoss dies vorsieht. Und zugegeben: Dass der designierte Zürcher Polizeikommandant seine Geschwindigkeits-Übertretung im letzten Jahrtausend im Rahmen seiner Bewerbung gegenüber den Zürcher Behörden offenbar verschwieg, ist vielleicht nicht besonders elegant, als Petitesse aber verzeihlich.

Dennoch teile ich Melzls Meinung keineswegs. Sie ist formalbürokratisch und fern jeglicher Verhältnismässigkeit. Blumer hat keine silbernen Löffel – und auch keine türkischen Steine – gestohlen. Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Wir wissen von Regierungsräten, die zu tief ins Glas geschaut haben und trotzdem ins Auto stiegen. Wir wissen von dauerrauchenden Ärzten, die Nichtrauchen predigen. Wir wissen von Pfarrern, die auch mal fluchen, nachdem sie den Talar abgelegt haben. Wir wissen sogar von Psychotherapeuten, die mit grösseren eigenen Verwerfungen kämpfen als viele ihrer Patienten, und doch professionell arbeiten. Ich weiss schliesslich von mir selbst – es sei hier mit Scham gebeichtet –, dass ich schon mehr als einmal eine Geschwindigkeits-Übertretung begangen habe, die zumindest eine anständige Busse gerechtfertigt hätte, wäre ich in die Kontroll-Falle geraten.

Aber deswegen bitte nicht gleich ein Berufsverbot fordern: Dieses "Gschiss" um Blumer! Es ist heuchlerisch, eine verkehrsgesetzliche Unkorrektheit, die nicht einmal absichtlich begangen worden sein musste und die beispielsweise in den USA gar nicht geahndet wird, mit einem kriminellen Tatbestand wie Betrug, Unterschlagung oder Gewaltdelikten gleichzusetzen.

Welcher (auch amtliche) Automobilist war nicht schon froh, dass die Polizei nicht fieserweise gerade an der Ortsausfahrt die "Tempo 50"-Kontrolle durchführt oder morgens um drei Uhr auf der leeren Autobahn die Übertretungstoleranz auf Mindestmass hinunterschraubt.

Wenn die Zürcher Behörden den höchsten Baselbieter Ordnungshüter als den geeignetsten fachlichen Kandidaten auserwählten, soll er doch seine Stelle in Zürich auch antreten können. Er wird aus eigener Erfahrung richtigerweise keinen Polizisten ans Messer liefern, der selbst einmal in die Tempo-Falle getappt ist, sondern dann hart durchgreifen, wenn es um Amtsmissbrauch, verwerfliche Gesinnung oder sonst eine kriminelle Handlung geht. Mit seinen Patzern auf der Autobahn hat Blumer deswegen aber seine Autorität keinesfalls auf eine Weise verloren, die einen Amtsantritt als untragbar erscheinen liesse.

Wer von der Polizei dezidiert Verhältnismässigkeit, gesunden Menschenverstand und Augenmass verlangt, sollte dies auch dem Polizisten Blumer zugestehen.

27. März 2013
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Peter Knechtli, ist Chefredaktor und Gründer von OnlineReports.ch.

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"Für mich ist damit die Sache erledigt"

Warum haben wir eigentlich Gerichte, die Schuldige angemessen bestrafen? Für mich ist damit die Sache erledigt. Solche Dinge lebenslänglich vorgehalten zu bekommen, hat mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.


Liselotte Reber, Riehen



"Ich kann auch kein Mitleid empfinden"

Grundsätzlich finde ich Peter Knechtlis Kommentar gut. Und eigentlich ist es wirklich ein Hohn, dass im Zeitalter der raschen, elektronischen Medien ein türkischer Stein, eine Geschwindikeitsübertretung oder die Annahme von einer Ferieneinladung dazu führen kann, dass Menschen ihre Ämter nicht antreten können oder gar verlassen müssen. Noch vor 20 Jahren hätte Blumer wohl den Job gewechselt, unter Begleitung einer kleinen Notiz in der Rubrik "Personalien".


Aber: Ich kann auch kein Mitleid empfinden. Es ist für mich als Normalbürger beruhigend zu wissen, dass nun auch ein hoher Polizist über die manchmal schon schikanösen Kontrollen und Bussen der Hermandad stolpert und gravierende Nachteile in Kauf nehmen muss und dabei sieht, wie der viel zitierte "gesunde Menschenverstand" interpretiert wird.


Daniel Thiriet, Riehen



"Ich hätte nichts über Blumer geschrieben"

Ich finde auch, dass man über Herrn Blumer nicht den Stab brechen sollte. Aber ich hätte ihn auch nicht mit einem Kommentar unterstützt.


In Amerika herrscht eine ganz andere Philosophie im Strassenverkehr. In Europe gilt Rechtsüberholen als Rowdytum. Wenn man dagegen nachts um zwei im verkehrslosen Thurgau schon fast ausserorts mit 58 km/h geblitzt wird, und 120 Franken bezahlen muss, sieht man irgendwie nicht sofort, dass die Polizei an ihrer "Übertretungstoleranz" geschraubt hätte. Ich empfinde das als "dezidierte" Unverhältnismässigkeit. Oder eine Therwiler Ampel (die gab's vor kurzem noch), die nachts um drei nicht wie üblich gelb blinkte, sondern solange auf Rot gestellt war, dass man schliesslich – einen Defekt vermutend – vorsichtig nach rechts abbog, um fünf Sekunden später von einem Polizeiauto angehalten zu werden. Auf die Frage, weshalb um diese Zeit die Ampel nicht gelb blinkte, war die Reaktion erstaunlich: Fahrer- und Fahrzeugausweise wurdem einem praktisch entgegengeworfen, und die Polizei brauste ab. Aus diesem Milieu stammt Herr Blumer.


Deshalb hätte ich nichts über ihn geschrieben. Es geht ja eben nicht um ein Berufsverbot. Dazu sollte man diesen um sich greifenden Mangel an Anstand nicht hochstilisieren. Es sollte vielmehr auffallen, dass in den letzten Jahren Berichte über das Fehlverhalten ausgerechnet von Polizeikommandanten zugenommen haben.


Thomas Richers, Minusio



"Zurück auf ein Normalmass"

Peter Knechtli bringt mit seinem ausgezeichneten Kommentar den "Tatbestand" von Polizeikommandant Blumer wieder auf ein Normalmass zurück. Die "Affäre", die eigentlich keine ist, haben verschiedene Medien für einen zum Teil hysterischen Aufhänger benutzt, und leider war in der BaZ-online sogar zu lesen, Polizeikommandant Blumer sei ein "Verkehrsrowdy", nach Duden "flegelhaft und gewalttätig".


Beides trifft hier nicht zu und dementsprechend ist diese Bezeichnung ein übler sprachlicher Missgriff! Das Beispiel USA zeigt auch, dass die Jurisprudenz keine forensische Wissenschaft ist. Stattdessen wäre es besser, wenn sich die Verkehrsdienste der Polizei gesamtschweizerisch vermehrt den notorischen Linksfahrern auf der Autobahn annehmen und Bussen verteilen würden. Während das Rechtsüberholen, darunter gehört laut Bundesgericht auch das Rechtsvorbeifahren, als Vergehen taxiert wird, gibt es für hartnäckige Linksfahrer lediglich eine Busse und gilt als Übertretungstatbestand.


Albert Augustin, Gelterkinden


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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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Auch Nomen sind Glückssache.

RückSpiegel

 

Der Klein Report nimmt die Recherche von OnlineReports über Roger Blums Buch über die Basellandschaftliche Zeitung auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.
 

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).