Lasst Blumer doch Zürcher Polizeikommandant werdenVon PETER KNECHTLI
"Jetzt gleich ein Berufsverbot für Blumer
Es ist absolut richtig, dass Blumer seinen Fahrausweis für die dafür vorgesehene Dauer abgeben muss, wenn der Gesetzesverstoss dies vorsieht. Und zugegeben: Dass der designierte Zürcher Polizeikommandant seine Geschwindigkeits-Übertretung im letzten Jahrtausend im Rahmen seiner Bewerbung gegenüber den Zürcher Behörden offenbar verschwieg, ist vielleicht nicht besonders elegant, als Petitesse aber verzeihlich. 27. März 2013
"Für mich ist damit die Sache erledigt" Warum haben wir eigentlich Gerichte, die Schuldige angemessen bestrafen? Für mich ist damit die Sache erledigt. Solche Dinge lebenslänglich vorgehalten zu bekommen, hat mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Liselotte Reber, Riehen "Ich kann auch kein Mitleid empfinden" Grundsätzlich finde ich Peter Knechtlis Kommentar gut. Und eigentlich ist es wirklich ein Hohn, dass im Zeitalter der raschen, elektronischen Medien ein türkischer Stein, eine Geschwindikeitsübertretung oder die Annahme von einer Ferieneinladung dazu führen kann, dass Menschen ihre Ämter nicht antreten können oder gar verlassen müssen. Noch vor 20 Jahren hätte Blumer wohl den Job gewechselt, unter Begleitung einer kleinen Notiz in der Rubrik "Personalien". Aber: Ich kann auch kein Mitleid empfinden. Es ist für mich als Normalbürger beruhigend zu wissen, dass nun auch ein hoher Polizist über die manchmal schon schikanösen Kontrollen und Bussen der Hermandad stolpert und gravierende Nachteile in Kauf nehmen muss und dabei sieht, wie der viel zitierte "gesunde Menschenverstand" interpretiert wird. Daniel Thiriet, Riehen "Ich hätte nichts über Blumer geschrieben" Ich finde auch, dass man über Herrn Blumer nicht den Stab brechen sollte. Aber ich hätte ihn auch nicht mit einem Kommentar unterstützt.
In Amerika herrscht eine ganz andere Philosophie im Strassenverkehr. In Europe gilt Rechtsüberholen als Rowdytum. Wenn man dagegen nachts um zwei im verkehrslosen Thurgau schon fast ausserorts mit 58 km/h geblitzt wird, und 120 Franken bezahlen muss, sieht man irgendwie nicht sofort, dass die Polizei an ihrer "Übertretungstoleranz" geschraubt hätte. Ich empfinde das als "dezidierte" Unverhältnismässigkeit. Oder eine Therwiler Ampel (die gab's vor kurzem noch), die nachts um drei nicht wie üblich gelb blinkte, sondern solange auf Rot gestellt war, dass man schliesslich – einen Defekt vermutend – vorsichtig nach rechts abbog, um fünf Sekunden später von einem Polizeiauto angehalten zu werden. Auf die Frage, weshalb um diese Zeit die Ampel nicht gelb blinkte, war die Reaktion erstaunlich: Fahrer- und Fahrzeugausweise wurdem einem praktisch entgegengeworfen, und die Polizei brauste ab. Aus diesem Milieu stammt Herr Blumer.
Deshalb hätte ich nichts über ihn geschrieben. Es geht ja eben nicht um ein Berufsverbot. Dazu sollte man diesen um sich greifenden Mangel an Anstand nicht hochstilisieren. Es sollte vielmehr auffallen, dass in den letzten Jahren Berichte über das Fehlverhalten ausgerechnet von Polizeikommandanten zugenommen haben. Thomas Richers, Minusio "Zurück auf ein Normalmass" Peter Knechtli bringt mit seinem ausgezeichneten Kommentar den "Tatbestand" von Polizeikommandant Blumer wieder auf ein Normalmass zurück. Die "Affäre", die eigentlich keine ist, haben verschiedene Medien für einen zum Teil hysterischen Aufhänger benutzt, und leider war in der BaZ-online sogar zu lesen, Polizeikommandant Blumer sei ein "Verkehrsrowdy", nach Duden "flegelhaft und gewalttätig".
Beides trifft hier nicht zu und dementsprechend ist diese Bezeichnung ein übler sprachlicher Missgriff! Das Beispiel USA zeigt auch, dass die Jurisprudenz keine forensische Wissenschaft ist. Stattdessen wäre es besser, wenn sich die Verkehrsdienste der Polizei gesamtschweizerisch vermehrt den notorischen Linksfahrern auf der Autobahn annehmen und Bussen verteilen würden. Während das Rechtsüberholen, darunter gehört laut Bundesgericht auch das Rechtsvorbeifahren, als Vergehen taxiert wird, gibt es für hartnäckige Linksfahrer lediglich eine Busse und gilt als Übertretungstatbestand. Albert Augustin, Gelterkinden |
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