Zerrissene Familie: Fakten jetzt auf den Tisch!Von PETER KNECHTLI
"Die Behörden wäre fraglos legitmiert,
So sehr Madörins humanitärer Einsatz verdienstvoll sein mag, so schwierig ist es dem unbefangenen Beobachter, sich ein zuverlässiges Bild machen. Am fragwürdigsten ist, dass bisher sämtliche Informationen nur aus dem Blick einer Partei den Weg an die Öffentlichkeit fanden. Die Behörden schwiegen wie immer, wenn es um vormundschaftliche Fragen geht – aus guten Gründen. So stehen heute massive Vorwürfe an Justizdirektor Isaac Reber, an die Sissacher Heim-Familie und an die Laufentaler Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Raum. 23. Juli 2014
"Rundumschlag könnte grossen Schaden anrichten" Bei allen Fragen rund um das Kindesschutzrecht muss immer das Wohl der Kinder im Zentrum stehen. Leider muss befürchtet werden, dass der Rundumschlag mit der Flugblatt-Aktion letztlich gerade da grossen Schaden anrichtet. Wirklich betroffen machen in diesem Zusammenhang aber auch die Angriffe des Flugblattverfassers auf die Pflegefamilie und deren minderjähriger Kinder, unter Inkaufnahme massiver Persönlichkeitsrechts-Verletzungen. Kein Zweck heiligt solche Mittel. Und dass auch diese Medaill zwei Seiten hat, zeigt im Übrigen ein Leserbrief in der heutigen "Basellandschaftlichen Zeitung".
Was die im Kommentar aufgeworfenen zentralen Fragen angeht, so ist gerade für diese derzeit einzig und alleine das Kantonsgericht zuständig. Die Sicherheitsdirektion als Aufsichtsbehörde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden darf Entscheide derselben ausdrücklich weder ändern noch aufheben (Einführungsgesetz ZGB, §65 Ziffer 3). Dieser Sachverhalt wurde Herrn Madörin – anders als behauptet – in meinem Auftrag durch den Generalsekretär der Sicherheitsdirektion bereits zweimal in ausführlichen persönlichen Gesprächen erläutert, nebst umfangreichem Telefon- und Schriftverkehr. Leider scheint der Flugblattverfasser fehlende Zuständigkeit mit Nichtstun zu verwechseln, und dies wider besseres Wissen. Für die Beurteilung, ob die Kesb im vorliegenden Fall richtig gehandelt hat oder nicht, ist zunächst also ausschliesslich das Kantonsgericht zuständig. Die geforderten Fakten kann also nur das Kantonsgericht auf den Tisch legen. Im Mittelpunkt muss aber stets stehen, dass für die Kinder die bestmöglichste Lösung gefunden werden kann. Das ist in diesem Fall schon schwierig genug, und diese öffentliche Diskussion schadet mit Sicherheit mehr als sie nützt. Isaac Reber, Sicherheitsdirektor Baselland, Liestal "Das geschieht nicht einmal in den Todeszellen der USA" Der "Fall Michael Ghebremeskel" hat grundsätzllich zwei wichtige Aspekte: einen menschlich-moralischen und den verwaltungstechnischen. 1. Es kann doch nicht angehen, dass man ewiesenermassen zusammengehörige Kinder, die aus einem anderen Kulturkreis stammen, von einander und von ihrem Vater, der wahrscheinllch die gleiche Sprache spricht, trennt und getrennt unterbringt.
Es kann auch nicht sein, dass man einem Vater das Besuchsrecht entzieht (juristisch: sistiert) und die Betroffenen (Kinder und Vater) behördlich einander entfremdet. Das geschieht nicht einmal in den USA, wo Kinder auch ihre Väter in der Todeszelle besuchen können. Das Recht auf Kontakte anerkennt sogar die EMR-Konvention, welche die Schweiz unterschrieben hat.
2. Die Entscheide die Entscheide der Kesb werden in der Regel (und es wird hier nicht anders sein) von Sozialarbeiterinnen vorbereitet und durchgesetzt. Die so genannt professionellen Entscheidungsträger/innen, Juristen, Psychologen, Pädagogen usw, nicken die Anträge gedankenlos ab. Sie verlassen sich in der Regel darauf, dass gegen die Entscheide Beschwerden erhoben werden, die dann von den Kantonsgerichten korrigert werden müssen.
Man stelle sich nun vor, wie lange es dauert, bis das Kantonsgericht die realiätsfremden Entscheide im "Fall Michael Ghebremeskel" korrigiert werden.
Isaac Reber verhält sich wie seine Kollegen in andern Kantonen. Er versucht die Sache auszusitzen, denn sie ist weder angenehm noch "sein alleiniges Bier". Angenommen, einer dieser eritreischen Buben wäre Legastheniker. Dann wäre für die Hilfe oder Behandlung die letztlich Direktion für Bildung und Sport zuständig. Darum würde sich unser Herr Wüthrich wohl reissen. Und wenn einer der andern Buben noch eine Zahnspange bräuchte, oder eine Brille, würde das in die Direktion des Herrn Weber fallen. So etwas würde halt Bewegung in unsere Regierung bringen. Albert Wirth, Liestal "Wir warten auf klare Fakten" Danke Peter Knechtli! Dieser Kommentar war dringend. Er ist gut. Bravo! Der damit verbundene Druck auf die Behörden, die Forderung nach Transparenz und Offenheit sind nun wirklich sofort angesagt. Ich/wir warten auf klare Fakten. In allernächster Zeit. Susanne Haller, Basel |
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