Sicherheits-Pfusch auf der Staats-Baustelle
Von PETER KNECHTLI
Die Erde dreht sich weiter, auch wenn der Unfall-Versicherer Suva während rund eines Tages die Baustelle am neuen Werkhof in Sissach wegen gravierenden Sicherheitsmängel stillgelegt hat. Pikant ist einerseits, dass es sich dabei um eine Baustelle handelt, bei welcher der Staat – der Kanton Baselland – als Bauherr zeichnet und auf der erst recht alles mit rechten Dingen zu und her gehen sollte.
Ging es aber nicht: An diesem Grossauftrag wurde die in Buchenholz gefertigte Halle aufgerichtet, wobei weder Gerüste noch Fangnetze vorhanden waren. Die Höhe zwischen Dachkante und Boden beträgt schätzungsweise sieben Meter. Fällt ein Werkzeug vom Dach und trifft einen Holzbauer ohne Helm – wie OnlineReports belegen kann – könnte dies verheerende Folgen haben.
Sie haben alle versagt: Das Baselbieter Hochbauamt als Oberverantwortliche, die Bauleitung der Rapp Architekten AG, die die Unterlassung der Montage von Sicherheits-Einrichtungen entweder wegen ausgebliebener Kontrolle vor Ort nicht bemerkt oder dann toleriert haben.
Die Verwendung eines Gerüsts ist nicht nur Bestandteil der Ausschreibung, sondern bei Holzbau-Vorhaben dieser Grössenordnung in der Schweiz absolute Pflicht, wie Branchenkenner festhalten. Die Behauptung, der Gerüstbauer habe "Verspätung gehabt", ist mit Verlaub lächerlich: Nimmt man einen potenzielle Schwerverletzten oder gar Toten in Kauf, nur weil die Montage der Sicherheits-Vorrichtung in Verzug war?
"Es besteht dringender Bedarf
nach lückenloser öffentlicher Aufklärung."
Gerade in zweierlei Hinsicht versagt hat aber insbesondere auch das Unternehmen, das am günstigsten offerierte und somit zum Zug kam: Die österreichische Holzbau-Firma Sohm Holzbautechnik GmbH. Sie begann die Arbeiten trotz unerfüllter Sicherheitsanforderungen und setzte ihre Arbeiter damit einem Risiko aus. Das ist das Eine. Das Andere ist die Art, wie sie sich feige in Deckung begab, jegliche Auskunft verweigerte und die heisse Kartoffel an die Bauleitung der Firma Rapp weiter reichte.
Diese Art, sich in Aussenauftritten als glänzende Firma zu verkaufen und dann das stumme Männchen zu geben, wenn es mal harzt, fördert weder Ruf noch Vertrauen, sondern den Verdacht, möglicherweise bewusst gegen vertragliche Abmachungen verstossen zu haben. Wer, wie Sohm Holzbautechnik, die Gelegenheit verpasst, ihren Standpunkt darzulegen, fördert nicht seinen Ruf. Dasselbe gilt für die Rapp Architekten, deren Projektleiterin – im Auftrag von "oben"? – genauso auf Tauchstation ging.
Dass einzig die Baudirektion so offen informierte, wie es ihr möglich war, ist lobenswert. Aber die nötige Transparenz ist damit noch nicht geschaffen. Es besteht dringender Bedarf nach lückenloser öffentlicher Klärung der Vorgänge, Verantwortlichkeiten und möglicher Unterlassungen sowie der Konsequenzen aus dem Vorfall. Ein Mittel dazu ist ein parlamentarischer Vorstoss im Landrat, der die richtigen Fragen stellt und schriftliche Antworten verlangt.
Ohne Zweifel hat sich die Vergabebehörde des Kantons peinlich genau an die GATT/WTO-Vorschriften gehalten. Aber dennoch bleibt angesichts der Intervention der Suva die Frage, ob die günstigste Offerte auch die beste ist. Die Preisspanne der lag zwischen 1,5 und 2,1 Millionen Franken. Vielleicht konnte die vorarlbergische Firma effizienter arbeiten, weil sie bei Erfüllung der Sicherheitsvorschriften ein Auge zudrückte und ihre Arbeiter nur mit Sicherheitsgurten arbeiten liess.
Der Fall ist jedenfalls ein Lehrstück dafür, dass die genaue Kenntnis der Sicherheitsanforderungen und deren Einhaltung bei der Vergabe höher bewertet werden sollte als im Falle der – ausgerechnet! – staatlichen Grossbaustelle in Sissach. Nicht auszudenken die Folgen, wenn ein Arbeiter aus Gründen der Fahrlässigkeit zu Schaden – oder gar zu Tode gekommen wäre.
Sicherheitsmängel: Suva verfügte Baustopp am Werkhof Sissach
14. Juli 2018
"Zuständig ist die Bauleitung"
Die Vergabepraxis ist das Eine – hat aber mit dem geschilderten Fall nichts zu tun; auch in der Schweiz finden sich zuhauf Firmen, welche versuchen, die zum Teil einschneidenden Massnahmen zur Arbeitssicherheit zu umgehen, meist aus Kostengründen.
Für den korrekten Arbeitsablauf auf der Baustelle ist aber in erster Linie die Bauleitung (Architekt oder Ingenieur) zuständig. Dort liegt meines Erachtens die Verantwortlichkeit. Auch in diesem Fall. Dass diese Verantwortung oft nicht wahrgenommen wird, davon kann die Suva ein Lied singen. Interessant wäre auch zu erfahren, wie der Fall sich weiterentwickelt.
Rolf W. Voellmin, Basel
"Für viele nicht verstehbar"
Das Baselbiet hat hervorragende Holzbaufirmen, die mir persönlich bekannt sind, mit hochstehender Arbeitsausführung und besten Angestelltenverhältnissen. Besonders auch im Raum Sissach.
Der Staat, nach der Maxime handelnd: "Der Billigste erhält den Zuschlag", wählt eine österreichische Firma aus. Das ist für viele nicht verstehbar, auch wenn scheinbar gespart werden kann. Doch gehen dabei dem Staat nicht nur Steuergelder verloren, sondern auch Baselbieter Arbeitern die Arbeit. Zudem ist es ein ökologischer Unsinn!
Es wäre der Moment, diese Regelung zu überdenken.
Viktor Krummenacher, Bottmingen