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Pannen-Ermittler Beat Meyer wird versetzt

Erste personelle Konsequenz der Basler Justiz-Affäre / "Keine krasse Rechtsstaats-Verletzung"


Von Peter Knechtli


Die Basler Justiz-Affäre hat personelle Folgen: Der Baselbieter Untersuchungsrichter Beat Meyer wird wegen seines missglückten V-Frau-Einsatzes aus der Ermittlertätigkeit entfernt. In einem Gutachten spricht Rechtsprofessor Günter Stratenwerth von Fehlern und Versäumnissen, es sei aber zu keinen krassen Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze gekommen. Dagegen ist in Basel-Stadt der Leck-Vorwurf nicht vom Tisch.


Dies ist die bisher gravierendste Konsequenz einer bizarren Justiz-Affäre um eine zwielichtige V-Frau und angeblich mit der Halbwelt kooperierende Basler Justizbeamte. Die Baselbieter hatten den Verdacht, der gesuchte mutmassliche Betrüger Raffaele Klages habe nur deshalb flüchten können, weil er direkt aus der Basler Staatsanwaltschaft mit vertraulichen Informationen versorgt worden sei. Mit der Verhaftung von drei Mitarbeitern der Basler Staatsanwaltschaft durch die nachbarlichen Baselbieter war der justizielle Eclat vorgezeichnet.

"Fehlentscheide - keine krassen Vergehen"

An einer Pressekonferenz in Liestal präsentierte am 18. Dezember in Liestal der emeritierte Basler Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth die Ergebnisse einer Untersuchung, die er im Auftrag der Baselbieter Kantonsregierung geführt hatte. Fazit: Bei keinem der festgestellten "Fehlentscheide oder Versäumnisse" habe es sich um einen schwerwiegenden Verstoss gegen rechtsstaatliche Grundsätze gehandelt.

Zu Recht habe Untersuchungsrichter Beat Meyer gegen die drei Beamten der Staatsanwaltschaft ermittelt: Fünf verhaftete Beschuldigte des Millionen-Betrugsfalles hätten unabhängig voneinander "Hinweise auf ein Informationsleck bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt" geliefert. Mindestens drei dieser Hinweise seien Meyer bekannt gewesen.

Dennoch beleuchtete Stratenwerth auch kritische Aspekte der Baselbieter Ermttlung: Dass Raffaeles Schwester Graziella Klages, ebenfalls Beschuldigte im Betrugsfall, als Informantin des Untersuchungsrichters eingesetzt wurde, sei ein "Missgriff" gewesen. Dass diese Frau an der Brust verwanzt wurde, um allfällige Lecks in der Basler Staatsanwaltschaft aufzuspüren, widerspreche dem Gesetz "eindeutig".

Koellreuter ortet sechs Fehler

Sechs Fehler ortete Justiz- und Polizeidirektor Andreas Koellreuter. Unter anderem sei der Erste Basler Statsanwalt Thomas Hug zu spät über die bevorstehende Verhaftung informiert worden. Falsch sei auch gewesen, dass Pannen-Ermittler Meyer am Tag nach der Verhaftung wegen des von aussen geäusserten Vorwurfs der Befangenheit zurückgetreten und so die Einvernahme der verhafteten Beamten verzögert habe.

Aufgrund der Erkenntnisse kommt Beat Meyer für Koellreuter "in untersuchungsrichterlicher Tätigkeit nicht mehr in Frage". Geprüft werde eine Versetzung. Offen ist, ob auch Hans-Rudolf Kuhn, der Präsident der Ueberweisungsbehörde, der mehrere Pannen mitverantwortet, seinen Hut nehmen muss: Kuhn ist seit der Affäre krankgeschrieben und nicht vernehmungsfähig.

Zuviel sei schief gelaufen, und er bedauere dies, sagte Koellreuter weiter. Dennoch gab er seiner Hoffnung Ausdruck, dass das gute Einvernehmen mit der baselstädtischen Justiz "bald wieder einrenken" werde. Die Justizreform mit verbesserten Aufsichtsfunktionen müsse vorangetrieben werden. Auch Obergerichtspräsident Toni Walter gestand Fehler ein. Als Sofortmassnahmen würden nun Weisungen über den V-Personen-Einsatz und über die Protokollierung der Haftgrund-Erläuterungen erlassen.

Doch ein Leck in der Basler Staatsanwaltschaft?

Nachdem sich die Baselbieter Justiz nun hat vernehmen lassen, erscheint die Basler Staatsanwaltschaft nicht mehr in einem so vorteilhaften Licht, wie sie es selbst durch eine spektakuläre Pressekonferenz arrangiert hat. "Der Berg hat ein Mäuslein geboren", kritisierte damals der Erste Basler Staatsanwalt Thomas Hug seine Baselbieter Kollegen. Ganz so unbefleckt scheinen die Basler Ankläger nicht zu sein: Der Leck-Verdacht ist nicht vom Tisch. Nur gegen einen Ermittler wurde das Verfahren eingestellt. Gegen zwei mittlerweile auf freien Fuss gesetzte Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft laufen noch immer Strafverfahren. Unter den Beschuldigten befindet sich nach Informationen unserer Zeitung auch ein Basler Staatsanwalt.

18. Dezember 1998

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