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Seine Rassendiskriminierung hat Holocaust-Ignorant Eglin eingeholtDer ehemalige Basler Sektionspräsident der "Partei national orientierter Schweizer" (PNOS) mimte vor Gericht den Wortkargen Von Ruedi Suter Der bekennende Rechtsradikale Philippe Eglin (22) wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Geldstrafe von 10'800 Franken verurteilt. Das Strafgericht Basel-Stadt taxierte seinen bis heute nicht gelöschten Internetartikel "Die Lügen um Anne Frank" als schweres Verschulden. Der Verurteilte hingegen zeigte keine Einsicht und geisselte "die fehlende Meinungsfreiheit" in der Schweiz. Ein flotter Kurzhaarschnitt, ein kurzärmliges weisses Hemd, Bluejeans, Sportschuhe – und ein anständiges Benehmen. Der junge Mann auf dem Stuhl vor dem Gericht verteidigte sich selbst und stellte gleich zu Beginn höflich klar, die Aussage verweigern zu können. Ja, bestätigte Richterin Liselotte Henz. Und so sagte der angeklagte Logistikassistent Philippe Eglin, 1988 in Basel geboren, während der Verhandlung fast immer, er sage nichts.
Nachtrag vom 22. Juli 2010: Der diskriminierende Artikel auf der PNOS-Internetseite wurde ersatzlos entfernt. 21. Juli 2010
"Da lehnen Sie sich weit heraus, Herr Heuberger" Herr Bruno Heuberger, ich habe die Sache, wie erwähnt, mit eigenen Augen und Ohren verfolgt und weiss somit, wovon ich rede. Sie hingegen scheinen die Fakten nur aus den Medien und vom Hörensagen zu kennen. Da lehnen Sie sich meines Erachtens mit Ihren Einschätzungen schon ein wenig arg aus dem Fenster, sowohl was das Urteil als auch was meine Person betrifft.
Immerhin, in einem Punkt kann ich Ihnen recht geben. Ich wäre in der Tat in der ersten Reihe der Ausrufer, wenn ein Krimineller mit Samthandschuhen angefasst wird – egal ob Linker, Rechter, Ausländer oder Schweizer. Abdul R. Furrer, Basel "Antirassismusgesetz wurde hingebogen" Was hat denn das P. Eglin vorgeworfene Delikt mit "Rassendiskriminierung" zu tun? Waren denn die in jenem Buch von Anne Frank vorkommenden Juden Angehörige einer fremden Rasse? Da scheint mir das Antirassismusgesetz einmal mehr hingebogen worden zu sein, um einen unbequemen Besserwisser aufgrund tendenziöser Unterstellungen mit der Rassismuskeule aus dem Weg zu räumen. Heinz Mattmüller, Pratteln "Wo ist Ihr Beitrag, Herr Furrer?" Herr Abdul R. Furrer, anstatt sich über das berechtigte und auch in der Höhe angepasste Urteil zu mokieren, sollten sie lieber einen Beitrag dazu leisten, wie solche notorisch verwirrte Geschichts-Verfälscher zur Einsicht gebracht werden. So müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, solches "Gedankengut" zu unterstützen. Sie wären wohl der Erste, der ausruft, wenn umgekehrt ein so genannter Linker mit Samthandschuhen angefasst würde. Bruno Heuberger, Oberwil "Skandalöses Urteil" Ich habe die Verhandlung vor Ort verfolgt und im Vorfeld dazu den Artikel “Die Lügen um Anne Frank“ mehrmals sorgfältig gelesen. Was die Frau Staatsanwältin in ihrem Plädoyer da alles in diesen Text hinein interpretiert hat, ist – um es höflich zu sagen – sehr an den Haaren herbei gezogen. Nüchtern betrachtet bleibt nämlich, ausser der kategorischen Bezeichnung des Tagebuchs als "Geschichtliche Lüge", rein gar nichts an strafrechtlich relevanten Aussagen.
Dies und die Tatsache, dass das Gericht in seinem Urteil das Strafmass gegenüber dem Antrag der Staatsanwältin um 50 Prozent erhöht hat, lässt darauf schliessen, dass man hier ein Exempel statuiert hat, dass man es "den Rechten" einmal zeigen wollte. Ein skandalöses Urteil! Abdul R. Furrer, Basel "Hervorragend" Artikel hervorragend! Ich finde Ihre Online-News grundsätzlich sehr gut und informativ. Judie Melzl, Münchenstein "Da geht eine Saat auf" Da müssen sich rechtsgerichtete "Kapitalisten" wie ein Herr Blocher schon Gedanken machen, was für eine Saat da aufgegangen ist, die sie jahrelang gesät haben! Oder ist es so, dass man solche verwirrte Typen wie dieser Eglin in Sachen Geschichtsfälschung die Drecksarbeit für die sich im Hintergrund haltende Promis machen lässt? Bis heute hörte man nie eine Distanzierung. Bruno Heuberger, Oberwil |
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