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"Es gefällt uns auch nicht": Junge Raucherin

Tabak-Kauf durch Minderjährige trotz Gesetzesverbot ein Kinderspiel

Fast die Hälfte der getesteten Baselbieter Geschäfte verkauft Zigaretten an jugendliche Käufer


Von Michael Baumgärtner


Das Verkaufsverbot für Tabak an Minderjährige im Baselbiet erweist sich als Flop: Die ernüchternden Ergebnisse der letztjährigen Tabak-Testkäufe stellen die Wirkung des Alkohol- und Tabakgesetzes in Frage. Eine Verbesserung ist nicht in Sicht, rechtliche Sanktionen sind kaum möglich.


"41 Prozent finden wir auch viel", sagt Susanna Piccarreta vom Bereich Jugend und Suchtprävention der Gesundheitsförderung Baselland. Und: "Es gefällt uns auch nicht, dass die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegen sind."

Diese Position umschreibt das Problem präzis: Das Verbot zur Abgabe von Tabak an Minderjährige im Baselbiet entfaltet so gut wie keine Wirkung, wie die Zahlen aus dem Jahr 2011 dokumentieren. 43 von 106 Geschäften - 41 Prozent - haben Zigaretten an Jugendliche verkauft, die noch nicht volljährig sind. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Situation sogar noch verschärft: Die Zahl der Verstösse stieg um vier Prozent.

Sanktionen bleiben aus

Piccarretas Reaktion belegt eine gewisse Ratlosigkeit bei der Frage nach geeigneten Gegenmassnahmen: Fünf Jahre nach der Einführung des Alkohol- und Tabakgesetzes ist diese Erfolgsbilanz bei Testkäufen enttäuschend. Ein Grund dafür ist der Umstand, dass bei Testkäufen erwischte Läden, die Tabak an Minderjährigen verkaufen, laut Gesetz nicht gebüsst werden können: Die Testkäufe dürfen laut einem kürzlichen Urteil des Bundesgerichts keine rechtlichen Sanktionen nach sich ziehen, weil es sich dabei um verdeckte Ermittlung handelt. Die Polizei müsste fehlbare Verkäufer schon in flagranti erwischen.

Anders die Situation beim Alkohol: Hier benötigen die Verkäufer eine Lizenz. Wenn Läden minderjährigen Testkäufern Alkohol verkaufen, kann ihnen "im Wiederholungsfall die Bewilligung aberkannt werden", wie Adrian Baumgartner, Sprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion, gegenüber OnlineReports erklärte. Hierin besteht also ein nicht unerhebliches Druckmittel, das beim Tabakverkauf wegfällt.

Baumgartner fordert für die Testkäufe allgemein eine "klare gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene". Dann würde klar, ob diese Methode überhaupt zulässig ist und ob die sogenannt erfolgreichen Testkäufe zu einer Verzeigung führen können oder nicht. Denn Bussen können - wie beim Tabak - auch bei Alkoholausschank an Jugendliche nur dann ausgesprochen werden, wenn die Verkäufer auf frischer Tat ertappt werden. Zudem führen verdeckte Ermittlungsmethoden regelmässig zu juristischem Zwist.

Sensibilisierung bringt keine Besserung

Was die Gesundheitsdirektion zusätzlich beschäftigen dürfte, ist die Tatsache, dass die Ergebnisse der Tabak-Testkäufe im Vergleich zum Vorjahr trotz zahlreicher Sensibilisierungskampagnen schlechter wurden. Dies, obschon das kantonale Alkohol- und Tabakgesetzes das Verkaufspersonal "berechtigt und bei Zweifeln über die Volljährigkeit der Kunden verpflichtet", das Alter "mittels einer Ausweisprüfung zu kontrollieren".

Diese Vorschrift scheint indessen häufig missachtet zu werden, obschon die Ladenbesitzer durch den Staat "eingeladen" werden, "bei Bedarf kostenlose Hinweisschilder zu den Alkohol- und Tabak-Jugendschutzbestimmungen bei der Gesundheitsförderung Baselland zu beziehen", so das Amt in einer Pressemitteilung. Fazit: Deutlich zu viele Zigarettenverkäufer foutieren sich um das Gesetz.

Mehr Eigenverantwortung

Wenn rechtlich schon nicht gegen die fehlbaren Tabakverkäufer vorgegangen werden kann, wäre Eigenverantwortung umso mehr angebracht. Die kantonale Gesundheitsförderung setzt geduldig auf weitere Sensibilisierung und wird gemäss Piccarreta auch weiterhin überlegen, "wie die Verkaufsstellen bestmöglich unterstützt werden können".

Welche weiteren Konsequenzen dieses alarmierende Resultat nach sich ziehen wird, konnte Piccarreta noch nicht sagen. Wie sie auf Anfrage von OnlineReports bekräftigte, mache man sich durchaus Gedanken, allerdings gebe es "noch keine spruchreife Lösung", wie es genau weitergehen soll. Klar ist, dass der Weg auch künftig über Sensibilisierungsprogramme führen wird. Ob in den letzten fünf Jahren je Bussen gegen Tabak-Sünder ausgesprochen wurden, konnte Piccarreta nicht sagen.

25. Januar 2012


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