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![]() Landeskirche driftete ab": Triumphierender Bischof-Antipode Pfarrer Franz Sabo
Schwere Niederlage für Bischof Koch vor Gericht - Sabo darf vorläufig bleibenDer Bistums-Oberhirte wollte kritischen Röschenzer Pfarrer auf grundrechtswidrige Weise los werden Von Peter Knechtli Schwere Niederlage für Bischof Kurt Koch und die römisch-katholische Landeskirche Baselland im Streit um den Röschenzer Pfarradministrator Franz Sabo: Das Baselbieter Kantonsgericht hat heute Mittwochnachmittag eine Beschwerde der Kirchgemeinde Röschenz gegen die Landeskirche und ihre Aufforderung zur Entlassung Sabos gutgeheissen. Das Verdikt: Der Bischof und die Landeskirche hätten Sabo das rechtliche Gehör nicht gewährt und so gegen Grundrecht verstossen. Die Beschwerde der katholischen Kirchgemeinde Röschenz vom 14. Juni 2006 richtete sich gegen eine Verfügung des römisch-katholischen Landeskirchenrates Baselland vom Sommer letzten Jahres. Ihr umstrittener Inhalt: Die Kirchgemeinde Röschenz wird angewiesen, den seit 1999 in der Kommune tätigen Pfarreradinistrator Franz Sabo zu entlassen, nachdem ihm Bischof Kurt Koch die Seelsorge-Erlaubnis ("Missio canonica") am 9. Februar 2005 aufgrund eines "zerrütteten Vertrauensverhltnisses" entzogen und den Missio-Entzug im März sowie im September jenes Jahres bestätigt hatte. 5. September 2007
![]() "Hoffentlich reichen sich beide Seiten die Hand" Ich bin froh, dass Röschenz Recht bekommen hat und freue mich mit den mutigen Röschenzern; (auch) Röschenz war anwaltlich exzellent vertreten. Es wäre schön, wenn Bischof Koch die Niederlage vor dem weltlichen Gericht akzeptieren würde; es würde ihm Grösse geben. Ich kann aber auch Bischof Koch ein bisschen verstehen. Es wäre zu wünschen, dass auch Pfarrer Sabo seinen Frieden mit der Kirche findet und weiterarbeiten kann. Es sollte ein neues Kapitel zwischen Bischof, Röschenz und Pfarrer Sabo aufgeschlagen werden. Hoffentlich reichen sich beide Seiten die Hand. Heinrich Ueberwasser, Grossrat und Kantonalpräsident EVP BS, Riehen |
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kurz vor dem Scheitern |
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