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![]() "Öffentlichkeit macht süchtig": Öffentliche Überwachungskamera
Ein Angriff auf das Ungeheuer Staat im Geist der anarchischen DenkensBuch: Der deutsche Soziologe Wolfgang Sofsky und das Recht auf Privatheit Von Aurel Schmidt Wolfgang Sofsky als Anarcho-Denker zu bezeichnen, ist das Beste, was man über ihn sagen kann. Er kritisiert die Omnipräsenz des Staates, weil, wie er sagt, jede Herrschaft die Freiheit des Individuums bedroht. Aber er benützt den Ausdruck Freiheit kaum je und geht dafür vom Begriff der Privatheit aus. Damit verlegt er die Auseinandersetzung auf eine andere Ebene. Freiheit ist ein inflationärer Begriff. In Gefahr ist der private Bereich des Individuums. "Wo soziale Verhältnisse herrschen,
Wenn Sofsky nicht nur erwartet, sondern fordert, vom Staat in keiner Weise behelligt zu werden, muss er sich im Klaren sein, dass er auf der berühmten einsamen Insel ideale Verhältnisse antrifft. Wo jedoch soziale Verhältnisse herrschen, ist Gewalt schon anwesend. Das mag fragwürdig sein, aber auch sein Gutes haben, weil starke staatliche Strukturen helfen, Verhältnisse wie im Irak, im Libanon oder in Sizilien zu verhindern. "Im staatlichen Selbstbedienungsladen versorgen
Im staatlichen Selbstbedienungsladen versorgen sich diejenigen am ungeniertesten, die ihn am heftigsten kritisieren. Auch übersieht Sofsky, dass die Steuern je weniger ein Problem sind, desto lauter es erörtert wird. "Wolfgang Sofsky vertritt die Auffassung,
Sofskys Ablehnung des Staats liegt ein tiefer anti-etatistischer Reflex zugrund. Für ihn gilt, dass das Selbst dem Sozialen vorausgeht. Im Kontext seines Denkens ist eine solche Feststellung mit dem staatsfeindlichen Wirtschaftsliberalismus schlecht kompatibel. Vielmehr entspricht sie einer tiefen anarchischen Haltung, die sich in eine grosse Tradition einreiht, unabhängig von den Ursprüngen von Sofskys Denken. Vor allem und ausschliesslich geht es ihm um den individuellen Menschen.
Wolfgang Sofsky: "Verteidigung der Privatheit". Verlag C. H. Beck, München. Fr. 27.50. 20. Dezember 2007
![]() "Was haben die meisten Bürger von der Freien Marktwirtschaft?" Da hat für einmal Herr Patric C. Friedlin aus seiner so genannten liberalen Sichtweite keinen Hehl gemacht. In entlarvender Weise hat er aufgezeigt, in was für einem System wir heute leben. Freie Marktwirtschaft sagt man diesem Vehikel. Und das Wörtchen "frei" hört sich doch immer gut an, in jeder Beziehung, auch in diesem Zusammenhang. Die Wahrheit ist aber, dass diese "Freiheit" nur für ein paar wenige Profiteure so "frei" ist, wie man glauben machen will. Und das gezwungenermassen auf Kosten anderer. Wenns dem eigenen Profit dient, wird über Leichen gegangen sprich über Arbeitsplätze "verfügt", dies ohne Rücksicht auf Verluste, Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und wenns in die Hosen geht, kann man ja immer noch beim Staat betteln gehen. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Die Frage darf schon gestellt werden, was eigentlich an diesem System der so genannten "Freien Markwirtschaft" für den Grossteil der Bürger so erstrebenswert sein soll! Wie lange gehts noch, bis alles zum Überlaufen gebracht wird? Bruno Heuberger, Oberwil "Ein weit verbreitetes Missverständnis" Im interessanten Beitrag Aurel Schmidts klingt ein Verständnis durch, das die SP-Frau Silvia Schenker während des Nationalratswahlkampfes bei TeleBasel wie folgt artikulierte: "Die Wirtschaft hat die Pflicht, Arbeitsplätze zu schaffen."
Dort scheint mir ein weit verbreitetes Missverständnis zu liegen. Tatsache ist, dass die Aktionäre beispielsweise von Roche oder Novartis frei sind, das Unternehmen zu verkaufen an wen immer sie wollen. Auch an einen Staatsfonds wie jener, der bei der UBS einsprang (Singapore) bzw. wie jener, der dies nun bei Morgan Stanley tat (Volksrepublik China). Nach einem erfolgreich umgesetzten öffentlichen Übernahmeangebot hat der neue Eigentümer sodann gar die Freiheit, beispielsweise den Standort Basel in seine Heimat zu verlegen, die Immobilien in Basel umzunutzen und seines Weges zu gehen. Die Angestellten in Basel haben rein gar keine über die kündbaren Anstellungsverträge hinaus gehende Rechte; zero!
Mich würde interessieren, wo man denn ein Recht auf bzw. eine Pflicht zur Anstellung ortet. Bekanntlich hat nicht einmal der ziemlich exzessiv unternehmerisch tätige Basler Staat eine Pflicht dazu, wie unlängst anhand von Herrn Khalsa Dalipsingh evident wurde. Patric C. Friedlin, Basel "Was haben die meisten Bürger von der Freien Marktwirtschaft?" Da hat für einmal Herr Patric C. Friedlin aus seiner so genannten liberalen Sichtweite keinen Hehl gemacht. In entlarvender Weise hat er aufgezeigt, in was für einem System wir heute leben. Freie Marktwirtschaft sagt man diesem Vehikel. Und das Wörtchen "frei" hört sich doch immer gut an, in jeder Beziehung, auch in diesem Zusammenhang. Die Wahrheit ist aber, dass diese "Freiheit" nur für ein paar wenige Profiteure so "frei" ist, wie man glauben machen will. Und das gezwungenermassen auf Kosten anderer. Wenns dem eigenen Profit dient, wird über Leichen gegangen sprich über Arbeitsplätze "verfügt", dies ohne Rücksicht auf Verluste, Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und wenns in die Hosen geht, kann man ja immer noch beim Staat betteln gehen. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Die Frage darf schon gestellt werden, was eigentlich an diesem System der so genannten "Freien Markwirtschaft" für den Grossteil der Bürger so erstrebenswert sein soll! Wie lange gehts noch, bis alles zum Überlaufen gebracht wird? Bruno Heuberger, Oberwil "Ein weit verbreitetes Missverständnis" Im interessanten Beitrag Aurel Schmidts klingt ein Verständnis durch, das die SP-Frau Silvia Schenker während des Nationalratswahlkampfes bei TeleBasel wie folgt artikulierte: "Die Wirtschaft hat die Pflicht, Arbeitsplätze zu schaffen."
Dort scheint mir ein weit verbreitetes Missverständnis zu liegen. Tatsache ist, dass die Aktionäre beispielsweise von Roche oder Novartis frei sind, das Unternehmen zu verkaufen an wen immer sie wollen. Auch an einen Staatsfonds wie jener, der bei der UBS einsprang (Singapore) bzw. wie jener, der dies nun bei Morgan Stanley tat (Volksrepublik China). Nach einem erfolgreich umgesetzten öffentlichen Übernahmeangebot hat der neue Eigentümer sodann gar die Freiheit, beispielsweise den Standort Basel in seine Heimat zu verlegen, die Immobilien in Basel umzunutzen und seines Weges zu gehen. Die Angestellten in Basel haben rein gar keine über die kündbaren Anstellungsverträge hinaus gehende Rechte; zero!
Mich würde interessieren, wo man denn ein Recht auf bzw. eine Pflicht zur Anstellung ortet. Bekanntlich hat nicht einmal der ziemlich exzessiv unternehmerisch tätige Basler Staat eine Pflicht dazu, wie unlängst anhand von Herrn Khalsa Dalipsingh evident wurde. Patric C. Friedlin, Basel |
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bei Hauseigentümern auf |
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stärker unter Druck |
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