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"Mehr geduldet als erwünscht": Reform-Richter Wullschleger und Oser

Justiz und Medien: Der Tatbestand einer Entfremdung

Arbeiten ohne Unterlagen: Akkreditierte Journalisten haben einen schweren Stand / Erste Anzeichen von Reformwillen


Von Peter Knechtli


Es ist jeweils wie eine kurze, intime Beziehung. Im Gerichtssaal sitzen, neben dem Angeklagten und vielleicht wenigen zuhörenden Bürgern, zwei weitere Hauptakteure: Die Richter und die Journalisten. Die Richter stellen Fragen, die Journalisten hören aufmerksam zu. Was hier, während eines Tages oder mehreren Tagen, vor sich geht, ist ein höchst intensiver kommunikativer Prozess mit klar definierten Rollen. Richter und Angeklagte sind die Handelnden, die Medienschaffenden sind Beobachter, die notieren, was sie zu verstehen glauben.

Dennoch ist das Verhältnis zwischen Gerichten und Medien fragil. Im Grund genommen sind sie eher Fremde als Partner. Sicher ist, dass die Richter mit der Gerichtsberichterstattung nicht nur glücklich sind. Einzelne Medien nehmen sie als seriös, andere als weniger seriös wahr. Anderseits gibt es kaum einen Beobachter im Gerichtssaal, der seine Arbeitsumstände als komfortabel bezeichnete. Tatsächlich bieten diese Umstände geeignete Voraussetzungen für fehlerhaften oder unpräzisen Journalismus.

Laut Verfassung ist die Gerichtsbarkeit öffentlich, und die Richter bekennen sich gern und glaubwürdig dazu. Denn wenn Medienschaffende aus den Gerichtssälen die für geeignet scheinenden Prozesse berichtend und kommentierend an die Öffentlichkeit tragen, dann ist dies eine kohärente demokratische Kontrolle darüber, ob und dass die Justiz funktioniert. Dennoch fühlen sich Journalisten mehr geduldet als erwünscht, wenn sie das Gerichtsgebäude betreten. Die Gerichte betonen die hohe Bedeutung der Berichterstattung durch die Medien – aber sie verweigern ihnen dazu das elementare Instrumentarium.

Während nämlich die Rechtsprechenden mit ihren Fällen durch monatelange Vorbereitung und detaillierte Aktenkunde vertraut sind, treten die akkreditierten Journalisten recht jungfräulich in den Beobachterstand. Ihre Fallkenntnis klauben sie in der Regel aus der Anklageschrift zusammen – also jenem zwangsläufig einzigen Dokument, mit dem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aus ihrer Partei-Optik darlegt und ihre strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Angeklagten vor Gericht bringt.


"Baselbieter Gerichte hüten Anklageschriften
immer noch wie Geheimnisse."


M
edienschaffende haben die Möglichkeit, Tage oder Wochen vor Prozessbeginn in einem Kabäuschen der Strafgerichtskanzlei die monatlich aufgetürmten Anklageschriften von einer Dicke bis über dreihundert Seiten zu sichten und sich Notizen zu machen. Dann wird das Papier unverzüglich wieder zu den Kanzlei-Akten gelegt.

Die Baselbieter Gerichte hüten diese Anklageschriften immer noch wie ein Geheimnis. Wenige Minuten vor Prozessbeginn wird ihnen dieses Dokument – am Basler Appellationsgericht zusätzlich das erstinstanzliche Urteil – durch den Weibel wieder ausgehändigt, aber nur, um es unmittelbar nach Verhandlungsschluss wieder einzusammeln. Wenn die Reporter unter Zeitdruck in die Redaktionen eilen, um ihre Berichte zu schreiben, dann bleibt ihnen diese elementare Arbeitsgrundlage vorenthalten. Neben ihren Computern liegen ausschliesslich Blätter mit Notizen aus der Verhandlung und vielleicht einigen kurzen Stellungnahmen.

Basel-Stadt ist hier schon fortschrittlicher: Das Medien- und Informationsreglement gestattet "die Aushändigung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung, sobald deren Termin bekannt gegeben ist". Noch wichtiger ist die Klammerbemerkung: "Diese muss nicht zurückgegeben werden, darf aber nicht an Drittpersonen weitergegeben oder solchen zugänglich gemacht werden." Die Praxis folgt dieser Regel allerdings nicht konsequent: Medienvertreter staunten letzten August nicht schlecht, als der Weibel dieses Dokument nach der Urteilsverkündung vor Appellationsgericht wieder einzog.

Kritisch ist die Situation, wenn der Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin das Urteil verliest. Es ist auch erfahrenen Medienschaffenden nicht möglich, der Verkündung des Strafmasses, die teilweise recht umfangreich ist, schriftlich zu folgen. Hilfsmittel wie Aufnahmegeräte sind im Gerichtssaal verboten. In den Artikeln wird dann verarbeitet, was in der Eile auf dem Notizblock festgehalten wurde.


"Ein institutionalisierter Dialog
existiert nicht."


O
ft ungenügend sind auch die akustischen Verhältnisse. Angeklagte sind, wenn sie schlecht Deutsch sprechen oder nuscheln, oft kaum verständlich: Sie sitzen mehrere Meter vor der schreibenden Gilde, ihr den Rücken zugewandt. Umso dankbarer sind Journalisten jenen Präsidien, die das Genuschel kurz zusammenfassen und die Mikrophonanlage in Betrieb setzen lassen; das fördert die Zusammenhangs-Erkennung – und gilt auch als Zeichen des Respekts gegenüber Publikum, das die Verhandlung allenfalls mitverfolgt.

Die Programme der Baselbieter Gerichtsverhandlungen sind von einem so minimalistischen Informationsgehalt (Bild links), dass Journalisten erst vorrecherchieren müssen, was gegen wen überhaupt verhandelt wird. Basel-Stadt bietet etwas mehr.

Wenn selbst erfahrene Autoren in ihren Berichten dem Vorsitzenden einen falschen Namen zuordnen, dann trägt dafür jener Strafgerichtspräsident Mitverantwortung, der auf das übliche Namensschild verzichtet und seinen Namen auch zu Verhandlungsbeginn nicht nennt.

Dass Gerichte und Medien trotz einiger kleiner Fortschritte eine Zusammenarbeit pflegen, als sei die Zeit still gestanden, geht auch auf das Konto der Medenschaffenden. Sie orientieren sich allesamt an ihren eigenen Interessen und sind unfähig, gemeinsame medienübergreifende Interessen an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu vertreten. Dies in einer Zeit der Medien-Transformation, die immer stärker eine faktische real time-Berichterstattung und Online-Performance verlangt. Leider sind in den letzten Jahren – sowohl in Basel-Stadt wie im Baselbiet – auch die regelmässigen informellen Treffen zwischen Richtern und Journalisten eingeschlafen, bei denen die Beteiligten ihre Wünsche anbringen konnten (und sich dann doch nichts Entscheidendes änderte). Ein institutionalisierter Dialog existiert nicht.

Am guten Willen der Rechtsprechenden und ihrer Kanzleien fehlt es nicht. Sie arbeiten freundlich und korrekt, ganz nach bewährter Pflege des Bisherigen. Aber dies reicht heute nicht mehr. So müssen auch Lösungen gefunden werden, wie öffentlichkeitsrelevante Fälle einfacher den Weg in die Bevölkerung finden. Tatsächlich decken die Medien nur einen kleinen Prozentsatz der Strafprozesse ab. Berichte über durchaus spannende Zivilprozesse haben Seltenheitswert.

Tauwetter wäre nicht nur im Interesse der Medien, sondern auch in jenem der Gerichte. Es ist wenig hilfreich, die relativ seltene Präsenz von Journalisten an Verhandlungen zu bemängeln. Die Gerichte sollten vielmehr ein modernes Geschäftsmodell entwickeln, das diese Präsenz erleichtert, den Journalisten die Kontrollfunktion der Vierten Gewalt ermöglicht und damit die Tätigkeit der Judikative öffentlich stärker wahrnehmbar macht als bisher. Dass der Gerichtsrat dann die Medien zusammentrommelt, wenn dem Parlament eine Budget-Erhöhung schmackhaft gemacht werden soll, reicht nicht mehr aus.


"Vorsichtige Zeichen des Reformwillens
an Basler Gerichten."


A
n einer kürzlichen Podiumsdiskussion* anlässlich des Tags der offenen Türe der Basler Gerichte wurde die Entfremdung von Medien und Rechtsprechung offenkundig. Jede Gerichts-Sparte kennt ihre eigenen pragmatischen Regeln, es gibt keine übergreifende Kommunikations-Strategie. Richtern sind die kritischen Arbeitsumstände der Journalisten so gut wie nicht bewusst. Anderseits sind auch Gerichtsreporter mit den "Innereien" des Gerichts- und Verfahrensalltags ungenügend vertraut.

Dennoch gab es in der Debatte – allein schon, indem sie stattfand – Lichtblicke, weil letztlich beide "Gewalten" von einer verbesserten Kooperation profitieren: Die Gerichte, weil sie stärker und authentischer von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden – die Journalisten, weil ihre Berichte dank vertiefter Fallkenntnisse fundierter werden.

Es war ein vorsichtig erfreuliches Zeichen des Reformwillens, dass sich sowohl der Basler Appellationsgerichts-Präsident Stephan Wullschleger wie Strafgerichts-Präsident Marc Oser den Wünschen von publizistischer Seite gegenüber offen zeigten. Dazu gehören die vertrauliche Aushändigung der Anklageschrift und der Urteilsdispositive.

Im Fall des Prozesses um den Reinacher Kickboxer-Überfall "Balicha vs. Beqiri" vor dem Baselbieter Strafgericht (Präsidentin: Irène Laeuchli) geschah Exklusives: Die rund ein Dutzend Seiten langen Urteile wurden den Reportern unmittelbar nach Verhandlungsschluss zur Einsicht ausgehändigt (und wieder eingezogen, bevor sie mit Schreiben begannen). Es sollte Standard des Öffentlichkeits-Prinzips werden, dass akkreditierten Journalisten die Urteilsdispositive nach Verhandlungs-Ende ausgehändigt werden.

Mittelfristig sollte akkreditierten und auf einen strengen Vertraulichkeits-Kodex verpflichteten Reportern über ein passwortgeschützes Login Zugang zu den wichtigsten und für die Ausübung einer soliden Berichterstattung unabdingbaren Dokumenten – wie beispielsweise auch unverschlüsselten Verhandlungsprogrammen – ermöglicht werden.

Mit sachgerecht erhöhter Transparenz dürften die Richterinnen und Richter ihrem deklarierten Wunsch nach vermehrter öffentlicher Rezeption ein schönes Stück näher kommen. Und ein bedenkenswerter Satz aus dem Flyer zum Tag der offenen Tür dürfte dann aus vergangenen Zeiten stammen: "Wer an welchem Gericht was macht, ist vielen Einwohnerinnen und Einwohnern kaum bekannt."


* seitens der Medienschaffenden äusserten sich Brigitte Hürlimann ("Plädoyer") und Peter Knechtli ("OnlineReports.ch").

3. Oktober 2018


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