Werbung

© Screenshot by OnlineReports.ch
"Schutz vor öffentlicher Exposition": Umstrittene BaZ-Berichterstattung*

Journalismus im E. T.-Modus

Die Namensnennung in Informationsmedien sollte liberal gehandhabt werden – faire Berichterstattung vorausgesetzt


Von Peter Knechtli


Der Basler Zivilgerichtspräsident Andreas Schmidlin mahnte die im Gerichtssaal anwesenden Journalisten letzte Woche gleich zu Beginn der Verhandlung: Er "empfehle", den Namen der Klägerin in der Berichterstattung nicht zu nennen. Es ist vermutlich mehr als blosses Kaffeesatzlesen, aus diesem richterlichen Wink mit  dem Zaunpfahl einen Hinweis auf das noch folgende Urteil zu erkennen.

Es ging darum, ob die "Basler Zeitung" in ihren Berichten über einen Streit des "Walliser Kanne"-Wirts Josef Schüpfer mit dem Gesundheitsdepartement um Forellenhaltung den Namen der sachbearbeitenden Amtstierärztin – nennen wir sie hier unverdächtig E. T. (ihr richtiger Name hat andere Initialen, die der Redaktion bekannt sind) – nennen durfte oder nicht.

Zum Gerichtsfall kam es, weil die Zeitung eine Superprovisorische Verfügung des Departements anfocht: Sie beansprucht das Recht, die Namen von Staatsangestellten als Akteure in ihren Artikeln nennen zu dürfen – insbesondere wenn sie mit (wenn auch beschränkter) Entscheidungsgewalt nach aussen und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder eben Gewerbetreibenden auftreten.

Die Anwältin der Amtstierärztin bestritt grundsätzlich, dass ihre Mandantin eine "Person der Zeitgeschichte" sei, die aufgrund ihrer Funktion mit einer Namensnennung in den Medien rechnen müsse. Die Klägerin habe ein Recht, ihrer staatlichen Tätigkeit gegenüber der Medienöffentlichkeit anonym nachzugehen. Das öffentliche Interesse, die subalterne Amtsperson – immerhin stellvertretende Leiterin der Abteilung Tierschutz – sozusagen öffentlich auszustellen, sei nicht gegeben.

Demgegenüber führte der BaZ-Anwalt sinngemäss aus, Staatsangestellte müssten sich im Vergleich zu Privatpersonen eher eine Namensnennung gefallen lassen, weil sie als Staatsverwaltende hoheitlich handelten. Die verfassungsmässig garantierte Pressefreiheit sei tangiert.


"Nicht immer verbietet das Gericht
die Namensnennung."


Nun ist es aber durchaus so, dass laut Basler Rechtsprechung in Streitfällen auch Privatpersonen mit vollem Namen genannt werden dürfen. Der Schreibende war selbst in einen entsprechenden Fall verwickelt, der vollumfänglich zu seinen Gunsten ausging. Es ging um den Verwaltungsrats-Präsidenten der in massivste Anlagedelikte verwickelten "ASE Investment AG", der in den OnlineReports-Berichten durchgehend namentlich erwähnt wurde. Er klagte gegen OnlineReports wegen Persönlichkeitsverletzung – und verlor.

Der Basler Zivilgerichtspräsident stützte sein Urteil auf die Feststellung, dass durch die ASE "eine hohe Anzahl von Personen in erheblichem Mass geschädigt" worden sei. Es habe deshalb "im Zeitpunkt der Publikationen ein grosses Interesse" bestanden, bezüglich der genauen Vorgänge in diesem Zusammenhang informiert zu werden. Überdies sei der klagende Präsident "einer der wichtigsten Entscheidungsträger der fehlbaren Unternehmung" gewesen.

Das Gericht bewertete also die gravierende finanzielle Dimension des Falles, die hohe Anzahl Betroffener und die höchste Verantwortlichkeit des Klägers als Präsident der ASE. Im aktuellen Falle der Amtstierärztin dürften diese Kriterien kaum angewendet werden können: Weder hat der "Forelle blau"-Streit eine ähnliche Dimension und Aussenwirkung wie der ASE-Betrugsfall, noch handelt es sich bei der Amtstierärztin um eine Amtsperson des obersten Kaders.

Dennoch ist der Fall von Bedeutung. Wenn ein kantonales Departement wie jenes des Juristen Lukas Engelberger zum Instrument der Superprovisorischen Verfügung greift, um den vollen Namen der Amtstierärztin aus der "Basler Zeitung" und allen Informationsmedien zu verbannen, dann dürfte er diesen Schritt ernsthaft bedacht haben. Der CVP-Regierungsrat stellte sich damit schützend vor eine Mitarbeiterin, um sie vor einer öffentlichen Exposition zu bewahren.

Wie korrekt oder wie überbürokratisch sich die Amtstierärztin gegenüber dem "Walliser Kanne"-Wirt verhalten hat, kann ich nicht verlässlich beurteilen. Die Berichte – so mein persönlicher Eindruck – zeichnen sich indes nicht als Musterbeispiel der branchenüblichen Fairness aus, worunter das Bestreben des recherchierenden Journalisten zu verstehen ist, im Konfliktfall auch die "andere Seite" wahrhaftig und angemessen darzustellen.


"Vorgeschaltete Filter sorgen
für das korrekte und kontrollierte wording."


Wenn sich eine Beamte des unteren Kaders mit einer deliktisch konnotierten Schlagzeile ("Amtstierärztin setzt sich übers Gesetz hinweg") konfrontiert sieht, ist ihre Betroffenheit nachvollziehbar: sie erscheint als Amtsperson, die gesetzeswidrig Gewerbetreibende schikaniert, was einer Amtspflichtverletzung gleichkäme und rechtliche Konsequenzen hätte.

Meines Wissens hat aber weder die Strafverfolgung der staatlichen Tierärztin gegenüber solche Vorwürfe erhoben, noch läuft gegen sie eine Strafanzeige. Das macht es mir unmöglich, die einseitig angelegte Artikel-Serie in dieser Form zu verteidigen.

Und doch: Wer die Freiheit hat, die Frage der Namensnennung in Informationsmedien über den rein gesetzlich eingeschränkten Fokus hinaus zu analysieren, kann über Superprovisorische Verfügungen der vorliegenden Art, die in letzter Zeit gehäuft zur Anwendung kamen, nicht glücklich werden.

Denn recherchierenden Journalisten fällt es immer schwerer, insbesondere in staatlichen Verwaltungen – von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund – ungeschönte Informationen zu erheben, was Richtern (und Anwälten) vielleicht nicht oder zu wenig bewusst ist. Mehr als je zuvor und ganz entgegen dem scheinbaren Anspruch zur Transparenz steht öffentliche Information unter Kontrolle der Amtsträger. Nie zuvor in der modernen Zeit hatten sie eine grössere Macht, darüber zu entscheiden, was aus dem Innenleben ihres Verwaltungsbereichs in die Medien gelangt und was nicht.


Es sind die Schnittstellen zwischen Zivilgesellschaft und Staatsmacht, die – unbemerkt von der Öffentlichkeit – massgeblich zu einer Entwicklung beitragen, die authentischen, direkten Journalismus beeinträchtigt.

Selbst die Zahl der Medienschaffenden wird immer kleiner, die noch weiss, was Recherchieren in den siebziger und achtziger Jahren bedeutete: die Selbstverständlichkeit, den Staatskalender zu konsultieren und mit dem zuständigen Beamten direkt in Kontakt zu treten – sei es der Fischereiaufseher, der Bauinspektor oder der Pfändungsleiter. Diese Fachleute gaben den Medien aus erster Hand und ungeschminkt Auskunft, was Sache war.

Gewiss, gelegentlich wären ihre Vorgesetzte glücklicher gewesen, wenn auf diese Weise bestimmte Details nicht oder in "bereinigter Form" in die Medien gelangt wären.

Doch diese Zeiten sind vorbei und die Verhältnisse sind irgendwie aus dem Lot geraten: Die freie Recherche wird immer schwieriger und aufwändiger, weil vorgeschaltete Filter für das korrekte und kontrollierte wording sorgen und für die Departemente möglicherweise unangenehme Fakten mit perfekter Amtssprache klinisch reinwaschen.


"Ross und Reiter zu nennen, ist und bleibt
zentraler journalistischer Grundsatz."


Gleichzeitig gehört es zum Repertoire von Regierungsräten, die Medien nach PR-Muster zur Berichterstattung aufzubieten, die geeignet sind, sie in ein sympathisches Licht zu rücken. Häufige Namensnennung erwünscht. Gern mit Bild. Auch untergeordnete Staatsangestellte gefallen sich bei sich allenfalls bietender Gelegenheit darin, von den Medien mit Namensnennung wahrgenommen zu werden, sofern der Kontext unumstritten ist und in einem positiven Bezug zur gesellschaftlichen Mehrheitsmeinung steht.

Es steht im Falle der Basler Amtstierärztin durchaus ein Aspekt der Medienfreiheit zur Diskussion. Denn Ross und Reiter zu nennen ist und bleibt ein zentraler Grundsatz der journalistischen Information – immer allerdings unter der Prämisse der fairen Berichterstattung.

Wir dürfen also darauf gespannt sein, ob Richter Andreas Schmidlin in seiner Urteilsbegründung auch auf das staatliche Transparenz-Bekenntnis eingeht oder ob er Akteuren der Verwaltung das Recht einräumt, in Medienberichten künftig als gesichtslose Gesetzesvollstrecker auftreten zu dürfen.

Sicher ist: An einem E. T.-Journalismus kann keine offene Gesellschaft ein Interesse haben.


* Einschwärzung durch die OnlineReports-Redaktion

16. April 2018

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Bärendienst von Journalisten"

Endlich wird es mal beim Namen genannt: Faire Berichterstattung. Wie soll man sich verhalten, wenn eine völlig unfaire, den Tatsachen überhaupt nicht entsprechende Berichterstattung einen Menschen angreift, notabene eine Sachbearbeiterin und nicht einen Entscheidungsträger, wegen des Amtsgeheimnisses die Öffentlichkeit aber nicht über die Sachlage informiert werden darf? Und wen wundert es nach solchen Vorfällen, dass Ämter überhaupt nicht mehr gewillt sind, mit gewissen Medienschaffenden und Zeitungen zu kommunizieren? Gewisse Journalisten erweisen ihrer Zunft einen Bärendienst.


Irma Seiler, Basel




"Es darf keine Geheimnistuerei geben"

Wäre die Amtstierärztin sicher, alles richtig gemacht zu haben, stünde sie mit ihrem vollem Namen zur Sache und würde nicht die Forderung erheben, diesen nicht nennen zu dürfen. Da es sich um eine Staatsangestellte handelt, darf es keine Geheimnistuerei geben, sonst sind wir in einer Diktatur ohne jede Pressefreiheit.


Alexandra Nogawa, Basel




"Die Amtstierärztin ist Staatsdienerin"

In erster Linie ist auch eine Amtstierärztin eine Staatsdienerin; die Angestellte des Volkes, von dem sie ihre monatlichen Bezüge bezieht. Warum ihre Arbeitgeber ihren Namen nicht wissen dürfen, ist mir unverständlich.

Eine "Person der Zeitgeschichte" scheint mir doch etwas sehr, sehr hoch gegriffen.Selbst dass sie als "Staatsverwaltende hoheitlich handelte", tönt irgendwie unglaublich monarchisch.

Die Frage ist doch nur, ob diese "Hoheit" völlig übertriebene Gesetze und/oder ihre Ausführungsbestimmungen nach eigenem Gusto übertreten, oder im vorgegebenen Rahmen gehandelt hatte.

Die BaZ unterstellt ihr, weitab von dem hoheitlich gehandelt und entschieden zu haben, was der Gesetzgeber einst gewollt und entschieden hatte. (Vom "gesunden Menschenverstand" zu reden, ist ohnehin kein Thema; dafür interessiert sich die Politik nicht, die Justiz schon gar nicht.)

Wenn die BaZ sich getäuscht hatte, weil der Grosse Rat oder die Regierung (mit ihren Ausführungsbestimmungen) diesen Unsinn vorgeschrieben haben sollte, dann sollte sich die BaZ bei der gesetzestreuen Staatsverwaltenden entschuldigen. Wenn nicht, dann würde die Justiz gegebenenfalls nur dem Volk Informationen vorenthalten, um etwas zu verschleiern, das einfach nur falsch ist. Dann nämlich ist es eigentlich die Pflicht einer Zeitung, den Namen zu nennen.


Peter Waldner, Basel




"Staatsdiener sind keine Geheimräte"

Der Basler Zivilgerichtspräsident Andreas Schmidlin – darf man den eigentlich kennen und nennen? – hat's wirklich einfach mit dem grotesken "Fall" der von der BaZ im Zusammenhang mit einer umstrittenen Amtshandlung namentlich genannten Amtstierärztin: Er braucht als Urteilsbegründung nur auf Peter Knechtlis Analyse  zu verweisen. Als Schreibtischtäter fragwürdige obrigkeitliche Verfügungen zu erlassen und für deren Folgen die Steuerzahler haften zu lassen, für solches Amtsverständnis darf es keine Anonymität geben.

Zum Qualitätsanspruch einer direkten Demokratie nach Schweizer Art gehört es doch, dass die Medien ohne Furcht vor Sanktionen Ross und Reiter nennen, wenn Ungereimtheiten ruchbar werden. Die Leistungskontrolle der Exekutive obliegt nicht den Departementschefs alleine, sondern gleichermassen der "vierten Gewalt", also den Medien, die man sich als Maukorbträger wirkliich nicht vorstellen mag.

Sollte das Zivilgericht zum absurden Schluss kommen, Basler Staatsdiener hätten wie "Geheimräte" besonderen Persönlichkeitsschutz zu geniessen und dürften aus der Deckung der Anonymität heraus tun und lassen, was sie allein für richtig erachten, dann würden sofortige Konsequenzen auf der Medienseite überfällig. Schluss also mit Namensnennungen für alle, die im Staatskalender stehen, selbst wenn sie nach medienöffentlicher Wiederwahl-Aufmerksamkeit oder Applaus lechzen. Und die am Ende amtlicher Verlautbarungen zu findende Einladung, Medien-Rückfragen seien an Frau X oder Herrn Y direkt zu richten, könnte man sich in Basel dann auch schenken: Anonyme Quellen zitiert man nicht.


Peter Amstutz, a. BaZ-Bundeshaus-Redaktor, Sursee



Was Sie auch noch interessieren könnte

Kitas in Baselland: Personal und Eltern wandern in die Stadt ab

26. März 2024

Eine Kita-Allianz will verhindern, dass die Situation noch prekärer wird.


Reaktionen

Permatrend muss nach
über 46 Jahren schliessen

22. März 2024

Mit dem Textildruck-Betrieb geht auch ein Stück Baselbieter Unternehmensgeschichte.
 


Regierung kontert den
Herr-im-Haus-Standpunkt

22. März 2024

Peter Knechtli zur Unterschutz-Stellung
der verwüsteten Sissacher Tschudy-Villa.


Tschudy-Villa steht jetzt
unter Denkmalschutz

12. März 2024

Der Eigentümer muss das teils abgerissene Gebäude in Sissach wieder aufbauen.


Roger Blum wirft bz
Besprechungs-Boykott vor

8. März 2024

Relevante Ereignisse bleiben in Basler
Leitmedien immer häufiger unbeachtet.


Reaktionen

Bruderholz-Quartier blockiert Neubau der Tramstrecke

6. März 2024

Trotz Plangenehmigung kann das Projekt
nicht realisiert werden.


Reaktionen

Gemeindewahlen Baselland:
Niederlagen für den Freisinn

3. März 2024

In Waldenburg verpasst Gemeindepräsidentin Andrea Kaufmann die Wiederwahl. 


Es zählt nicht nur
die Rhetorik

3. März 2024

Kommentar: Atici hat die Zweifel an seinen Sprachkenntnissen ausgeräumt.


Regierungs-Wahlkampf in Basel:
die spannendsten Momente

29. Februar 2024

So haben sich Atici, Urgese, Thiriet und Cramer geschlagen – die Übersicht.


Reaktionen

Heikle Wahl-Werbung
auf dem Handy

28. Februar 2024

Problematisch: SP und Bider & Tanner versenden SMS von derselben Nummer.


www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

Werbung






In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).