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FCB-Krawall: Schuldspruch für sämtliche AngeklagtenBasler Strafgericht verhängt Geld- und Gefängnisstrafen für Anführer des Mobs nach dem Schande-Spiel des FC Basel gegen den FC Zürich Von Peter Knechtli Das Basler Strafgericht hat heute Donnerstag sämtliche 26 Krawallbrüder verurteilt, die mit ihrer Aggression am 13. Mai 2006 im St. Jakob-Park am auffälligsten in Erscheinung getreten waren. Das Strafmass: Drei bedingte Gefängnisstrafen sowie 21 bedingte und drei unbedingte Geldstrafen. Wer dabei war, dem ist das Meisterspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 13. Mai 2006 im mit 30'000 Zuschauenr vollbesetzten Basler St. Jakob-Park noch in hellwacher Erinnerung: Als der FCZ-Spieler Filipescu seine Mannschaft in den letzten Sekunden mit dem Siegestor zum Meistertitel schoss, waren Hunderte FCB-Fans aus der Muttenzerkurve, alkoholisiert und berreits feiernd, nicht mehr zu halten. Sie stürmten das Spielfeld und griffen FCZ-Spieler, Zuschauer im Gästesektor und die Polizei an, die auf dem Spielfeld Tränengas versprühte und Gummischrot verschoss. 6. November 2008
"Helm ab und nachdenken" Gerne präzisiere ich den vielschreibenden Herrn Friedlin in zwei Punkten: Zum einen äusserte und äussere ich mich zum Wegweisungsgesetz als Privatmann und Staatsbürger und nicht als Gewerkschaftssekretär, zum andern beweisen die Urteile gegen die FCB-Hooligans genau das, wofür ich an Stelle nebulöser Wegweisungs-Ermächtigungen plädiere: Für die Einhaltung und den Vollzug unserer klaren, rechtsstaatlichen Gesetze - Helm ab und nachdenken, Herr Friedlin! Matthias Scheurer, Basel "Es braucht strengere Urteile gegen Randlierer" Sehr geehrter Herr Friedlin, es ist ja sehr blauäugig zu meinen, dass das Basler Wegweisungsgesetz solche Exzesse in Zukunft verhindern kann. Solche Behauptungen kann nur jemand in die Welt setzen, der selten oder nie in der neueren Zeit einen Match dieser Dimension besuchte. Besser wäre es in diesen Fällen, solche Chaoten zu einer unbedingten harten Gefängnisstrafe zu verurteilen, statt nur eine lächerlichen "bedingten Strafe" auszusprechen.
Wenn ich lesen muss, dass einige von ihnen schon bedingt vorbestraft sind, zeigt sich doch, dass dies keinen Eindruck macht. Und Geldstrafen zahlen solche Typen mit links. Ich selbst konnte diese Woche in Barcelona das Spiel Barcelona gegen Basel geniessen. Ich habe das Privileg, öfters dort Gast zu sein und habe auch bei so genannten "Risikospielen" (Madrid!) noch nie solche Ausschreitungen gesehen. Und warum? Wer sich in den Spaniens Stadien unbeliebt macht resp. ausflippt, wird von der Guardia Civil aus dem Verkehr gezogen und ab geht’s in d'Kischte! Und seither ist Ruhe.
Solange solche Urteile wie in Basel ausgesprochen werden, solange wird es keine Ruhe geben. Da ist in diesem Fall der so genannte Wegweisungsartikel für die Füchse. Das mag vielleicht an der Herbschtmäss funktionieren, aber bei so einer Grossveranstaltung bestimmt nicht. Strengere Urteile sind gefragt. Und das hat bestimmt nichts mit dem VPOD zu tun, denn auch dort hat’s Fussballfans, die gerne anständigen und friedlichen Sport sehen wollen. Bruno Heuberger, Oberwil "Will der VPOD keine Distanzierung?" Strafgerichts-Präsident Lukas Faesch wählte zutreffende Worte: "Distanzierung von solchen Subjekten". Meiner Ansicht nach ist das, auch auf OnlineReports engagiert debattierte, neue Basler Wegweisungsgesetz just das Instrument, um sie - die "Distanzierung von solchen Subjekten" - rechtstechnisch, auch rein vorsorglich, vollziehen zu können. Verstehe ich das Echo von VPOD-Sekretär Matthias Scheurer zu Peter Knechtlis Kommentar in dieser Sache richtig, wenn ich meine, dass er und der VPOD die Freiheit von exakt genau "solchen Subjekten" schützen will? Die "Freiheit" - notabene - friedfertige Zuschauer, Eltern und ihre Kinder wahllos an Leib und Leben zu gefährden? Patric C. Friedlin, Basel |
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