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So fällt in Basel ein "Working poor" durch das soziale Netz

Der Fall Bergmann zeigt einen weiteren grotesken Mangel im Sozial-System auf


Von Peter Knechtli


Ein gering verdienender Basler Teil-IV-Bezüger würde selbst nach Annahme des Steuergesetzvorschlages der Regierung schlechter fahren als ein Sozialhilfeempfänger. Das zeigt der Fall Bergmann, über den OnlineReports schon berichtet hat: Für IV-Bezüger lohnt sich teilzeitliches Arbeiten aus finanzieller Sicht kaum.


Der Vorschlag der Basler Regierung über das revidierte Steuergesetz, das morgen Mittwoch vom Grossen Rat behandelt wird, verspricht, das so genannte "Existenzminimum" vollständig von Steuern zu befreien. Doch was bedeutet dies konkret? Nach der Vorstellung der Exekutive beginnt der kantonale Steuertarif künftig erst ab einem Einkommen von 20'000 Franken für eine Einzelperson. Das entspricht gerade einmal einem Nettoeinkommen von knapp 1'700 Franken monatlich, was noch unter dem Sozialhilfe-Minimum liegt, das steuerbefreit ist.

Papierkrieg für 65 Franken im Monat

Doch dies hilft den so genannten "Working poor" des Kantons wenig, wie das Beispiel des teilinvaliden David Bergmann*, über den OnlineReports.ch schon am 9. Mai berichtete, zeigt: Aufgrund der hohen Steuerbelastung für tiefe Einkommen stellte er im August dieses Jahres einen Antrag auf IV-Ergänzungsleistungen. Dazu musste er nach Einreichung von umfangreichen Angaben über seine finanziellen Verhältnisse zusätzlich persönlich beim Amt für Sozialbeiträge vorsprechen. Zwei Beamte befragten ihn dabei während einer Stunde und füllten einen vierseitigen Fragebogen aus.

Drei Monate später erhält Bergmann die amtliche Verfügung: Auf neun Seiten wird ihm erklärt, dass er einen monatlichen Anspruch auf insgesamt 333 Franken hat. Doch gleichzeitig werden ihm die bisher ausbezahlten kantonalen Krankenkassenprämien-Beiträge von 268 Franken gestrichen, weil er "zuviel" verdient, um die volle Unterstützung zu bekommen. Unter dem Strich verbleiben ihm somit monatlich zusätzliche 65 Franken, was aber nicht einmal seine monatliche Grundversicherungsprämie bei einer bereits günstigen Krankenkassen abdeckt.

Bürokratisches Nullsummenspiel

Mit seinem Antrag auf Ergänzungsleistungen hatte Bergmann faktisch nahezu ein bürokratisches Nullsummenspiel in Gang gesetzt. Einzig die Übernahme der Franchise und des Selbstbehaltes auf Behandlungs- und Medikamentenkosten durch das Amt bringen ihm eine gewisse Entlastung.

Fazit für Bergmann: "Hätte ich im Voraus gewusst, wie hoch der administrative Aufwand im Vergleich zum Resultat ist, hätte ich wohl auf mein Gesuch verzichtet." Denn künftig ist er verpflichtet, umfassend Rechenschaft über seine sämtlichen finanziellen Angelegenheiten gegenüber dem Amt abzulegen. So muss er beispielsweise alle Krankenkassenbelege einreichen.

Ein "derart ineffizientes Sozialsystem"

Dabei ging es ihm ursprünglich eigentlich nur darum, seine Steuerbelastung zu senken. Bergmann ist nicht bloss frustriert, dass so wenig für ihn herausschaut. Ihn ärgert, dass unter dem Titel "Sozialbeiträge" ein "derart ineffizientes Sozialsystem" stecke. Als schwacher Trost bleibt, dass die Ergänzungsleistungen im Gegensatz zur IV-Rente nicht besteuert werden.

Sollte das revidierte Steuergesetz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen vom Grossen Rat beschlossen werden, müsste Bergmann in Zukunft rund ein Drittel weniger Steuern bezahlen. Steuerfrei wären danach für Alleinstehende Einkommen bis zu 20'000 Franken, respektive 25'000 Franken für erwerbstätige Ehepaare ohne Kinder. Dies entspricht allerdings nur gerade ungefähr dem Sozialhilfeminimum. Sollte das neue Steuergesetz angenommen werden, bleibt es dabei, dass Geringverdiener, wie im vorliegenden Fall beschrieben, am Ende noch schlechter gestellt sind als Sozialhilfeempfänger.

 

*Name der Redaktion bekannt

11. Dezember 2007

Weiterführende Links:


Nicht lohnende Ergänzungsleistungen

Das folgende vom Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt erstellte Berechnungsbeispiel für IV-Ergänzungsleistungen zeigt, dass sich dieses Unterstützungsmodell für den teilzeit arbeitenden David Bergmann so gut wie nicht lohnt.

Anrechenbare Ausgaben (pro Jahr):
Lebensbedarf: Fr. 18’140
Krankenkassenprämie (gemäss Bundesamt für Sozialversicherung): Fr. 4’908
Effektiver Mietzins: Fr. 7’026
Total Ausgaben: Fr. 30’078

Anrechenbare Einnahmen:
selbständiges Einkommen*: Fr. 15’460
IV-Rente: Fr. 11’988
Vermögensertrag: Fr. 11
Abzüglich Freibetrag: Fr. 1’000
Total Einnahmen: 27’459


* Vom Erwerbseinkommen von 24'191 werden nur zwei Drittel angerechnet



Aus der errechneten Differenz von rund Fr. 2'500 ergeben sich monatliche IV-Ergänzungsleistungen von Fr. 219 sowie kantonale IV-Ergänzungsleistungen von Fr. 114. Total Ergänzungsleistungen insgesamt: Fr. 333. Davon werden allerdings Fr. 268 Krankenkassenbeiträge abgezogen. Unter dem Strich bleiben Bergmann zusätzlich ganze 65 Franken.

Nach geltendem kantonalen Steuerrecht muss Bergmann für sein steuerbares Einkommen (dabei wird die IV-Rente zu 100 Prozent versteuert) von Fr. 31'978 einen Steuerbetrag von Fr. 3'242.20 bezahlen. Nach Inkrafttreten der Steuerreform von Finanzdirektorin Eva Herzog kann Bergmann etwas Milde erwarten: Er würde - unabhängig von den ohnehin steuerbefreiten Ergänzungsleistungen - rund 1'000 Franken einsparen.


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In einem Satz


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Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

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Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

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