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© Fotos by Ruedi Suter, OnlineReports.ch
Basel verwaltet dubiose Raubgräber-Beute aus ItalienEin immenser, aber zwielichtiger Kultur-Schatz hält Basler Kriminalisten weit über Gebühr und fern ihrer Kernaufgaben auf Trab Von Ruedi Suter Enorme archäologische Schätze aus italienischen Raubgrabungen hatte in Basel ein Kunsthändler-Ehepaar gehortet. Jetzt, nach neun Gerichtsfällen, werden Italiens Gerichtsbehörden zur Beweisführung gegen den Mann 4'400 der höchstwahrscheinlich illegalen Kostbarkeiten ausgeliehen. Der Fall dürfte die Basler Staatsanwaltschaft trotz bislang gigantischem Aufwand aber noch lange beschäftigen. Der Konvoi wird unter Polizeischutz die Schweiz durchfahren müssen. Keinesfalls soll die kostbare Fracht zwischen Basel und Chiasso abhanden kommen. Indem beispielsweise ein paar der vier bis sechs gen Süden rollenden Sattelschlepper trickreich umgeleitet werden, um mitsamt ihrem Inhalt im Nichts zu verschwinden. Bereits vor Jahren einmal ist die wertvolle Fracht im Nichts verschwunden.
Das Nichts heisst Basel, wie sich später herausstellen sollte. Hier lagen die archäologischen Kostbarkeiten in den Lagerräumen eines Ehepaars, das seine Kunsthandlung offensichtlich mit nicht immer feinen Methoden betrieb. Er ist Italiener mit teils zweifelhaften Kontakten bis ins Raubgräber-Milieu, sie eine handelstüchtige Dame aus Deutschland. Vor neun Jahren aber sah sich das Paar mit plötzlichem Ärger konfrontiert. Kriminalisten der Basler Staatsanwaltschaft wollten ihre drei Lagerräume angucken.
In der Tasche hatten sie einen Brief mit dem Absender der Staatsanwaltschaft in Rom. Diese hatte wegen vermuteter Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation, illegalem Kulturgütertransfer, Hehlerei und Nichtanmeldung von archäologischen Funden ein internationales Rechtshilfeersuchen formuliert und ihre Kollegen in Basilea gebeten, bei der Sicherstellung von archäologischen Kulturgütern behilflich zu sein. Das Ausgegrabene könne illegal ausgeführt worden sein. Dann gehöre es, sofern es aus Italien stamme, dem Staat und nicht dem Ehepaar. Die Italiener beriefen sich auf ein Gesetz von 1939, wonach alle Antiquitäten in ihrer Erde einzig nostra Italia gehören. 6. November 2008
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