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Landeskirche driftete ab": Triumphierender Bischof-Antipode Pfarrer Franz Sabo

Schwere Niederlage für Bischof Koch vor Gericht - Sabo darf vorläufig bleiben

Der Bistums-Oberhirte wollte kritischen Röschenzer Pfarrer auf grundrechtswidrige Weise los werden


Von Peter Knechtli


Schwere Niederlage für Bischof Kurt Koch und die römisch-katholische Landeskirche Baselland im Streit um den Röschenzer Pfarradministrator Franz Sabo: Das Baselbieter Kantonsgericht hat heute Mittwochnachmittag eine Beschwerde der Kirchgemeinde Röschenz gegen die Landeskirche und ihre Aufforderung zur Entlassung Sabos gutgeheissen. Das Verdikt: Der Bischof und die Landeskirche hätten Sabo das rechtliche Gehör nicht gewährt und so gegen Grundrecht verstossen.


Die Beschwerde der katholischen Kirchgemeinde Röschenz vom 14. Juni 2006 richtete sich gegen eine Verfügung des römisch-katholischen Landeskirchenrates Baselland vom Sommer letzten Jahres. Ihr umstrittener Inhalt: Die Kirchgemeinde Röschenz wird angewiesen, den seit 1999 in der Kommune tätigen Pfarreradinistrator Franz Sabo zu entlassen, nachdem ihm Bischof Kurt Koch die Seelsorge-Erlaubnis ("Missio canonica") am 9. Februar 2005 aufgrund eines "zerrütteten Vertrauensverhltnisses" entzogen und den Missio-Entzug im März sowie im September jenes Jahres bestätigt hatte.

Faire, differenzierte und brillante Beratung

In seiner über vierstündigen Beratung auf höchstem juristischen Niveau kam das Baselbieter Kantonsgericht in seiner Funktion als Verwaltungsgericht zu einem einstimmigen Urteil: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Verfahrenskosten von 10'000 Franken muss zu zwei Dritteln die Landeskriche und zu einem Drittel das Bistum Basel übernehmen. Dasselbe Verhältnis gilt für die Bezahlung der weit höheren Anwaltskosten von Sabo und der Kirchgemeinde Röschenz.

Fachlich bestritt die Verhandlung über weite Strecken der brillante Richter und Referent Stefan Schulthess. Er schälte insbesondere heraus, dass Bischof Koch bei seinem Missio-Entzug gegenüber Sabo durch Nicht-Gewährung des rechtlichen Gehörs Grundrechts verletzte habe. Es sei offensichtlich gewesen, dass Koch schon am 9. Februar 2005 den Entzugs-Entscheid gefasst hatte, die eigentliche Begründung dafür aber auf Schmähreden Sabos bezog, die er erst später gehalten hatte - unter anderem eine 1. August-Rede in Sissach. Koch aber hätte gegenüber Sabo seine Entlassungsmotive detailliert darlegen müssen, damit der Betroffene die Chance zur Gegenrede gehabt hätte. Statt dessen habe sich Koch bloss auf das "zerrüttete Vertrauensverhältnis" berufen, was eine "Leerformel" sei. Der Missio-Entzug gegenüber Sabo sei somit "nicht in hinreichender Dichte begründet worden", wie es der schwerwiegende Schritt einer Entlassung erfordere.

Auch Landeskirche verweigerte rechtliches Gehör

Auch die Landeskirche unter dem damaligen Präsidenten und heutigen CVP-Regierungsrat Peter Zwick bekam im Gerichtssaal ihr Fett ab: Sie hätte sich als Aufsichtsorgan weigern müssen, bei der Kirchgemeinde Röschenz die vom Bischof geforderte Entlassung Sabos zu verfügen. Zudem habe auch die Landeskirche dem in der Gemeinde äusserst beliebten Pfarradminsitrator das rechtliche Gehör verweigert. Referent Schulthess: "Der Bischof hat der Landeskirche die schriftlich verlangten Entlassungsgründe nicht geliefert. Es kam damit zweimal zu Grundrechts-Verletzungen."

Das Gericht billigte der Exekutive der römisch-katholischen Kirche Baselland abgesehen von diesem groben Fehler ein äusserst sorgfältiges Vorgehen zu im Versuch, den kirchlichen Frieden im Laufentaler Dorf doch wieder herzustellen. "Der Landeskrichenrat ist sehr behutsam und lange auf dem Pfade der Tugend gewandelt. In der letzten Phase aber hat er den Pfad verlassen und ist in das abgedriftet, was wir nicht mehr schützen können", hielt Gerichtspräsident Peter Meier fest.

Keine Einmischung in innerkirchliche Konflikte

Grossmehrheitlich kam das Gericht in der ersten Hälfte seiner Beratung zur Auffassung, die Aufsichtskompetenz der Landeskriche reiche aus, die Kirchgemeinde Röschenz zur Entlassung Sabos anzuweisen, auch wenn dies in der geltenden Kirchenverfassung so nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Ein Aufsichtsrecht bedeute auch eine Aufsichtspflicht. Eine Aufsichtsbehörde müsse im gegebenen Fall durchgreifen können: "Eine Aufsicht, die nur bellen und nicht beissen kann, ist keine Aufsicht", führte Meier aus. Es sei ebenso unbestritten, dass die Missio canonica zwingende Anstellungs-Voraussetzung für seelsorgerische Tätigkeit in der katholischen Kirche sei.

In seinem abschliessenden Kommentar kam der Vorsitzende Meier auf Grundlegendes dieses Falles zu sprechen. Es sei keinesfalls Sache des Gerichts, die Gründe für einen allfälligen Missio-Entzug zu beurteilen. Das Komplexe an diesem Fall sei aber, dass dieser Entzug auch Auswirkungen ausserhalb des kirchlichen Rechts habe, indem Bischof Koch seine "Black Box" - die nicht transparenten Entlassungsgründe - ungeöffnet zur Grundlage des Handelns der nichtkanonischen Landeskirche mache. "Das kanonische Handeln des Bischofs ist allein seine Sache. So lange es innerkirchlich bleibt, geht es staatliche Instanzen nicht an", grenzte Meier die grundlegende Bedeutung des Urteils ein. "Aber die elementaren Grund- und Verfahrensrechte muss der Bischof beachten."

Sabo muss weiter bangen

Dieser Fall berühre "wichtige und zum Teil auch ungelöste Problembereiche im Verhältnis von Kirche und Staat und sei deshalb "weit mehr als ein simpler Beschimpfungsfall". Meier erklärte weiter - und dies dürfte landesweit klärend sein: "Innerkirchliche Vorgänge sollen nicht vor staatlichen Organen beurteilt werden. Aber eine Kirche muss die rechtstaatlichen Grundlagen einhalten, wenn sie staatliche Institutionen beansprucht."

Mit dem Urteil ist die Stelle Sabos in Röschenz allerdings nicht langfristig gesichert: Der Bischof kann das Bundesgericht anrufen - oder den Entscheid akzeptieren und die Anhörung Sabos formell nachholen, wodurch die Entlassung eine saubere rechtliche Grundlage hätte.

Jubel-Szenen vor dem Gerichtsgebäude

Der Prozess erregte nahezu einmaliges öffentliches Interesse. Erstmals in der Geschichte des Baselbieter Gerichts wurden die Verhandlungen in einem Publikumkssaal im Gerichtsgebäude übertragen. Dort verfolgten rund 50 Sabo-Gläubige, die per Bus aus dem Laufental angefahren waren, die Verhandlungen.

Im Anschluss an den Urteilsspruch kam es vor dem Gerichtsgebäude auf dem Liestaler Bahnhofplatz zu Freude-Szenen: Sabo und Kirchenrats-Mitglied Bernhard Cueni wurden mit Jubel und Applaus empfangen, es floss Sekt - bevor es aufging nach Röschenz, wo Freinacht ausgerufen wurde. Erfolgstrunken fielen böse Worte wie "ausmisten" über Glaubensgenossen, die jetzt immer noch dem Bischof die Treue halten.

5. September 2007

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"Hoffentlich reichen sich beide Seiten die Hand"

Ich bin froh, dass Röschenz Recht bekommen hat und freue mich mit den mutigen Röschenzern; (auch) Röschenz war anwaltlich exzellent vertreten. Es wäre schön, wenn Bischof Koch die Niederlage vor dem weltlichen Gericht akzeptieren würde; es würde ihm Grösse geben. Ich kann aber auch Bischof Koch ein bisschen verstehen. Es wäre zu wünschen, dass auch Pfarrer Sabo seinen Frieden mit der Kirche findet und weiterarbeiten kann. Es sollte ein neues Kapitel zwischen Bischof, Röschenz und Pfarrer Sabo aufgeschlagen werden. Hoffentlich reichen sich beide Seiten die Hand.


Heinrich Ueberwasser, Grossrat und Kantonalpräsident EVP BS, Riehen



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