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"Permanent ausgeliefert": Mobbing-Objekt Computer
"Wir hassen dich", heisst die anonyme Botschaft
Cyber-Mobbing auch unter Jugendlichen alarmiert immer öfter Fachleute und Eltern
Von Elsbeth Tobler
Arglos geben Jugendliche im Internet ihre persönlichsten Daten preis und setzen sich so den Risiken des Netzes aus – oder werden selbst zu Tätern. Cyber-Mobbing heisst die Bedrohung, die Fachleute, Schulen und Eltern gleichermassen alarmiert und nach Prävention rufen lässt. Doch: Keine Sicherheitsvorkehrung ersetzt die Fürsorgepflicht der Eltern.
"Wir hassen dich" stand eines Tages auf der virtuellen Pinnwand der 14-jährigen Schülerin Moira*. Angefügt waren rassistische Parolen und manipulierte anstössige Fotos. Bald bildete sich in einem beliebten sozialen Netzwerk für Jugendliche eine Moira-Hassgruppe. Anonyme Hetzer riefen dazu auf, bei den Internet-Angriffen mitzumachen, und bedrohten das Mädchen.
Was die Täter nicht ahnten: Zur Identifikation der Datenspur beteiligte sich auch die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) am sogenannten Cyber-Bashing. Moira, ihre Eltern und Lehrer hatten sich in ihrer Verzweiflung an die Berner Web-Fahnder gewandt. Gleichzeitig erstatteten sie Strafanzeige gegen Unbekannt.
Über 40'000 Hinweise
Gewaltorientierte Inhalte, darunter Mobbing im Internet, beschäftigen Kobik inzwischen mindestens so sehr wie Pädokriminalität, Wirtschaftsdelikte und Virenattacken. Auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz und weitere Fachstellen sprechen von vermehrt "schwerwiegenden" Fällen. Wie verbreitet das Phänomen hierzulande genau ist, evaluiert derzeit das Bundesamt für Polizei (Fedpol).
Kobik deckt strafbare Missbräuche des Internets auf (Monitoring), koordiniert und sortiert Verdachtsfälle (Clearing) und erstellt national angelegte Analysen der Netz-Kriminalität. Im Fokus der neun Cyber-Ermittler stehen Websites, Chats und andere Foren mit Schweizer Bezug. Weitere verdächtige Inhalte werden an zuständige ausländische Behörden weitergeleitet. Um Verstösse aufzuspüren, ist Kobik auch auf achtsame Internetnutzer und auf Hinweise der Provider angewiesen. Seit Gründung der Fahndungsstelle 2003 sind 44'500 Meldungen eingegangen. Die meisten waren strafrechtlich relevant.
Jeder hinterlässt im Cyberspace eine Spur
Bei neuen Verdachtsfällen prüft die Juristin und Clearing-Expertin Ronja Tschümperlin, seit vier Jahren im Kobik-Team, ob die beanstandeten Inhalte noch online sind. Darunter ist auch Moiras Schicksal. Tschümperlin vermutet, dass der Absender seine Spur zu verwischen versuchte: Er könnte Rechner und Namen missbraucht haben, um sich zu tarnen. Sie kann aber schnell die Internetprotokoll-Adresse des Autors eruieren, die über die zuständigen Provider in die Innerschweiz und nach Deutschland führt.
Wer sich als verantwortliche Person dahinter verbirgt, könne aber nur über weitere Ermittlungen in einem eröffneten Strafverfahren verifiziert werden. Da "rassistische und ehrverletzende Inhalte sowie der Missbrauch einer Datenanlage zu diesem Zweck" einen Straftatbestand darstellen, leitet Tschümperlin das Verdachtsdossier an die kantonalen Untersuchungsbehörden und an Interpol weiter.
Mutmassliche Täterin ist eine Klassenkameradin
Im Morgengrauen drei Tage später findet in der Nähe von Luzern eine Hausdurchsuchung statt. Beweismittel werden sichergestellt. Die mutmassliche Täterin, eine Klassenkameradin von Moira, ist geständig. "Sie zeigte allerdings keine Reue. Auf die Tat ihrer Tochter angesprochen, reagierten auch die Eltern mit Gleichgültigkeit", stellt Ronja Tschümperlin erschüttert fest.
"Der Täterin drohen – je nach Beurteilung ihrer Person – schulische und rechtliche Sanktionen, die von Arbeitsleistung über therapeutische Intervention bis hin zu Erziehungsmassnahmen reichen können", erklärt die Luzerner Jugendanwältin Marianne Graf. Zurück bleiben die Opfer, häufig mit schweren Traumata. Für Moira und ihre Familie wurde eine Opferhilfestelle eingeschaltet.
Im Internet fallen die Hemmschwellen
Im Unterschied zu kurzzeitigen Konflikten unter Jugendlichen sprechen Fachleute bei permanenter Belästigung, Bedrohung, sozialer Ausgrenzung und Diffamierung von Mobbing, Stalking oder Bullying (Tyrannisieren). Mit dem Einsatz von Technologien wie Internet oder Handy haben sich Charakter und Reichweite dieser Schikanen verändert.
Waren früher die Sticheleien auf die Schule begrenzt und bot das Zuhause ein sicheres Refugium, so sind die Opfer heute den virtuellen Schmähattacken permanent ausgeliefert. Die Cyber-Angriffe lassen sich kaum restlos aus dem Internet tilgen, weil sie womöglich schon kopiert wurden. Häufig erfährt der Betroffene lange nicht, dass er zum Ziel einer Attacke wurde. Oft kennen sich die Beteiligten auch im realen Leben. Die vermeintliche Anonymität begünstigt Grenzüberschreitungen, bestätigen Experten. Die Hemmschwelle sei herabgesetzt, weil die Täter die Nöte der Opfer nicht direkt miterlebten. Und nicht immer sind sie sich der Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst.
"Ich treib’s gerne kreuz und quer!"
Clara* ist wie gelähmt. Tagelang wird sie mit anonymen Anrufen, E-Mails und SMS beschimpft und terrorisiert. Männer bedrängen die 15-Jährige auf dem Heimweg. Aufgrund eines Hinweises entdeckt sie eine in ihrem Namen illegal erstellte Website mit gefälschten intimen Fotos von sich, Adresse, Handynummer und dreisten Texten ("Ich treib’s gerne kreuz und quer!").
Eltern und Schule schalten sich schliesslich ein und ermitteln in Claras Umfeld. Als der kollektive Druck in der Klasse zu gross wird, stellen sich zwei Mitschüler und eine Mitschülerin, die sich an Clara wegen eines Streits rächen wollten. Auslöser waren Lästereien über eine "uncoole" Jeans und eine Prügelei wegen einer "geplatzten Liebesbeziehung". Sie hätten das aber alles so nicht gewollt, beteuern die Täter. Für Clara hat dies jedoch bittere Folgen: Sie bleibt dem Unterricht fern und die Familie zieht schliesslich fort.
So weit muss es nicht kommen. "Wer Opfer von Cyber-Bullying wird, sollte unmittelbar Eltern, Lehrer, eine Opferhilfestelle oder die Polizei ins Vertrauen ziehen, Beweise sichern und den Netzbetreiber auffordern, verleumderische Inhalte zu sperren", empfiehlt Ronja Tschümperlin.
Fahndungserfolg unsicher
Doch rascher Fahndungserfolg ist unsicher: "Inwieweit Schweizer Provider nach der derzeitigen Gesetzeslage für die Einstellung fremder Seiten auf ihren Plattformen verantwortlich sind, ist nicht restlos geklärt", erläutert der Zürcher Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger. "Allerdings ist der Anbieter verpflichtet, illegale Einträge zu entfernen, sobald er davon erfahren hat." In gravierenden Fällen raten die Experten zu einer Strafanzeige, auch wenn die Beweislage schwierig sei. Diesbezüglich kooperieren die Schweizer Behörden eng mit in- und ausländischen Online-Diensten und Ämtern.
Weltweit gibt es rund 186 Millionen Websites (Netcraft, 2008), etwa 600 Millionen Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken und über eine Milliarde surfende Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche. Allein beim deutschen SchülerVZ (ab zwölf Jahren) sind fünf Millionen Schüler registriert; auch gegen 29'000 Schweizer Teenager präsentieren sich darin der Öffentlichkeit. Über 70 Prozent der Jugendlichen sind gemäss Fachleuten hierzulande regelmässig online. Diese globale Masse sei kaum wirksam zu kontrollieren, warnen Kritiker. Dennoch dürfe nichts unversucht bleiben, den Nachwuchs zu behüten.
Plattformen mit "Alarm-Link"
Auf Druck der Europäischen Union haben grosse Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Myspace, Netlog, SchülerVZ, StudiVZ und Youtube zu Jahresbeginn eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben. Kritische Inhalte können via "Alarm-Link" sofort gemeldet werden. Daten von Minderjährigen sind auf externen Suchmaschinen nicht mehr auffindbar. Doch nicht alle Forderungen sind technisch umsetzbar, etwa die Altersverifikation oder die Erschwerung des Kreierens neuer Identitäten. Umso wichtiger sind deshalb Aufklärung und die Selbstkontrolle der Nutzer. Manche Portale wie SchülerVZ integrierten zusätzlich einen Verhaltenskodex, um zivile Umgangsformen zum Standard zu machen.
Rolf Nägeli, Leiter der Fachgruppe Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich, weiss: "Trotz allen Bemühungen der Provider hierzulande, die Profile von Minderjährigen durch Registrierung zu schützen und Chat-Foren von Moderatoren überwachen zu lassen, kommt es zu verbalen Übergriffen sowie sexueller Annäherung."
Nägelis Dienststelle ist seit Anfang dieses Jahres befugt, präventiv "undercover" in Chatforen präsent zu sein. Vermehrt entdecken die Netzwerkfahnder, dass Jugendliche unbefangen reale Daten und Vertrauliches preisgeben. Nägeli warnt speziell jüngere Kinder vor den "Flüsterecken". Der Instant Messenger (IM) funktioniert zwar im beschränkten Kontext; jugendliche Teilnehmer können sich über Windows Live, ICQ oder Skype ungestört austauschen oder Dritte zu Gesprächen einladen. Grundsätzlich ist diese Kommunikation jedoch unbeaufsichtigt und kein Erwachsener kann erkennen, wenn Grenzen überschritten werden.
Sozialleben via PC
"Chatten, simsen, surfen, gamen" – Max* (16) aus Basel glaubt, er habe das Risiko im Griff. "Personen mit einem rüden und obszönen Cyberslang klicke ich weg." Max durchforstet Wikipedia für die Schule, sucht bei Google nach Informationen über Schiller, liest Blogs und schätzt Gruppendiskussionen sowie die Interaktivität des Netzes. SchülerVZ, Facebook und Netlog nutzt er, um seine Schul- und Sportfreunde zu "managen" und in Rufweite zu sein. "Viele Einträge in den Gästebüchern erhöhen den Online-Coolness-Faktor", meint Max. Private Angaben und Bilder schränkt er aber bewusst auf den Bekanntenkreis ein. Denn er wolle nicht später bei einer Berufsbewerbung unter der virtuellen Vergangenheit leiden müssen. Immer wieder durchkämmt Max das Netz nach sich selbst, um seine Einträge zu kontrollieren. Integrität und Ruf im Internet seien ihm wichtig.
"Der sensible Umgang mit persönlichen Angaben und Fotos schützt vor Identitäts- und Datenmissbrauch sowie virtuellen Angriffen wie Cyber-Bullying", sagt Urs Gasser. Als Leiter des Berkman Center für Internet- und Gesellschaftsforschung an der US-Universität Harvard und Mitautor des Buches "Generation Internet" analysierte Gasser Jugendliche, die im digitalen Zeitalter geboren wurden. Diese "Digital Natives", so seine Beobachtung, hätten ein umso besseres Gespür für den differenzierten Umgang mit eigenen Daten, je mehr sie sich online bewegten. "Sie entwickeln dabei konkrete Strategien des Informationsaustauschs. Das reicht vom gezielten Eingrenzen des Empfängerkreises bis zur Ablehnung von Kontaktanfragen Unbekannter." Dennoch seien der Respekt vor anderen Menschen und der Schutz der Privatsphäre ernst zu nehmende Herausforderungen.
Eltern müssen Medienkompetenz steigern
"Wissen und Informationen beschaffen, Kontakte pflegen, am öffentlichen Diskurs teilnehmen – all das geschieht immer öfter online", stellt Urs Gasser fest. "Seit je sind Heranwachsende auf der Suche nach Identität, Aufmerksamkeit, Freundschaft, der ersten Liebe. Um diese Bedürfnisse auszuleben, nutzen sie heute vermehrt Web-Communities, analog den Jugendtreffs", so der gebürtige Schweizer Medienforscher weiter. "Jugendliche pflegen im Internet aber auch ein Beziehungsnetz, das offline besteht." Deshalb seien die Grenzen zwischen Virtualität und Realität für diese Generation fliessend.
Dabei bewegt sich der Nachwuchs gelegentlich in virtuellen Welten, von denen die Eltern nichts ahnen. Und hier ist es laut Gasser unstrittig, dass es einen Zusammenhang zwischen Gewalt auf dem Bildschirm und aggressiven Gedanken bei Jugendlichen gibt. "Das gilt genauso für gewaltdarstellende Online- und Konsolenspiele, was bei entsprechender Prädisposition in physische Gewalt münden kann."
Pubertät bedeutet Abgrenzung, ein Ringen um Unabhängigkeit. "Gleichzeitig benötigen Jugendliche gerade in dieser Zeit ein vertrauensvolles und unterstützendes Verhältnis zu ihren Eltern – als beste Prophylaxe, um im Internet weder Opfer noch Täter zu werden", erläutert Urs Gasser. "Dazu gehören Rahmenbedingungen, etwa die Vereinbarung von Surfzeiten und erlaubten Portalen, die sich nach dem Alter der Jugendlichen richten. Jüngere Nutzer sollten nicht unbeaufsichtigt im Cyberspace surfen und chatten." Strikte Verbote dagegen seien sinnlos. Als wesentlich erachtet Urs Gasser, dass Eltern ihre eigene Medienkompetenz steigern und im Dialog mit ihren Kindern bleiben, auch wenn für Heranwachsende der Reiz der Internetforen ja gerade darin liegt, dass man "unter sich" ist. Filterprogramme seien nur beschränkt hilfreich. Computerversierte Kinder können auch damit umgehen.
Schulen, häufiger Ausgangspunkt sozialer Konflikte
"Ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Schulklima ist die Basis jeglicher Gewaltprophylaxe", betont auch Martin Boess von der Schweizerischen Kriminalprävention. Das erfordere, dass Lehrer ihre Schüler für die menschlichen Risiken im Internet sensibilisierten und Indikatoren für Cyber-Belästigungen wahrnähmen und thematisierten. Für Martin Boess steht fest: Cyber-Mobbing darf nicht toleriert werden.
Einen Beitrag zur Prävention leistet etwa das neue Stadtzürcher Lehrmittel "Dossier Medienkompetenz", das kürzlich an die Volksschulen abgegeben wurde. Ergänzend zum Unterricht, zu Elternabenden oder bei akuten Cyber-Mobbing-Problemen können externe Sicherheitsexperten hinzugezogen werden. Gestellt werden diese von Stadt- oder Kantonspolizeien, von Microsoft oder dem Jugendschutz. Auch Schulpsychologen sowie Konfliktlotsen helfen, Aggressionen konstruktiv anzugehen und die sozialkognitiven Kompetenzen der Schüler zu steigern. Weitere Unterstützung gibt es aus dem Internet - beispielsweise bei "Schau genau", "Security4kids" und "Action Innocence". Über Kobik können Internetnutzer auf verdächtige Webinhalte anonym hinweisen.
Allerdings: "Kein Sicherheitssystem und keine Schule kann die elterliche Aufsichts- und Erziehungspflicht ersetzen", unterstreicht Ronja Tschümperlin. Allzu oft wird der Computer als elektronischer Babysitter oder Unterhalter benutzt. Aber es gibt auch Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine gelungene Balance zwischen realen Erfahrungen und virtuellen Erlebnissen herzustellen wissen und ihren Kindern das vermitteln, was sie so dringend benötigen: Geborgenheit, Anerkennung und Orientierung. Das stärkt die Empathiefähigkeit, die Verantwortlichkeit und das Selbstbewusstsein der jungen Menschen. Wichtige Ressourcen – in der virtuellen wie in der realen Welt.
* Name geändert
16. Juni 2009
Weiterführende Links:
Hilfsangebote
et. Informationen, Präventionskonzepte und Opferhilfestellen: www.bj.admin.ch, www.actioninnocence.ch, www.bluewin.ch, www.cybercrime.ch, www.educa.ch, www.fit4chat.ch, www.jugendschutz.net, www.kinderschutz.ch, www.klicksafe.de, www.microsoft.ch, www.schaugenau.ch, www.schulpsychologie.ch, www.security4kids.ch, www.seitenstark.de und www.skppsc.ch, www.143 (Dargebotene Hand) und weitere Fachstellen. Über www.cybercrime.ch können Internetnutzer auf verdächtige Webinhalte (anonym) hinweisen.
Buchtipps: Urs Gasser, John Palfrey: Generation Internet. Die Digital Natives: Wie sie leben – was sie denken – wie sie arbeiten. Hanser-Verlag, 2008, Fr. 36.–. Susanne Gaschke: "Klick – Strategien gegen die digitale Verdummung, Herder-Verlag, 2009, Fr. 35.90.
Verantwortlichkeit im Internet
et. Was in der realen Welt strafbar ist, gilt auch online als Delikt. Nur ist die Strafverfolgung im Cyberspace komplizierter. Auch stösst das nationale Strafrecht hier oft an seine Grenzen. "Gesetzliche Grundlagen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze existieren bereits", erklärt der Zürcher Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger mit Blick auf Strafgesetzbuch und Medienstrafrecht (Art. 28, 322bis StGB). Problematisch sei aber angesichts der Reichweite elektronischer Netzwerke die Frage, auf wen die Bestimmungen angewendet werden können.
Die Schweiz hat sich durch die Unterzeichnung der "Cybercrime Convention" verpflichtet, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern. Einen Vorentwurf dazu hat der Bundesrat gemäss Christian Schwarzenegger in die Vernehmlassung gesandt. Schwierig durchzusetzen ist nach Ansicht des Rechtsexperten, dass ein Betreiber von Zugangsdiensten zum Internet (Access-Provider) sich strafbar macht, wenn über sein Portal in der Schweiz verbotene Informationen abgerufen werden können. Ebenfalls unklar ist die Deliktfähigkeit von Links und Suchmaschinen. Doch fest steht: "Die Informationslieferanten (Content-Provider) sind als Haupttäter strafrechtlich verantwortlich."