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"Schützenswerte Interessen": Amtshaus und Gerichtsstandort Dornach

Keine Einigung im Streit um "Kloster-Beinbruch" von Mariastein

Aussöhnungsverhandlung vor Gericht in Dornach gescheitert: Gemeinde Metzerlen-Mariastein blieb hart


Von Peter Knechtli


Im erbittert geführten Streit um die Folgekosten eines Beinbruchs beim Kloster Mariastein vor genau zwei Jahren scheiterte heute Donnerstagnachmittag eine Aussöhnungsverhandlung vor dem Richter in Dornach – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Jetzt kommt es zur Klage.


Es geschah am 28. Januar 2007 auf einem vereisten Trottoir wenige Schritte neben dem Kloster Mariastein. Der Anwalt Claude Schönthal stürzte auf dem Weg zur Sonntagsmesse, brach sich das Bein und war für die Dauer von dreieinhalb Monaten arbeitsunfähig.

Keine Öffentlichkeit im Gerichtssaal

Die Gemeinde Metzerlen-Mariastein zeigte zunächst kein Schuldbewusstsein und lehnte jede Haftung ab. Schönthal aber suchte per Flugblatt und Zeitungsinserat Zeugen, die die Vereisung des Weges entlang der Klostermauer bestätigten. Im Rahmen einer vorprozessualen vorsorglichen Beweisführung vor fast genau einem Jahr ergab sich Klarheit: Das Trottoir war nicht so aper wie von der Gemeinde behauptet. Ihr Standpunkt, sie treffe an Schönthals Beinbruch keine Schuld, kam ins Wanken. Mitte März letzten Jahres schien sich indes Tauwetter abzuzeichnen, als der Gemeinderat von Metzerlen-Mariastein die Kausalhaftung der Gemeinde anerkannte.

Heute Donnerstagnachmittag auf dem Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach. Wenige Schritte neben dem Gericht befindet sich ebenfalls ein Kloster. Angesetzt war eine "Aussöhnungsverhandlung" zwischen den beiden Streitparteien, die Richter Markus Christ leitete. Er kannte den Sachverhalt eingehend, weil er damals die Zeugenbefragung durchgeführt hatte. Doch Öffentlichkeit war unerwünscht: Der Vorsitzende liess OnlineReports an der Verhandlung nicht teilnehmen, weil "eine Partei", nämlich die Gemeinde, "schützenswerte Interessen" geltend gemacht habe, wie der Gerichtsschreiber knapp ausrichtete.

Verhandlung ohne Einigung: Klage

Keine solchen Interessen machte Kläger Schönthal geltend, so dass sich die nachfolgenden Angaben auf die Aussagen seines Rechtsvertreters abstützen. Danach scheiterte die Verhandlung. "Die Gemeinde mauerte auf der ganzen Linie und verweigerte jegliche Vergleichsverhandlungen." Schönthal zeigte sich bereit, den Prozess bei einer Zahlung von 168'000 Franken unter Wettschlagung der Parteikosten und unter Übernahme der hälftigen Gerichtskosten zu beenden. Die Gemeinde, die schon früher einen Betrag von 100'000 Franken und 15'000 Franken für Anwaltskosten angeboten hatte, stieg auf diese Offerte nicht ein und zeigte auch keine Bereitschaft, ihr Angebot nachzubessern. Nach rund anderthalb Stunden Verhandlung trennten sich die Parteien so uneinig wie zuvor.

Jetzt kommt es zum Prozess mit Hauptverhandlung. Jurist Schönthal hat bis 13. März Zeit, eine schriftlich begründete Schadenersatzklage einzureichen.

29. Januar 2009

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