Rösly M. als BaZ-Kampagnen-Vehikel
Von ISABELLE STOHLER
Seit einigen Tagen führt die "Basler Zeitung" (BaZ) eine Schmutzkampagne gegen die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt und im Besonderen gegen Eva Herzog und die "Linken". Dabei wird der "skandalöse" Fall der 90-jährigen Witwe Rösly M. breitgeschlagen, die durch die Erhöhung des Eigenmietwerts ihrer Liegenschaft im Basler Hirzbrunnen-Quartier nun in "bittere Altersarmut" verfallen werde.
Frau M. lebt seit mehr als 40 Jahren in einem Eigenheim, das, vorsichtig geschätzt, einen Verkehrswert von gut 700'000 Franken aufweist. Bisher lebte die "arme" ältere Dame von der AHV, von Ergänzungsleistungen und erhielt zusätzlich Prämienvergünstigungen für die Krankenkasse.
Es mag sein, dass Frau M. durch den erhöhten und vom Bundesgericht vorgeschriebenen Eigenmietwert neu steuerpflichtig wird und ihr dadurch die Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen gestrichen werden. Dennoch ist sie vermögend – und zwar so vermögend, dass es, bei genauer Betrachtung, sehr wohl angemessen ist, wenn sie Steuern bezahlen und ihr Vermögen zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten heranziehen muss.
Dass dies bis jetzt nicht der Fall war, ist einzig dem Umstand geschuldet, dass der Steuerwert ihrer Liegenschaft und der Eigenmietwert viel zu tief waren und sie somit gegenüber Mietern massiv bevorzugt wurde. Wären diese beiden Werte realistisch bemessen, hätte Frau M. keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen gehabt. Diese "Geschenke" erhielt sie von der Allgemeinheit, sprich: von uns Steuerzahlern. So konnte sie ihr Vermögen auf Kosten der Allgemeinheit schonen.
"Niemals wird in unserer Stadt ein älterer
Mensch aus seinem Heim vertrieben."
Es gibt zahlreiche ältere Menschen in unserer Stadt, die Mieter sind und denen es durchaus auch zugemutet wird, Steuern zu bezahlen, sollten sie ein steuerbares Einkommen und/oder Vermögen haben.
In unserer "linken" Stadt gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Frau M., ihr Haus bis zu ihrem Ableben zu behalten und auch dort zu wohnen. So bieten die Steuerverwaltung und auch die Sozialhilfe in solchen Fällen Hand zur Stundung von geschuldeten Steuerforderungen und/oder von Sozialhilfezahlungen, sollte dies im Fall von Frau M. notwendig sein. Die so entstehenden "Schulden" können mittels eines Schuldbriefes auf der Liegenschaft von Frau M. gesichert werden.
Dies sollte - wenn man der BaZ folgt – ja überhaupt kein Problem sein, haben doch die Ehegatten M. unter "Entbehrungen" alle Schulden auf ihrem "Häuschen" abbezahlt. Ein solcher Schuldbrief kommt erst dann zum Tragen, wenn das Haus von Frau M. verkauft wird, sei es nach ihrem Ableben oder, was durchaus möglich sein könnte, falls Frau M. sich in Pflege begeben müsste. Niemals wird in unserer Stadt ein älterer Mensch aus seinem Heim vertrieben.
Die Schmutz- und Empörungskampagne, die in der BaZ zurzeit geführt wird, hat einzig und allein zum Ziel, unliebsame Politikerinnen und Politiker zu diffamieren und die "Linken" in ein schlechtes Licht zu rücken.
Diesem Ziel wird alles untergeordnet: Man nimmt es mit den Fakten nicht so genau, man stellt Behauptungen auf, die weder Hand noch Fuss haben und, was ich am Schlimmsten finde: Man beschämt eine ältere Dame, indem man aus ihrer angeblichen Not einen "skandalösen Fall" kreiert, so dass Frau M. von verschiedenen Seiten Almosen angeboten werden, auf die sie weder angewiesen ist noch gehofft hat.
13. Oktober 2017
"Wohneigentum behindert und Schulden befördert"
Mir fällt auf, dass der Kern des Problems für Rentner von Wohneigentum nicht erkannt wird:
Wenn z.B. jemand seine 2. Säule in Wohneigentum investiert, wird sie umgehend als Einkommen versteuert (reduzierter Satz) und dem Vermögen zugerechnet (und dort erneut jährlich versteuert); gleichzeitig erhöht ein fiktives Einkommen die jährlichen Einkommenssteuern massiv (und reduziert gleichzeitig die Abzüge für Krankenkosten). Im Gegenzug verzichtet er auf (zumindest Teile) seiner Rente.
Behält er seine 2. Säule, erhält er eine Rente daraus; ein Einkommen also, das zwar auch steuerpflichtig ist, sich aber aus dieser Rente finanziert.
Wer also seine 2. Säule in Wohneigentum investiert hat (nachdem er es versteuert hat!), könnte an sich von der AHV leben (von der allerdings rund 1/4 an die Krankenkasse abgeführt werden muss). Könnte – wenn dieser depperte Eigenmietwert nicht wäre, ohne den die Altersvorsorge in Wohneigentum eigentlich eine gute Sache wäre.
Nun wurde die Bewertung von Wohneigentum neu berechnet; zumeist sind die „Katasterwerte“ (teilweise) massiv angestiegen. Damit erhöhen sich erst mal die Vermögenssteuern. Der Satz für den Eigenmietwert wurde zwar reduziert, aber ich habe jedenfalls noch keinen einzigen Fall entdeckt, bei dem sich dieses fiktive Einkommen nicht durch die Höherbewertung erhöht hätte.
Fazit: Selbst jemand, der nur die AHV erhält und damit mehr oder weniger steuerfrei wäre, zahlt jetzt massiv mehr Steuern. Rund 24% von diesem Eigenmietwert; zuzüglich Vermögenssteuer.
Man könnte nun meinen, die Banken könnten die Hypotheken erhöhen, damit diese Steuern bezahlt werden können. Aber bei einem so mageren Einkommen gibt’s keine Erhöhung.
Die im Artikel aufgeführte Möglichkeit, die Steuern zu stunden, im Gegenzug der Steuerverwaltung einen Schuldbrief zuzugestehen (im Rang einer 2. oder 3. Hypothek), wäre immerhin eine Lösung. Ansonsten bleibt der Verkauf und Umzug ins Altersheim, der mit Sicherheit spätestens mittelfristig den Staat ordentlich was kostet – und (sozusagen ab sofort) nichts mehr einbringt.
Meine Erkenntnis: Dass von der AHV nach Abzug der Krankenkassenprämie gerade noch 75% übrigbleibt, ist tragisch. Dass man diese – immerhin obligatorische - Krankenkassenprämie nicht von der Steuer abziehen kann, ist eine Ungerechtigkeit. Dass wir ein Steuersystem haben, das Wohneigentum behindert und Schulden befördert, ist geisteskrank. Aber richtig schlimm ist die Kombination all' diesen Unsinns – zumindest für Rentner, die für ihr Alter vorgesorgt haben. (Wer das nicht hat, lebt unbeschwert und gut im Staate Basel.)
Peter Waldner, Basel
"Rösly M. ist keine arme Frau"
Danke Frau Stohler für die Versachlichung der Berichte in der BaZ zum Fall Rösly M. Es steckt tatsächlich eine verfängliche Absicht hinter dem BaZ-Bericht, der über eine vermeintliche Armutssituation zum Thema Eigenmietwert führt. Tatsache ist, dass Frau Rösly M. keine arme Frau ist und damit ist für mich fraglich, weshalb ihr bisher Krankenkassenbeiträge sowie Ergänzungsleistungen (gemäss Bericht BaZ) ausgerichtet wurden.
Frau Rösly M. ist durch ihre schuldenfreie Liegenschaft vermögend, jedoch nicht liquid, um ihre AHV-Rente mit einem eigenen Beitrag zu ergänzen. Dabei könnten ihr die Erben etwas aushelfen, die dereinst einen ansehnlichen Betrag in Form des "Häuschens", als direkte Erben steuerfrei, einstreichen können. Diese Unterstützungsform ist naheliegend und einfach umzusetzen. Dass die Steuerverwaltung Steuern mit Grundpfandrechten aufschiebt, ist eine andere Form der Problemlösung, nur hat es die Steuerverwaltung verpasst, diese Form Frau M. anzubieten.
Sollte es sich aber zeigen, dass die Liegenschaft bereits weiter vererbt wurde, so ergäbe dies Stoff für eine neue Geschichte, aber eine allfällige Erklärung für die ergänzenden Sozialleistungen.
Fritz Aebi, Basel
"Linke wollen immer mehr Steuern eintreiben"
Neid ist eine der sieben Todsünden, aber sie wurde von den linken Parteien zur Tugend erhoben. So auch im Falle der Hausbesitzer. Frau Stohler bezeichnet nun den Artikel der BaZ, der auf diese krasse Ungerechtigkeit hinweist, die Rösly M. erleiden muss, als Schmutzkampagne. Dabei unterstellt Frau Stohler Rösly M., dass sie bisher keine Steuern zahlen musste. Selbst bei den nicht erhöhten Eigenmietwertansätzen wäre das fast nicht möglich gewesen.
Hier wäre es einmal vonnöten, Frau Stohler auf die Ursprünge des Eigenmietwertes hinzuweisen, der als Notsteuer geboren wurde und dann mit den Jahren ein Eigenleben entfaltete. Er diente den Hypothekarbanken dazu, mit den Sozialisten einen Pakt zu schliessen. Einerseits konnten dann die Steuern mit dem Eigenmietwert erhöht werden, anderseits veranlasste das die Hausbesitzer, das Haus mit immer mehr Hypotheken zu belasten, weil damit der Hypothekarzins vom Eigenmietwert abgezogen werden konnte.
Heute ist der Hypothekarzins gering und die Banken haben ihr Interesse vorläufig verloren. Nicht so die Linken, denen es nur darum geht, immer mehr Steuern einzutreiben um von ihrer katastrophale "Flüchtlingspolitik" à la Merkel abzulenken. Die Folgen dieser verfehlten Finanzpolitik sind, dass die Schweizer zu den am höchsten verschuldeten Bewohnern auf der Welt gehören. Es ist anzumerken, dass die Schweiz das einzige Land ist, das einen Eigenmietwert kennt Dieser ist die Besteuerung eines fiktiven Einkommens und kann in meinen Augen nur von einem kranken Gehirn erfunden worden sein.
Nun zu den offensichtlich aus Neid formulierten Zeilen von Frau Stohler. Rösly M. und ihr Mann haben das Haus mit dem hart erarbeitenden, versteuerten Geld gekauft und sie zahlt dafür auch jedes Jahr Vermögenssteuer und Eigenmietwert. Dieser ist jetzt drastisch gestiegen. Dass das Bundesgericht das so bestimmt haben soll, liegt in meinen Augen daran, dass dieses keine unparteiisches Gericht ist, sondern dass die Richter von den Parteien gewählt werden.
Wenn nun Frau Stohler vorschlägt, dass Rösly M., statt die Steuern zu bezahlen einen Schuldbrief ausstellt, so höre ich das zum ersten Mal und das hätte wohl auch Frau Herzog oder Frau Fetz im Gespräch mit Rösly vorschlagen können, wenn sie zu einem Gespräch bereit gewesen wären. Aber sie leben offensichtlich in höheren Sphären und verkehren nicht mit Röslys . Wie sollte das auch praktisch gehen? Der Schuldbrief müsste jedes Jahr neu geschrieben und notariell beglaubigt werden, was auch kostet.
Ein eigenes Haus zu haben, ist auf der ganzen Welt ein Menschenrecht, nur nicht in der Schweiz. Der Fall Rösly M. und der anderer Hausbesitzer kommt einer gezielten Enteignung gleich. Er spricht der Schweizerischen Verfassung Hohn, wo es heisst: Das Eigentum ist gewährleistet.
Alexandra Nogawa, Basel
"Dürftige Antwort von Frau Herzog"
Interessant ist es ja schon, dass erst jetzt, nach der BaZ-Kampagne, Frau Stohler plötzlich ein weisses Kaninchen aus dem Hut zaubert, welches für Frau Rösly M. alle Probleme aus der Welt schaffen sollte.
Warum hat Frau Rösly M. von Regierungsrätin Herzog anstelle derer eher dürftigen Antwort bezüglich "schwarze Zahlen zu schreiben", nicht eine solche Information erhalten, welche ihr wohl viele schlaflose Nächte erspart hätte?
Muss also immer zuerst eine grosse Tageszeitung auf solche Missstände (und um einen solchen handelt es sich!) aufmerksam machen, bevor die Verantwortlichen sich bequemen, einer alten Frau - anstatt blöder nicht nachvollziehbarer Argumente - eine konkrete und hilfreiche Antwort zukommen zu lassen?
Ruth Singer, Läufelfingen
"Skandälchen gepusht und bewirtschaftet"
Es ist unglaublich, mit welcher Intensität die BaZ Skandälchen pusht und bewirtschaftet. Ich hoffe, dass diese Schreiberlinge, sollten sie einmal die Gunst des Chefredaktors verlieren, keinen Fuss mehr auf den Boden bekommen. Im Fertigmachen von Amtsträgern sind sie ganz grosse Klasse, aber ein Skandälchen sauber recherchieren, liegt wohl nicht drin.
Vreni Gramelsbacher, Basel (via Facebook)
"Eine Story, um Eva Herzog zu schaden"
Eva Herzog ist die Favoritin für die nächsten Ständeratswahlen, weil sie so gut ist, dass sie bei den letzten Wahlen 72 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewählt haben – das beste Resultat bei einer Regierungsratswahl seit 1953. Nun vollzieht sie das Gesetz und wendet den Eigenmietwert an bei einer Einzelperson, wie das die Aufgabe ist einer Regierungsrätin.
Daraus konstruiert Christian Keller, Angestellter von Blochers BaZ, jetzt eine Story um "Rösly M.", um Eva Herzog zu schaden. Mit einer emotionalen Geschichte, an der kaum was dran ist, was Eva Herzog betrifft. Ich denke, der Fall "Rösly M." ist eher ein "Fall BaZ" als ein "Fall Herzog".
Jan Schudel, Basel (via Facebook)
"Frau Herzog kann keine Ausnahme gewähren"
Der Steuerverwaltung stellt gewährt selbstverständlich keine Darlehen gegen Ausstellung Schuldbriefes sondern sichert meines Wissens höchstens eine Steuerschuld durch grundbuchliche Sicherstellung, meist im Rahmen einer Zwangsvollstreckung der Steuerschuld.
Da im vorliegenden Falle ausreichendes Vermögen zur Zahlung der Steuern vorliegt, lässt das Steuergesetz keinen Raum für einen eigentlichen Steuererlass. Selbstverständlich kann Frau Herzog im vorliegenden Fall keine Ausnahme gewähren, nur weil die BaZ eine entsprechende Kampagne losgetreten hat. Sie würde damit ein Präjudiz für zahlreiche andere Steuerpflichtige schaffen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Urs Engler, Bettingen
"Zumindest eine hilfreiche Lösung"
Das ist ja hochinteressant: Man kann sich also (einfach) einen Schuldbrief auf sein Haus vom Staat ausstellen lassen, um seine Steuern so (bis zum Lebensende) stunden zu lassen? Mir ist das neu – es wäre eine gute Idee, wenn OnlineReports eine "Anleitung" veröffentlichen würde.
Die Banken sind ja kaum mehr bereit, einem Rentner mit mässiger Rente die Hypothek zu erhöhen; wenn der Staat das macht, wäre es zumindest eine hilfreiche Lösung für das unsägliche Problem, das durch den ungerechten "Eigenmietwert" verursacht wird.
Peter Waldner, Basel
"Diese Laus im Pelz der BaZ"
Zum Glück gibt es OnlineReports. Es gelingt Peter Knechtli immer wieder, fragwürdigen Journalismus zu entlarven. Er nimmt die Kampagnen der BaZ unter die Lupe und zeigt auf, was Hetze ist und was sauber recherchierte Fakten sind. Zum Glück gibt es diese Laus im Pelz der BaZ.
Xaver Pfister, Basel
"Auf den Punkt gebracht"
Vielen Dank Frau Stohler. Sie bringen es Wort für Wort auf den Punkt. Eigentlich ist nichts hinzuzufügen.
Rolf W. Voellmin, Basel