Übertretungsstrafgesetz: Lizenz zum LärmenVon ANDREAS LANG
6. November 2019
"Gesetz versagt beim Lärmschutz" Das revidierte Übertretungsstrafgesetz hat Vorteile. Aber beim Lärmschutz versagt es. Es überlässt die Stadt den Lautesten, wenn auch unabsichtlich. Neu soll Lärm gebüsst werden, "der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit hinausgeht". Diese Bestimmung ist so ungenau, dass sie nicht angewendet werden kann. Das ist etwa so, als würde man auf Strassen keine Höchstgeschwindigkeit festlegen und dafür ins Strassenverkehrsgesetz schreiben: "Mit Busse bestraft wird, wer die üblicherweise zu tolerierende Geschwindigkeit am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit überschreitet." Hans-Dieter Amstutz, Basel "Dauer-Berieselung aus Lautsprechern" "Gekreisch der Möwen etwa, den Glocken einer Kirche, dem Rauschen des Wassers, dem Lachen der Kinder." Sind das keine Werte mehr, sollen diese Klänge und Geräusche in der Natur (auch der Aufenthalt am Rhein gehört für mich dazu) durch Berieselung aus Lautsprechern übertönt werden? Wo ich doch in den Supermärkten und selbst zuhause in meiner Wohnung infolge schalllverstärkenden/-verzerrenden Trennwänden zwischen Wohnungen dauerberieselt werde. Der Gastautor bringt es auf den Punkt. Franz Vettiger, Basel "Es hat sich viel verändert" Herr Lang hat leider nicht verstanden um was es in dieser Abstimmung geht. Das Böxli-Verbot wird aufgehoben, das zwischen 07.00h und 22.00h. Bis jetzt sind alle Verstärker unserer Handys etc. eigentlich verboten und Bewilligungspflichtig. (Jedes Filmli/Musikstück das wir am Rheinbord ansehen/hören). Das Gesetz ist von 1978! Unterdessen hat sich viel verändert. Richtige Boxen, Lärm ab 22h, unterliegen immer noch einer Bewilligung. Ausserdem hat es trotzdem eine Klausel, die der Polizei die Möglichkeit gibt unangebrachten und störenden und übermässigen Lärm zu beenden. Wir stimmen über das ganze Gesetz ab, nicht nur über Böxli. Wenn wir dieses Gesetzt ablehnen geht die ganze Sache zurück. Monatelanges Arbeiten für nichts. Also, Ja am 24.11.. Ich finde es übrigens total unangebracht, dass es im Abstimmungsbüchlein auf jeder Seite ein Böxli abgebildet hat – um das alleine geht es wirklich nicht. Dagmar Vergeat, Basel "Der Staat als Mami und Papi" Das hat man jetzt davon. Es ist noch gar nicht so lange her, da war Anstand, Höflichkeit und Rücksichtnahme einfach "normal" – und genügte. Dann begann der Staat, alles im Detail zu regeln. Und schon finden wir uns in der Situation wieder, wo alles in jeder übertriebenen Form erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Peter Waldner, Binningen "Sinnvoller Ermessensspielraum" Die Sorgen sind unberechtigt. Gemäss § 5 Bst. c des Gesetzes wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig Lärm verursacht. Maurus Ebneter, Binningen "Im Normalfall keine Anwendung" Für die Gegner*innen des neuen Übertretungsgesetzes punkto der Bewilligungspflicht für Lautsprecher auf der Allmend habe ich ein gewisses Verständnis. Auch ich wohne in der Innenstadt, wenn auch nicht so exklusiv wie Herr Andreas Lang am Münsterplatz aber doch sehr nah am Leben an der Clarastrasse bei der Messe. Nach meinen Verständnis darf aber ein Gesetz nicht unverändert bestehen bleiben, mit der Absicht, dass es zwar im Normalfall keine Anwendung finden soll, aber im wie auch immer und vom wem auch immer deklarierten Notfall eine Handhabung darstellen soll. Das ist eine Unterhöhlung des Rechtsstaates. Darum ein klares Ja. Stephan Kalt, Basel |
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