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Übertretungsstrafgesetz: Lizenz zum Lärmen

Von ANDREAS LANG

Basel ist attraktiver geworden in den letzten Jahren. Bunter, lebendiger, offener. Nicht zuletzt an den Ufern des Rheins, in den Parks und auf manchen Strassen und Plätzen. Die bestehenden Regeln – so will mir scheinen – können so schlecht nicht sein, wenn sie diese Entwicklung ermöglicht haben. Trotzdem sollen bald Neuerungen gelten, die tiefer greifen, als vielen bewusst sein mag. Mit der Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes soll die Bewilligungspflicht für Lautsprecheranlagen weitgehend abgeschafft werden.

Als ich neulich ein spanisches Hafenstädtchen besuchte, war es leichter, den zahllosen Touristen und Souvenirhändlern auszuweichen als dem penetrant verstärkten Klang der Strassenmusiker. Nichts gegen die Künstlerinnen und Künstler als solche, und nichts gegen ihre Musik! Doch dass die Musiker in Basel keinem Zwang unterliegen, sich gegenseitig zu übertönen, um überhaupt zur Geltung zu kommen, liegt nicht zuletzt am hiesigen Verbot von Lautsprecheranlagen. Soll es wirklich fallen?

Eine Bewilligung zu verlangen, wenn ein paar Jugendliche am Rheinufer Musik hören wollen – es mag absurd erscheinen. Aber tut es denn jemand? Auf dem Papier, ja, und in seltenen Fällen mag es sogar zu behördlichen Überreaktionen gekommen sein. Der Normalfall jedoch ist ein gänzlich anderer: dass nämlich die Öffentlichkeit eine beachtliche Toleranz zeigt gegenüber der Beschallung des Raums. Wer seine Musikanlage in Stellung bringen möchte, kann dies in aller Regel problemlos tun. Selbst jene Menschen, die sich daran stören – es sind viele! –, halten sich mit ihrer Kritik zurück. Denn der Mainstream ist stark. Ihn zu ermahnen, erfordert Courage.


"Wenn ich Musik hören muss, die ich nicht
hören will, unterliege ich einem Zwang."


Freilich: Wenn wirklich überbordet wird, haben die Menschen heute noch eine Möglichkeit, sich zu wehren. Die Befürworter des revidierten Gesetzes betonen zwar, ihre Neuerung biete ebenfalls eine Handhabe gegen zu viel Lärm. Aber schauen wir doch genauer hin: Tatsächlich greift dieser Mechanismus nur, wenn "trotz behördlicher Mahnung" überbordet wird – und zwar am Tag wie in den Nachtstunden! Die Polizei muss also zuerst "ermahnen", bevor sie aktiv werden kann. Erscheint sie dann erneut: Wie reagiert sie, wenn die "ermahnte" Person diesmal einen Kollegen oder eine Kollegin vorschickt? Oder wenn die Gruppe daneben behauptet, sie sei eben erst erschienen und hätte die "Ermahnung" nicht mitbekommen?

Vor ein paar Jahren wurde der Spalenberg versuchsweise beschallt, um die vorweihnächtliche Kauflust der Leute anzuregen. Was mich betrifft: Ich fand es unerträglich, die kommerziell ohnehin aufgeputschte Weihnachtsstimmung auch noch akustisch forciert zu erleben. Soll dies zum Normalfall werden? Warum sollten die Läden ihren Eingangsbereich nicht musikalisch "aufwerten", wenn das Gesetz es ihnen erlaubt?

Musik sorge für Stimmung, sagen viele. Ich meine: Eine Musik am falschen Ort macht jede Stimmung zunichte. Denn was man im Freien "Stimmung" nennt, ergibt sich doch aus den atmosphärischen Begebenheiten des Orts. Aus dem Gekreisch der Möwen etwa, den Glocken einer Kirche, dem Rauschen des Wassers, dem Lachen der Kinder.

Dass manche ein grösseres Bedürfnis nach Ruhe haben als andere – vielleicht weil sie zur älteren Generation zählen, ihre Kinder zu Bett bringen müssen oder sonst bereits starkem Lärm ausgesetzt sind –, ist eine Trivialität. Nichts wäre falscher, als das revidierte Gesetz zum Ausdruck persönlicher Freiheit zu stilisieren. Wer seine Musik in die Welt hinausdröhnen lässt, beschneidet nämlich die Freiheit der anderen. Wenn ich ständig Musik hören muss, die ich nicht hören will, unterliege ich einem Zwang. Dieser Zwang nimmt gegenwärtig zu, auch und gerade an den schönsten Orten unserer Stadt.

Ich wehre mich dagegen, dass dieser Trend zusätzlich verstärkt wird und man auch die letzten Hemmnisse hinsichtlich der elektronischen Beschallung faktisch beseitigt. Die Kultur der Rücksichtnahme ist wichtig und das heutige Gleichgewicht der Interessen äusserst sensibel. Wir sollten es nicht ohne Not verschieben!

Der Autor belegt eine Dienstwohnung am Basler Münsterplatz.

Christian C. Moesch: Es gibt keine Lizenz zum Lärmen

6. November 2019
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
Andreas Lang, Jahrgang 1971, ist Germanist und lebt als Verwalter der Allgemeinen Lesegesellschaft über dem Rheinufer am Münsterplatz.

a.lang@gmx.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
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"Gesetz versagt beim Lärmschutz"

Das revidierte Übertretungsstrafgesetz hat Vorteile. Aber beim Lärmschutz versagt es. Es überlässt die Stadt den Lautesten, wenn auch unabsichtlich. Neu soll Lärm gebüsst werden, "der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit hinausgeht". Diese Bestimmung ist so ungenau, dass sie nicht angewendet werden kann. Das ist etwa so, als würde man auf Strassen keine Höchstgeschwindigkeit festlegen und dafür ins Strassenverkehrsgesetz schreiben: "Mit Busse bestraft wird, wer die üblicherweise zu tolerierende Geschwindigkeit am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit überschreitet."

Schwammige Gesetze öffnen dem Missbrauch Tür und Tor, im Strassenverkehr genauso wie im Stadtleben. Darum lehne ich das revidierte Übertretungsstrafgesetz in der jetzigen Form ab.  Ein Gesetz, das eine lebendige Stadt ermöglicht und gleichzeitig dem Ruhebedürfnis Rechnung trägt, das jede Einwohnerin und jeder Einwohner auch hat, ist machbar.


Hans-Dieter Amstutz, Basel



"Dauer-Berieselung aus Lautsprechern"

"Gekreisch der Möwen etwa, den Glocken einer Kirche, dem Rauschen des Wassers, dem Lachen der Kinder." Sind das keine Werte mehr, sollen diese Klänge und Geräusche in der Natur (auch der Aufenthalt am Rhein gehört für mich dazu) durch Berieselung aus Lautsprechern übertönt werden? Wo ich doch in den Supermärkten und selbst zuhause in meiner Wohnung infolge schalllverstärkenden/-verzerrenden Trennwänden zwischen Wohnungen dauerberieselt werde. Der Gastautor bringt es auf den Punkt.


Franz Vettiger, Basel



"Es hat sich viel verändert"

Herr Lang hat leider nicht verstanden um was es in dieser Abstimmung geht. Das Böxli-Verbot wird aufgehoben, das zwischen 07.00h und 22.00h. Bis jetzt sind alle Verstärker unserer Handys etc. eigentlich verboten und Bewilligungspflichtig. (Jedes Filmli/Musikstück das wir am Rheinbord ansehen/hören). Das Gesetz ist von 1978! Unterdessen hat sich viel verändert. Richtige Boxen, Lärm ab 22h, unterliegen immer noch einer Bewilligung. Ausserdem hat es trotzdem eine Klausel, die der Polizei die Möglichkeit gibt unangebrachten und störenden und übermässigen Lärm zu beenden. Wir stimmen über das ganze Gesetz ab, nicht nur über Böxli. Wenn wir dieses Gesetzt ablehnen geht die ganze Sache zurück. Monatelanges Arbeiten für nichts. Also, Ja am 24.11.. Ich finde es übrigens total unangebracht, dass es im Abstimmungsbüchlein auf jeder Seite ein Böxli abgebildet hat – um das alleine geht es wirklich nicht.


Dagmar Vergeat, Basel



"Der Staat als Mami und Papi"

Das hat man jetzt davon. Es ist noch gar nicht so lange her, da war Anstand, Höflichkeit und Rücksichtnahme einfach "normal" – und genügte. Dann begann der Staat, alles im Detail zu regeln. Und schon finden wir uns in der Situation wieder, wo alles in jeder übertriebenen Form erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Egal, ob jemand Musik hört oder es im Tram keinem Kind mehr einfällt, für einen Erwachsenen ungefragt aufzustehen: Der Staat hat die Funktion von Mami und Papi übernommen – und sich (wie immer) damit gleich übernommen. Ganz einfach, weil alle die vielen Ver- und Gebote, die in den dicken, unübersichtlichen, unverständlichen Gesetzbüchern stehen, ohnehin längst höchstens zufällig mal durchgesetzt werden können. "Musik" und "Betteln" – was ändert sich denn eigentlich wirklich mit dem neuen Gesetz?


Peter Waldner, Binningen



"Sinnvoller Ermessensspielraum"

Die Sorgen sind unberechtigt. Gemäss § 5 Bst. c des Gesetzes wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig Lärm verursacht.

Die Polizei kommt schon heute nicht darum herum, jede Situation individuell einzuschätzen. Sie kann Anweisungen geben und bei deren Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. Ein Ermessensspielraum ist sinnvoll, denn wir können nicht jeden Einzelfall im Voraus regeln. Wichtig sind die Verhältnismässigkeit, der gesunde Menschenverstand und – ja – die Polizeipräsenz an neuralgischen Orten.

Herr Langs Beispiel mit den Läden, die die Allmend beschallen, hat nichts mit dem Übertretungsgesetz zu tun. Hier handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die anhand des Umweltschutzgesetzes beurteilt werden.


Maurus Ebneter, Binningen



"Im Normalfall keine Anwendung"

Für die Gegner*innen des neuen Übertretungsgesetzes punkto der Bewilligungspflicht für Lautsprecher auf der Allmend habe ich ein gewisses Verständnis. Auch ich wohne in der Innenstadt, wenn auch nicht so exklusiv wie Herr Andreas Lang am Münsterplatz aber doch sehr nah am Leben an der Clarastrasse bei der Messe. Nach meinen Verständnis darf aber ein Gesetz nicht unverändert bestehen bleiben, mit der Absicht, dass es zwar im Normalfall keine Anwendung finden soll, aber im wie auch immer und vom wem auch immer deklarierten Notfall eine Handhabung darstellen soll. Das ist eine Unterhöhlung des Rechtsstaates. Darum ein klares Ja.


Stephan Kalt, Basel


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"Im Artikel '100 Millionen Manipuliermasse' in der bz vom 6. November hiess es, der Kanton Baselland habe 2,3 Milliarden für die Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLKB) vorgeschossen."

bz
am 8. November 2024
in einer Berichtigung
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Und morgen folgt die Korrektur der Korrektur.

RückSpiegel

 

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Die bz zitiert OnlineReports bei einer Meldung zur Wahl des neuen SVP-Fraktionschefs im Baselbieter Landrat.

20 Minuten, Baseljetzt und Happy Radio nehmen Bezug auf die OnlineReports-Recherche zur tanzenden Wagenführerin der BVB.

Das SRF-Regionaljournal Basel, die BaZ, die bz, Happy Radio und Baseljetzt zitieren die Recherche von OnlineReports zum Interimschef der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Das SRF-Regionaljournal Basel verweist auf die OnlineReports-Recherche zu den finanziellen Problemen bei der Aids-Hilfe beider Basel.

20 Minuten und zentralplus zitieren die OnlineReports-Recherche über die Baselbieter Obstbauern, die ihre Kirschen nicht verkaufen können.

Die BaZ und 20 Minuten beziehen sich in einem Artikel über den tödlichen Unfall im St. Johann auf einen Bericht aus dem OnlineReports-Archiv.

Die bz nimmt die OnlineReports-Recherche über den Kunst-Coup der Stiftung Im Obersteg auf.

Die bz vermeldet den Tod von Aurel Schmidt und bezieht sich dabei auf OnlineReports.

Baseljetzt, bz, Volksstimme, SDA und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den geschassten CEO Marcel Allemann auf.

Die bz berichtet, dass Landrat Hannes Hänggi das Mitte-Präsidium übernehmen will, und verweist dabei auf OnlineReports.

Das Portal kath.ch nimmt die OnlineReports-Recherche über die Pläne der Basler Hicret-Moschee in Reinach im Medienspiegel auf.

Baseljetzt nimmt die Recherche von OnlineReports über den "Fuck SVP"-Schriftzug am Nebiker-Turm in Sissach auf.

In ihrem Bericht über die Wahl des neuen Baelbieter SVP-Präsidenten zitiert die Basler Zeitung aus einem OnlineReports-Kommentar.

Weitere RückSpiegel








In einem Satz


Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.

Jacqueline Herrmann und Alexander Bieger lösen Brigitte Jäggi ab, die als Rektorin des Gymnasiums Muttenz in Pension geht.

Bettina Zeugin folgt als Präsidentin von insieme Baselland auf Röbi Ziegler.

Der frühere Baselbieter SP-Regierungsrat Peter Schmid gibt das Präsidium des Freundevereins Zoo Basel an seine Parteikollegin und Landrätin Miriam Locher ab.

Eine Findungskommission sucht eine Nachfolge für Anna Schmid, Direktorin des Museums der Kulturen Basel, die 2025 in Pension geht.

Grünen-Politikerin Flavia Müller aus Allschwil rückt für Biljana Grasarevic in den Baselbieter Landrat nach.

Doppel-Pensionierung am Euro-Airport: Direktor Matthias Suhr geht Ende März 2025, sein Stellvertreter Marc Steuer Ende Dezember 2025 in den Ruhestand.