Übertretungsstrafgesetz: Darum bin ich dafür
Von CHRISTIAN C. MOESCH
Am kommenden 24. November stimmt die Basler Bevölkerung ab über die Einführung des neuen Übertretungsstrafgesetz. Die Totalrevision tut not, stammt doch der aktuelle Gesetzestext aus den späten siebziger Jahren. Und in den vergangenen vier Jahrzehnten hat sich in der Stadt und im gesellschaftlichen Zusammenleben viel verändert – glücklicherweise vieles zum Guten.
Basel ist vielfältig und lebendig geworden, was auch damit zu tun hat, dass Stadt und Bevölkerung mittlerweile zu einem bunten Potpourri mit internationalem Flair geworden sind. Ich behaupte, dass dies eine äusserst attraktive Bereicherung ist, was Basel auch das gewisse Etwas verleiht und ich auf keinen Fall missen möchte. Aber auch Veränderungen der Lebensgewohnheiten und die steigende Attraktivität unserer Innenstadt führen dazu, dass die Nutzung des öffentlichen Raums laufend zunimmt.
Das neue Übertretungsstrafgesetz bringt nun viele Neuerungen, die diesen Veränderungen Rechnung tragen. Das Gesetz ist wesentlich moderner und liberaler, in gewissen Bereichen auch sozialer geworden. Das Parlament hat daher mit grossem Mehr das neue Gesetz im vergangenen Februar verabschiedet.
"Kein Freipass für eine Wild-Beschallung
des öffentlichen Raums."
Stein des Anstosses und Grund für das Referendum ist nun aber der Passus geworden, wonach künftig der Musikkonsum aus Lautsprechern tagsüber von 7 bis 22 Uhr ohne Bewilligung möglich sein wird. Stören daran tut sich auch mein geschätzter Cousin Andreas Lang, auf dessen Kommentar auf OnlineReports ich hiermit antworten möchte.
Zuerst ist anzumerken, dass das Gesetz bis anhin eine Bewilligung für Lautsprecher im öffentlichen Raum vorsieht, die jedoch nur für Veranstaltungen erteilt wird, und auch nur dann, wenn diese im öffentlichen Interesse liegt.
Nun besitzen heutzutage die meisten elektronischen Geräte, vorab auch Mobiltelefone, eingebaute Lautsprecher. Hier hinkt daher der Vergleich mit demjenigen Begriff, wie er weiland 1978 im Gesetz verankert wurde. Heute ist es denn auch nicht unüblich, Musik ab einem Handy-Lautsprecher oder einem kleine portablen Bluetooth-Böxli zu konsumieren, auch wenn Kopfhörer nach wie vor der gängige Weg des persönlichen Musikkonsums darstellen.
Schon vor diesem Hintergrund ist die Angst gewisser Kreise schwer nachvollziehbar, dass die partielle Aufhebung des Lautsprecherverbotes gleichzusetzen ist mit einem Freipass für eine Wild-Beschallung des öffentlichen Raums. Auch ist es absurd anzunehmen, dass bei einem Wegfall der aktuellen Bestimmung der Verkauf von mobilen Lautsprechern in die Höhe schnellt und das Kollektiv die Stadt mit einem Musikwirrwarr beglückt.
Bereits jetzt wird aber die Nutzung solcher Lautsprecher geduldet, sofern dies in erträglichem Masse erfolgt und nicht störend ist. Die Durchsetzung des absoluten Verbots, wie es das aktuelle Gesetz vorsieht, ist schlicht nicht mehr praktikabel. Für eine Weiterführung der Bewilligungspflicht müsste zudem eine neue Praxis ausgearbeitet werden, was zwangsläufig zu neuem Konfliktpotential führt.
Ebenso sind Bedenken kurios, dass die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Lautsprecher dazu führen wird, dass Vogelgezwitscher und Kirchglockenläuten künftig in einer Klangwolke aus Konservenmusik unterzugehen drohen.
Und wenn in künftigen lauen Sommerabenden doch einmal die eine oder andere Gruppe an partyseligen Zeitgenossen beim Musikkonsum am Rhein oder einem Park bei der Lautstärke über die Stränge schlagen, bleibt den Ordnungshütern wie in der aktuellen Praxis die Möglichkeit einer Verwarnung oder bei Nichtbeachtung das Aussprechen eine Busse.
Leider entwickeln sich Diskussionen um das Thema Lärm meist sehr polemisch, denn kaum etwas anderes ist dermassen subjektiv geprägt wie das Lärmempfinden. Das ist im Fall von Lautsprecher-Nutzungen und Musikkonsum nicht anders.
Allerdings muss man festhalten, dass wir dabei ohnehin nur von einem saisonalen Phänomen sprechen, das auch noch wetterabhängig ist. Denn spätestens mit Beginn der Herbstzeit verschwindet das Bedürfnis der Menschen am Aufenthalt im öffentlichen Raum ohnehin von selbst. Und mit ihnen auch die Musik. Zwar fliegen dann die Zugvögel in den Süden, aber die Kirchglocken werden auch weiterhin läuten.
Kommentar von Andreas Lang: Lizenz zum Lärmen
14. November 2019
"Ethik nicht mehr grundfest"
Da mag er sich als Grossrat und Mitglied von Kulturstadt-Jetzt wähnen, inhaltlich vermag solche "Krönung" seinen Kommentar nicht veritabler erscheinen.
Wie naiv angebliche Politiker daher reden und offenbar keine Ahnung haben, wie sich Dinge entwickeln, weil heute Rücksicht und Anstand nicht mehr gelten, Herr Moesch ist offenbar ein Beispiel dafür. Wo Moral oder Ethik nicht mehr grundfest sind, einfach Verbote aufzuheben, ist Resignation und ohne Perspektive.
Hoffentlich irrt Herr Moesch nicht!
Dieter Troxler, Rünenberg