Staatsschutz-Aufsicht: Wie ein Taschenspieler-TrickVon TANJA SOLAND
"Die Idee ist schlau
Der aktuelle Vorschlag für eine Aufsicht des Staatschutzes gleicht einem Taschenspieler-Trick: Die Staatschutz-"Fachgruppe 9" soll um drei (Aufsichts-)Personen aufgestockt werden, die danach nicht etwa Aufträge im Sinne des "Bundesgesetzes für die Wahrung der inneren Sicherheit" für den "Dienst für Analyse und Prävention" (DAP) ausführen, sondern ihre "Fachgruppen"-Kolleginnen und -Kollegen kontrollieren. Es sollen also unabhängige Personen in den Staatsschutz "eingeschleust" werden, die den Staatschutz von innen überwachen. 10. September 2009
"Staatsschutz unterstützen statt behindern" Ob Frau Soland in die Kategorie der "unrechtmässig Fichierten" gehört, kann ich nicht beurteilen. Unbestritten dürfte sein, dass die Überprüfung und/oder Überwachung z.B. von Personen, welche der Terrororganisation PKK nahe stehen oder von Personen aus dem Dunstkreis von "autonomen" gewaltbereiten Links-Aktivisten der inneren Sicherheit dienen. Dies sollte eigentlich auch im Interesse einer verantwortungsbewussten Politikerin liegen. Und Herr Gass muss seiner Verantwortung als Sicherheitsdirektor nachkommen, statt zu versuchen, SP und Basta!-Grüne links zu überholen. Staatsschutz ist zu unterstützen, nicht zu behindern! Abdul R. Furrer, Basel |
www.onlinereports.ch
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigenen Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.