Die Kids und die Kirschen in Nachbars Garten
Sie gehören wie die Löcher in den Emmentaler und die Schwalben zum Sommer: die kleinen (und manchmal auch schon ziemlich grossen) Diebe, die mir jedes Jahr die Kirschen vom Baum stehlen. Als ich klein war, war das nicht viel anders.
Aber zu meiner Zeit, so bilde ich mir wenigstens ein, hatten wir als Kinder noch ein gewisses Unrechtsbewusstsein, wenn wir versuchten, Obst von einem Baum in einem fremden Garten zu stibitzen. Was ausserhalb unserer natürlichen Reichweite lag, das liessen wir in Ruhe. Mit anderen Worten: Wir beschränkten uns auf Fallobst und jene Früchte, die an den untersten Ästen hingen.
Derartige Hemmungen kennen die Kids von heute nicht. Sie bedienen sich ungeniert und in einer Selbstverständlichkeit, die beneidenswert wäre, wenn da nicht der Umstand wäre, dass sie auf einem Baum in einem umzäunten Privatgarten nichts verloren haben.
Dabei haben sie offenbar zwar den Unterschied zwischen Kirschen, Äpfeln und Nüssen gelernt. Aber wie reife Kirschen aussehen und vor allem, wie sie schmecken, wissen sie – Stadtkinder, die sie nun einmal sind – scheinbar nicht. Wie die Fliegen über die Kirschenwähe des Tapferen Schneiderleins fallen sie jeweils schon darüber her, kaum sind die ersten Früchte zart errötet.
Wenn ich sie ertappe, was leider viel zu selten der Fall ist, da ich ja den Baum nicht rund um die Uhr bewachen kann, und ihnen ganz sachlich und vernünftig zu erklären versuche, dass sie von den unreifen Früchten höchstens Ranzepfyffe* und Durchfall bekommen, versichern sie jeweils treuherzig, die Kirschen seien schon "megareif".
Auch was ihre "Erntemethoden" angeht, sind sie nicht eben zimperlich: Wenn sie nicht voll auf Risiko gehen und gleich via Gartenzaun und -hecke in den Baum hinaufklettern, werfen sie Bälle oder Turnsäcke nach den Früchten. Abgebrochene Blätter und kleine Äste sind das Resultat. Wenn es so weitergeht, kann ich den Baum in einigen Jahren fällen und mir aus dem Holz eine Kommode schreinern lassen.
Neulich haben es zwei kleine Jungen fertiggebracht, dass ein Turnsack an einem Ast hängen blieb. Nun waren nicht mehr die Kirschen das Objekt ihrer Begierde, sondern sie mussten irgendwie den Ranzen mit den Turnklamotten wieder herunterbekommen. Erst versuchten sie es mit dem Schreibetui des einen, dann mit dem Schuh des anderen. Sie waren ein paar Mal ihrem Ziel recht nahe – so nahe, dass fast noch der Verlust eines Schuhs zu beklagen gewesen wäre. Auch mit einem dürren Ast, den der eine irgendwo gefunden hatte, gelang es ihnen nicht, den Beutel zurückzuerobern.
Schliesslich tanzte der eine Lausbub mit einem pflastersteingrossen Gwäggi** aus einem benachbarten Garten an. Nun schien es mir an der Zeit, die beiden Strolche, die sich immerhin durch eine gewisse Beharrlichkeit und einigen Einfallsreichtum auszeichneten, vor Schlimmerem zu bewahren. Ich stellte sie und befahl ihnen, den Stein sofort wieder dorthin zurückzubringen, wo sie ihn gefunden hatten, ehe sie einander damit die Schädel einschlagen.
Der Besitzer des Turnbeutels beteuerte, seine Mutter würde "mega schimpfen", wenn er ohne die Klamotten heimkomme. Wenn man so "mutig" ist, Kirschen zu stehlen (oder es wenigstens zu versuchen), dann sollte man auch dazu stehen. Ich bezweifle zwar, dass diese Argumentation einem Zweit- oder Drittklässler einleuchtet, aber immerhin legten sie den Stein zurück und trollten sich.
Dass sie von den unreifen Früchten den Düürlischletzer*** bekommen, würde ihnen recht geschehen und wäre sicher das kleinste aller Übel. Es geht mir auch gar nicht in erster Linie um die Kirschen: Meinetwegen könnten sie davon haben, so viele sie wollen.
Was mich jedes Jahr um diese Zeit umtreibt, ist weniger die Selbstverständlichkeit, mit der Schulkinder und manchmal sogar Erwachsene am heiterhellen Tag auf einen Obstbaum klettern, der in einem privaten Garten steht, als vielmehr die Frage, was passiert, wenn etwas passiert? Wer ist haftbar, wenn jemand herunterfällt?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir zwar, dass fremde Kinder auf Bäumen in Privatgärten nichts verloren haben. Aber private Biotopbesitzer haften ja auch für die Sicherheit ihrer Feuchtbiotope und müssen im Fall eines Unfalls für jeden Schaden aufkommen. Am Ende kommt so ein gerissener Winkeladvokat daher und leugnet auch noch den Tatbestand des Landfriedensbruchs, wenn jemand Obst von einem privaten, eingezäunten Baum stiehlt!
Wie schützt man jedoch einen Obstbaum in einem Privatgarten wirksam gegen "diebische Elstern"? Etwa indem man eine meterhohe Mauer oder einen Zaun mit Stacheldrahtverhau darum herum zieht? Oder indem man die reifen Kirschen fortlaufend erntet? Wenn sich die Diebe schon darüber hermachen, ehe die Früchte reif sind, müsste ich die Kracher demnach noch grün vom Baum herunterholen.
Auf die Gefahr hin, schlafende Hunde zu wecken, habe ich an die Vernunft der kleinen und nicht mehr so kleinen Frechdachse appelliert. Vielleicht ist ja einigen der Lausbuben und -mädchen gar nicht bewusst, dass sie etwas Unrechtes tun und sich dabei erst noch in Gefahr begeben. Also habe ich auf ein Schild geschrieben, dass ich bei Unfällen als Folge des widerrechtlichen Kirschenpflückens jede Haftung ausdrücklich ablehne.
Ruhig schlafen kann ich jedoch erst wieder, wenn ich die reifen Früchte geerntet habe und nur noch ganz weit oben, dort wo keine Menschenhand hinkommt, ein paar übrig sind. Für die Vögel und die Marder. Die fallen wenigstens sicher nicht herunter.
* Baseldeutsch für Bauchweh
** Baseldeutsch für grossen Stein
*** Baseldeutsch für Durchfall
15. Juni 2009