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"Rechtsnormen extrem schwammig": Unfallort in Allschwil
Fussgängerin tot – Verursacherin kann weiterfahren
Ungereimtheiten um den tragischen Unfall-Tod einer Frau mit Rollator in Allschwil
Von Christof Wamister
Eine Autolenkerin hat den Tod einer gehbehinderten älteren Frau verursacht, weil sie für kurze Zeit unaufmerksam war. Der Führerausweis wurde der Lenkerin bis jetzt nicht entzogen. Ein zunehmendes Autolenker-Problem sind auf jeden Fall Ablenkungen durch mobile wie festinstallierte Geräte und Navigations-Instrumente.
"Vision Zero" lautete vor einigen Jahren eine Parole, die der damalige Verkehrsminister Moritz Leuenberger ausgab: Keine Toten mehr im Strassenverkehr – dies zumindest als anzustrebendes Ziel. Trotz Sensibilisierung der Öffentlichkeit und abnehmender Zahl der Verkehrsopfer – allerdings nicht bei den Fussgängern – bleibt dieses Ziel bis auf weiteres tatsächlich Wunschdenken.
Alkohol, Drogen und viel PS
In den letzten Tagen und Wochen kam es auf den gut ausgebauten Strassen des Kantons Baselland zu zwei schweren Unfällen. Bei einem Raserunfall am 27. November in Brislach starb ein 20-jähriger Mann, zwei weitere wurden schwer verletzt. Fast alle Gefahrenelemente waren vereint: Junger Fahrer, Drogen, Alkohol und ein stark motorisiertes Auto.
Ganz anders geartet war der nachträglich tödliche Unfall vom 19. November in Allschwil. Am Grabenring in der Nähe des Grenzüberganges zu Frankreich wurde eine gehbehinderte betagte Frau samt ihren zwei Hunden von einem Auto erfasst. Sie erlag ihren Verletzungen einige Tage später. Die beiden am Rollator angebundenen Tiere waren sofort tot. Verantwortliche Autofahrerin ist eine im Elsass wohnhafte 36-jährige Italienerin. Die Lenkerin war gemäss Polizeimeldung offenbar für einen "kurzen Moment unaufmerksam". Diese Formulierung tönt fast entschuldigend. Die Baselbieter Polizei wollte damit wohl eher die Botschaft verknüpfen: Im Strassenverkehr darf man keinen Moment unaufmerksam sein.
Im 20 km/h-Bereich
Bis jetzt steht fest, dass das Opfer die Strasse nicht auf einem Fussgängerstreifen zu überqueren versuchte. TeleBasel liess Anwohner zu Wort kommen, die beklagten, dass in dieser Strasse gerast werde. Gemäss dem bisherigen Stand der Unterschung gebe es aber keine Hinweise, dass der Unfall auf übersetzte Geschwindigkeit zurückzuführen sei. Dies erklärte Polizeisprecher Meinrad Stöcklin gegenüber OnlineReports.
Auf der Schweizer Seite des Grenzübergangs ist die Geschwindigkeit auf 20 Stundenkilometer begrenzt. Danach darf wieder auf 50 km/h beschleunigt werden. Blumen und Kerzen zur Erinnerung an das Verkehrsopfer sind auf dem Trottoir innerhalb des 20 km/h-Bereichs aufgestellt. Der nächste Fussgängerstreifen liegt in einer Entfernung von etwa hundert Metern. Dass die Autofahrerin sich an die sehr tiefe Tempolimite gehalten hat, muss bezweifelt werden.
Polizei: Ausweisentzug nicht nötig
Die Polizei hat sodann die Möglichkeit, fehlbaren Lenkern den Führerausweis an Ort und Stelle abzunehmen, als vorsorglichen Sicherungsentzug "zum Schutz des Strassenverkehrs vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern", wie es in einem Informationsblatt der Kantonspolizei Baselland heisst. Im Fall Allschwil kam die Polizei respektive der zuständige Pikettoffizier zum Schluss, dass dies nicht nötig sei. Die besagte Autolenkerin könnte somit jetzt wieder mit ihrem Auto unterwegs sein. Da es sich um eine Ausländerin handelt, so Stöcklin weiter, müsste ihr die Fahrererlaubnis ohnehin durch die Justiz entzogen werden, was im Laufe des Verfahrens immer noch möglich ist.
Silvan Granig, Sprecher der Verkehrsopfervereinigung RoadCross, erachtet den sofortigen Führerausweisentzug bei Rasern, Wiederholungstätern und Lenkern unter Drogen- und Alkoholeinfluss als unumgänglich. In andern Fällen sei er "nicht zwingend notwendig".
Noch unklar ist, was die Autolenkerin am Grabenring denn so abgelenkt hat, dass sie am helllichten Tag eine Fussgängerin mit Gehhilfe und zwei Hunden nicht rechtzeitig bemerkt hat.
Der Ablenkungsmöglichkeiten sind allerdings viele und die "Rechtsnormen sind extrem schwammig", wie es der RoadCross-Sprecher formuliert. "Der Fahrzeugführer darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert," heisst es in der Verkehrsregelverordnung. "Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird."
"Knopf im Ohr" ist nicht verboten
Zu den neueren Versuchungen gehören Mobiltelefone mit ihren verschiedenen Funktionen sowie Musikanlagen vom Typ iPod oder MP3-Player. Die Mobiltelefonie darf nur mit Freisprechanlage benutzt werden. Dies ist zwar bekannt, aber gegen die Bestimmung wird am laufenden Band verstossen. Laut Auskunft von Meinrad Stöcklin sind dagegen Musikabspielgeräte vom Typ eines iPod oder MP3-Players nicht verboten. Man darf somit mit dem Knopf im Ohr Auto fahren, aber nicht so laut Musik hören, dass die Umgebung nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Das trifft auch für Velofahrer mit Kopfhörern zu. Generell sollte an den Geräten während der Fahrt nicht manipuliert werden, denn das lenkt auf jeden Fall vom Verkehrsgeschehen ab. Der Verkehrspolizei bleibt somit die nicht ganz einfache Aufgabe, bei den Verkehrsteilnehmern zu überprüfen, ob sie die Musik zu laut eingestellt haben. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Autolenker, von der Polizei angesprochen, mit "He?" reagiert.
1. Dezember 2011
"Töterinnen auf vier Rädern gehört das Billett weg"
Immer das alte Lied. Eine Autolenkerin ist "unaufmerksam" und "übersieht" eine betagte Frau, MIT Rollator, MIT zwei Hunden. Hunde sofort tot, die betagte Frau musste vielleicht im Spital noch leiden (und vom Tod ihrer geliebten Haustiere erfahren). Aber die Polizei hält es nicht für nötig, diese entweder überforderte oder schlicht egozentrische Autolenkerin aus dem Verkehr zu ziehen. Das sei im Verlauf des Verfahrens juristisch noch möglich, heisst es. Hoffentlich! Solchen Töterinnen auf vier Rädern gehört das Billett weg, egal, wie umständlich das sein mag, weil die "Unaufmerksame" ja Ausländerin war. A propos Unaufmerksamkeit: mit dem Handy telefonieren, Knopf im Ohr, sich angeregt mit dem Kollegen im Auto unterhalten, nicht auf die Strasse schauen, Musikanlage aufdrehen, dass man schon von weitem einen sturmen Kopf kriegt und so weiter... Hei, wir sind die Stärkeren, und alte Leute haben auf den Strassen ja eh nichts verloren, nicht wahr?! Die stören nur.
Andrea Bollinger, Basel
"Polizei mit Handy am Ohr"
Letzte Woche auf der Fahrt von Therwil Richtung Reinach kam mir ein Polizeifahrzeug entgegen, dessen Fahrer ein Handy ans Ohr drückte. Es muss angenommen werden, dass da privates gesprochen wurde, da ja solche Fahrzeuge mit einem Freisprechfunk ausgerüstet sind, wenn dienstlich kommuniziert wird. Wenn schon die Ordnungshüter sich nicht korrekt benehmen, wie soll da der "normale" Verkehrsteilnehmer Respekt vor solchen Verboten aufbringen!
Bruno Heuberger, Oberwil