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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch / DRG
"Ich war naiv": Von Faustschlag betroffener Baselbieter Stiefvater

Der fatale Faustschlag des Stiefsohns vor dem Muttenzer Gerichtsgebäude

Wie eine schweizerisch-marokkanische Liebschaft in ein familiäres Beziehungsdrama auswuchs


Von Peter Knechtli


Zuerst war der Baselbieter von seiner marokkanischen Frau zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt worden. Dann verurteilte das Strafgericht sie wegen falscher Anschuldigung. Nach der Urteilsverkündung schlug ihr Sohn aus erster Ehe seinen Stiefvater vor dem Gerichtsgebäude in Muttenz nieder. Jetzt ermittelt die Basler Justiz gegen den 19-Jährigen – nicht zum ersten Mal.


Valentino Behringer (56) dürfte am 21. Juni den Saal des Baselbieter Strafgerichts mit Erleichterung verlassen haben. Soeben hatte das Gericht seine aus Marokko stammende Ex-Frau wegen falscher Anschuldigung einer Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

 

Der Entscheid über den Fall, den OnlineReports schon im Januar aufgegriffen hatte, ist noch nicht rechtskräftig.

Behringer hatte im Dezember 2007 die damals 25-jährige verheiratete muslimische Frau und Mutter eines Buben in Marrakesch kennengelernt. Nach ihrer Scheidung kam es 2010 in Marokko zur Heirat mit dem Schweizer. Das Paar lebte fortan in der Region Basel. Der Beziehung entsprang ein Sohn. Doch allmählich begann es zu kriseln. Es kam zur Trennung, und 2016 zog der Unterbaselbieter Gewerbetreibende aus seinem Haus aus.

Der Faustschlag vor versammelter Medien-Schar

Im Jahr 2018, die Ehe war noch nicht geschieden, bezichtigte die heute 40-jährige Frau ihren damaligen Mann der Vergewaltigung und zeigte ihn an. Doch ein Handy-Tonband, das er während der angeblichen Vergewaltigung stundenlang laufen liess, belegte, dass sie es war, die ihn zwei Jahre nach seinem Auszug verführen wollte, um eine von ihm angekündigte Scheidung zu verhindern.

 

Doch Behringers Erleichterung über seinen Erfolg vor Strafgericht am 21. Juni hielt nur wenige Minuten an. Kaum hatte er den Gerichtssaal verlassen und den kahl geteerten Vorplatz des Strafjustizzentrums in Muttenz betreten, lag er blutüberströmt und mit dreifach gebrochener Nase am Boden: Sein marokkanischer Stiefsohn Hisham, welcher der ersten Ehe der in erster Instanz Verurteilten entstammt, hatte ihn vor den versammelten kamerabestückten Medienleuten mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt.

 

Hisham, der den Unterschied zwischen einer bedingten und einer unbedingten Strafe nicht kannte und irrtümlich meinte, seine Mutter müsse jetzt definitiv während zehn Monaten ins Gefängnis, wollte sich mit seiner Faust-Attacke beim obsiegenden Kläger rächen.

Strafanzeige wegen Körperverletzung

 

Der Schlag ins Gesicht seines Stiefvaters kam nicht aus schwacher Hand. In sogenannten sozialen Medien zeigt sich der junge Erwachsene in Videos im Boxtraining oder mit schnell und kräftig ausgeführten Schlag-Variationen. Eine "Kampfmaschine, die ihre Gewalt nicht kanalisieren kann", wie eine Quelle sagt, sei er nicht, meinte ein Vertrauter zu OnlineReports. Er habe auch nicht den Habitus eines Provokateurs.

 

Doch Stabilität und Halt scheinen in seinem Psychogramm zu fehlen. Sein Aufenthalt in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft endete früher als geplant, eine begonnene Lehre in einem Handwerksberuf hatte er abgebrochen.

 

Und nun bekommt er es – nicht zum ersten Mal – wieder mit der Justiz zu tun: Sein Stiefvater reichte nach dem Muttenzer Faustschlag Strafanzeige wegen Körperverletzung ein.


Basel-Stadt übernimmt Ermittlung
 

Nach Recherchen von OnlineReports wird dieses Verfahren aber nicht von den Ermittlern im Strafjustizzentrum geführt, vor dem die Tat verübt wurde. Vielmehr haben sie das Verfahren "an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt abgetreten", wie Sprecher Michael Lutz erklärte.

 

Grund: Im Stadtkanton ist gegen Hisham bereits ein Strafverfahren hängig – und auch nicht wegen einer Bagatelle.

 

Die Strafprozessordnung besagt: Wenn eine beschuldigte Person mehrere Straftaten an verschiedenen Orten verübt hat, "so sind für die Verfolgung und Beurteilung sämtlicher Taten die Behörden des Ortes zuständig, an dem die mit der schwersten Strafe bedrohte Tat begangen worden ist". Bei gleicher Strafdrohung sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem zuerst Verfolgungs-Handlungen vorgenommen worden sind.


Verstoss gegen Integrations-Vereinbarung
 

Für Hisham, der laut seiner Mutter an ADHS leide und seit einem Jahr psychotherapeutisch behandelt werde, könnte es darum brenzlig werden, wie die "BZ" schrieb. Denn der Faustschlag verstösst gegen eine Integrations-Vereinbarung, die der junge Maghrebiner letztes Jahr mit dem Baselbieter Amt für Migration abgeschlossen hat. Darin verpflichtete er sich, "ab sofort keinerlei Straftaten mehr zu begehen" und um ein friedliches Zusammenleben bemüht zu sein.

 

Solche Integrationsvereinbarungen sind nicht einfach Wunschkataloge. Wer gegen sie verstösst, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen – so die Verweigerung oder den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung oder letztlich die Ausschaffung ins Heimatland.

 

Da es sich beim brutalen Faustschlag vom 21. Juni nicht um ein Kavaliers- sondern um ein Gewaltdelikt gegen Leib und Leben und damit um einen Gesetzesverstoss handelt, dürften die Migrationsbehörden sein Dossier auch mit Blick auf ausländerrechtliche Konsequenzen prüfen.

 

Das Strafrecht listet die sogenannten "Katalogsdelikte" auf, die beim Entscheid über eine allfällige Wegweisung Hishams massgeblich sein können.


Haus bei Scheidung verschwiegen?
 

Derweil droht seiner Mutter, die inzwischen mit einem anderen Mann liiert ist und mit ihm ein Kleinkind hat, weiteres Ungemach. Im August reichte Valentino Behringer gegen sie eine Strafanzeige ein, wegen Betrugs.

 

Der Vorwurf: Sie habe im Rahmen des Scheidungsverfahrens behauptet, sie besitze in der Nähe von Marrakesch nur ein unbebautes Stück Land von 80 Aren Grösse.

Als Folge dieser Angaben bezahlte ihr Behringer im Rahmen einer güterrechtlichen Vereinbarung einen beträchtlichen fünfstelligen Betrag. In Tat und Wahrheit aber hätten seine späteren Erkundigungen vor Ort ergeben, dass seine Ex-Frau in Marokko seit 2016 ein dreijähriges mehrstöckiges Haus besitzt.

 

So bald kehrt in diesem binationalen Beziehungskonflikt also nicht Ruhe ein. Valentino Behringer über seine Liebesgeschichte: "Ich war naiv."

 

(Die in diesem Artikel verwendeten Namen aus Behringers Familienumfeld sind geändert. Für diese Personen gilt die Unschuldsvermutung.)

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5. November 2022

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