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Stellvertretender Baselbieter Jugendanwalt am Arbeitsplatz verhaftetBasler Staatsanwaltschaft konfrontiert Patrick Schmassmann mit dem Vorwurf der Vergewaltigung Von Peter Knechtli Der stellvertretende Baselbieter Jugendanwalt Patrick Schmassmann sitzt in Untersuchungshaft. Nach Informationen von OnlineReports wurde er an seinem Arbeitsplatz in Liestal von baselstädtischen Fahndern verhaftet. Dem Familienvater wird vorgeworfen, er habe bei einer langjährigen Bekannten Sex mit Gewalt erzwungen. Normalerweise war Patrick Schmassmann (47) eine Amtsperson, die jugendliche Straftäter ins Auge fasst: Er war einer von zwei Stellvertretendern des Baselbieter Jugendanwalts. Jetzt bekommt er es selbst mit der Justiz zu tun: Er sitzt im Basler Untersuchungsgefängnis "Waaghof". Entsprechende Informationen von OnlineReports bestätigten der Basler Staatsanwalts-Sprecher Markus Melzl wie auch die Baselbieter Justizdirektorin Sabine Pegoraro, in deren Zuständigkeit der Verwaltungsbereich der Jugendanwaltschaft fällt. 2. August 2005
"So kann das Umfeld eine Verdächtigten belastet werden" Was soll eigentlich eine derartige Berichterstattung? Angesprochen sind in solchen Fällen die Behörden und nicht das Volk! Schon nur die - versehentliche! - Namensnennung finde ich skandalös. Dadurch kann das gesamte Umfeld eines Verdächtigten belastet werden. Wer kann ein Interesse daran haben, aufgrund vager Angaben wie "es besteht Verdacht", "bewiesen ist noch nichts" oder "Vorwürfe bestritten" eine Hexenjagd loszutreten? Auf diese Weise werden Emotionen angesprochen, die ohne vertiefte Kenntnisse der Umstände und Fakten zu gefährlichen Fehlschlüssen verleiten können. Aus gutem Grund wird die Gewaltenteilung hochgehalten, dies sollte auch die Presse bedenken. Beatrice Alder, Basel "Diese Art der Berichterstattung ist nützlich" Ich vertrete die Ansicht, dass diese Art der Berichterstattung die Rechte und Pflichten aller fördert und daher ethisch ist. Unabdinbare Voraussetzung: Die gleich placierte, objektive Berichterstattung aller neuen Erkenntnisse. Weshalb? Personen des Rechtes - private und staatliche Anwälte, Notare, Polizei- und Untersuchungsbeamte, Richter - verfügen kraft ihrer Funktion über die Macht, die Meinungsbildung von nicht derart qualifizierten Bürgern ganz entscheidend zu beeinflussen. Dasselbe gilt für Ärzte, für kirchliche Würdenträger, für Journalisten, für Politiker, für Führer von börsenkotierten Unternehmen, für Revisoren von Kapitalgesellschaften. Sie alle haben das geschützte Privileg, mittels ihrer Empfehlung - "ihres Urteils" - potentiell wichtige Folgehandlungen rechtlicher, gesundheitlicher, glaubens-, vermögens- oder wahltechnischer Art zu bewirken.
Wenn sich erweist bzw. wenn zu befürchten ist, dass ein Exponent der genannten Berufsstände - die Experten - des Vertrauens der Anderen - der Laien - unwürdig ist, so müssen diese, also die Öffentlichkeit, zum Zwecke der Schadensminderung bzw. der Schadensverhinderung darauf aufmerksam gemacht werden. Dafür sind erfreulicherweise die Medien zuständig. Patric C. Friedlin, Basel "Eine etwas gar idealistische Hoffnung" Die Hoffnung, "dass die Öffentlichkeit der geprüften Familie mit dem gebotenen Respekt und Mitgefühl begegnet" ist zwar löblich, aber vielleicht gar etwas idealistisch. Wir wissen ja: Die Verhältnisse sind nicht so. Ausserdem vermisse ich das Täter-Opfer-Kästli. Haben Sie es vergessen? Die Nationalität des Täters können Sie ja sicher feststellen. Désirée Hilscher, Basel "Das ist kein Feld für seriösen Journalismus" Ich finde es unethisch, jemanden durch die Medien zu ziehen, so lange die Unschuldsvermutung nicht gerichtlich vom Tisch ist! Und zwar grundsätzlich. Ob bei Justizbeamten oder Pädophilen oder auch aktuell bei Kindesmörderinnen. Diese Primeur- und Publikumsgeilheit sagt mehr über die Zuschauer und die Entrüsteten aus, als über Täter oder Geschädigte. Es darf an Hexen- und an Kommunistenjagden durchaus erinnert werden! Sowas nützt weder der Justiz noch dem Rechtsverständnis in der Gesellschaft. Einmal mehr entpuppen sich "MonsterInnen" als ganz gewöhnliche Leute. Wozu also die dokumentierten Entrüstungen? Hier werden eine offene Gesellschaft und deren Mitverantwortung herausgefordert. Es ist das schlechte Gewissen der Leute, das sie so gierig macht. Kein Feld für seriösen Journalismus! Peter Thommen, Basel "Es könnte auch ein nicht erzwungener Akt gewesen sein" Die Glaubwürdigkeit einer Aussage, insbesondere, wenn es um solch schwere Vorwürfe geht, kann und darf ausschliesslich von ausgezeichneten und bestens geschulten Gutachtern mit grosser und langjähriger Erfahrung in der Erstellung von Glaubwürdigkeitsgutachten, überprüft werden. Ohne diese Voraussetzungen eine Aussage als glaubwürdig zu taxieren, kommt letztlich einer Vorverurteilung gleich. Die Zeugin wird als glaubwürdig eingestuft, gleichzeitig wird seitens des Sprechers der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, der Inhaftierte sei mit Vorbehalten "grundsätzlich geständig". Der Öffentlichkeit wird somit suggeriert, dass der Inhaftierte schuldig sei, weil er ein Geständnis abgelegt haben soll, zumal ja der Inhaftierte sich bereits mit Blicken und verbalen Äusserungen -was immer das heissen mag - belästigend verhalten haben soll.
Über die seitens der Staatsanwaltschaft erwähnten Vorbehalte des Inhaftierten wird jedoch nicht informiert. Diese Vorbehalte könnten ja sein, dass der Inhaftierte es nicht als erzwungen Akt angesehen hat. Womit dann letztlich Aussage gegen Aussage steht. Es kann durchaus sein, dass ein vermeintliches Opfer bei genauer Überprüfung der Aussagen eben nicht Opfer ist, sondern Täter. Umso mehr braucht es sehr gute Gutachter, die die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sehr genau kennen und einschätzen können, damit letztlich eine Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit analysiert und überprüft werden kann.
Insbesondere ist die genaueste Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer Aussage dann von besonderer Wichtigkeit, wenn solche schwere Taten auch tatsächlich passiert sind und somit die Opfer geschützt werden können. Samuel Wehrli, Pratteln "Mich stört die Namensnennung" Auch wenn Herr Schmassmann diese Taten begangen hat; seine Strafe wird er verdientermassen erhalten. Was mich sehr, sehr stört, ist, dass sein Name im Internet steht, und - wie immer, wenn OnlineReports einen Primeur bringt - wahrscheinlich auch bald in der Zeitung und in den elektronischen Medien breitgetreten wird. Nicht seinetwegen, sondern wegen der Kinder, denen mit Sicherheit ein unglaublicher Spiessrutenlauf bevorsteht. Das grenzt an virtuelle Kindesbelästigung und sie tun mir echt leid, die Kinder. Sie haben mit einem Vater zu tun, der sich erklären muss, und mit einem gnadenlosen Umfeld! Daniel Thiriet, Basel Hinweis der Redaktion -red. Wir verstehen Herrn Thiriets Einwände. Wir haben die Gründe für und gegen eine Nennung des Namens sorgfältig abgewogen. Die Nennung des Namens ist bei einer Person von öffentlichem Interesse - insbesondere in führender Stellung im Justizbereich - aus dokumentarischer Sicht medienethisch vertretbar. Es kommt dazu, dass in der Baselbieter Jugendanwaltschaft zwei Stellvertreter tätig sind. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Verdächtigungen zu vermeiden. Entscheidend ist, dass die Öffentlichkeit der geprüften Familie mit dem gebotenen Respekt und Mitgefühl begegnet. , |
Baselbieter Gefängnissen |
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