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"Unbarmherzig mit grosser Wucht": Tatort in Riehen

Rätselmord: Den Arbeitskollegen erschlagen und erstochen

Proess: Eine "augenscheinlich motivlose Tötung" in Riehen vor dem Basler Strafgericht


Von Fabian Schwarzenbach


Die Staatsanwaltschaft wirft einem Monteur besondere Grausamkeit und Heimtücke bei der Ermordung eines Arbeitskollegen vor. Nach dem Mord versuchte der Beschuldigte, die Bluttat der Ex-Frau und der Ex-Freundin des Opfer in die Schuhe zu schieben.


Die beiden Arbeitskollegen sollen sich an jenem Sonntag im Februar 2012 beim späteren Opfer zu Hause verabredet haben. Angeblich wollte der mutmassliche Täter, ein heute 27-jähriger Schweizer mit Migrationshintergrund, seinem Arbeitskollegen, einem damals 35 Jahre alten Deutschen, ein "hammer Auto" zeigen. Zwischen 17 und 18 Uhr lässt das Opfer den Täter in seine Wohnung an der Rauracherstrasse in Riehen. Was dann passierte, versucht das Basler Strafgericht unter dem Vorsitz von Gerichtspräsidentin Liselotte Henz (FDP) ab nächster Woche herauszufinden.
 
Der Hergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft beschreibt, ist nichts für zarte Gemüter: Der Täter zog sich Handschuhe über und schlug mit einem länglichen, kantigen Gegenstand auf das Opfer ein. Diesen Gegenstand konnte die Polizei bis anhin nicht ermitteln. Die Schläge sollen, so die Anklage, "besonders skrupellos, mit direktem Tötungsvorsatz" ausgeführt worden sein. Der Täter habe "unbarmherzig mit grosser Wucht" auf das Opfer eingeschlagen. Anfänglich soll sich das Opfer noch gegen die Schläge seines Widersachers gewehrt haben, verlor aber unter dem "Schlaghagel" das Bewusstsein.

Mindestens sieben Stiche
 
Als wäre dies nicht genug, soll der Beschuldigte zu einem Messer gegriffen und noch mindestens sieben Mal auf das Opfer eingestochen haben. Die Beschreibung der Verletzungen und Todesursachen füllen über sechs Seiten des Anklageschreibens. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "Hinrichtung".

Zudem sieht die Anklage eine "augenscheinlich motivlose Tötung, deren besondere Grausamkeit und Heimtücke die besondere Verwerflichkeit seines Handelns offenbart". Weshalb der Täter das Opfer überhaupt umbringen wollte, konnte noch nicht geklärt werden. "Ohne erkennbaren Anlass und ersichtliches Motiv", habe der Täter gemordet.

Versuch, Bluttat zu verschleiern
 
Nach der Tat bewahrte der Beschuldigte einen kühlen Kopf und versuchte von sich als möglichem Täter abzulenken. So schrieb er neben das Schlüsselbrett des Opfers einen Termin hin, den das Opfer mit seiner Ex-Freundin, ebenfalls eine Arbeitskollegin der beiden, an diesem Sonntagabend gehabt haben soll. Er raffte einige persönliche Gegenstände des Opfers, so auch dessen Mobiltelefon, zusammen und schloss die Wohnung mit dessen Schlüssel ab.

Kurz nach 19 Uhr schrieb er sich selber eine Kurzmitteilung vom Mobiltelefon des Opfers aus. Darin wurde zur Verschleierung erwähnt, dass die Ex-Freundin (des Opfers) zu Besuch kommen solle. Eine weitere SMS ging an eine andere Arbeitskollegin. Später am Abend schrieb der Angeklagte auf seinem eigenen Handy – Ahnungslosigkeit mimend – dem Opfer, wie ihm denn der BMW gefallen habe. Für die Staatsanwaltschaft ist der Täter "absolut berechnend" und "in planmässiger Kaltblütigkeit" vorgegangen.

Ablenkungsmanöver beirrte Polizei nicht
 
Am nächsten Morgen wartete ein weiterer Arbeitskollege, mit dem der Deutsche eine Fahrgemeinschaft bildete, auf ihn. Als er vergeblich klingelte, fuhr er alleine zur Arbeit. Dort sorgte man sich um den Abwesenden, so dass die Ex-Freundin nach Feierabend zur Wohnung des Opfers fuhr, sich mit einem Ersatzschlüssel Zutritt verschaffen konnte und ihn tot vorfand.
 
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde auch der mutmassliche Täter befragt, damals noch als Auskunftsperson. In dieser Befragung versuchte er teils beiläufig, teils klar, die Ex-Frau, von der das Opfer schon länger getrennt war, der Tat zu beschuldigen. Gleichzeitig gab er zu Protokoll, dass die Familie der Ex-Freundin einen "Ehrenmord" vollzogen haben könnte. Diese Finten nutzten ihm nichts, die Polizei verhaftete ihn zwei Tage später. Kommende Woche muss er sich vor dem Strafgericht für die ihm vorgeworfenen Taten verantworten.

5. September 2014

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