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"Nie die Gewissheit erlangt": Involvierte Basler Kantonalbank

Die umstrittene Rolle der BKB im ASE-Anlage-Skandal

Kundenberater der Basler Kantonalbank dementiert Liaison mit Martin Schlegel / Ex-ASE-Präsident Müller verweigert Aussage


Von Peter Knechtli


Der stellvertretende Chef des Private Banking der Basler Kantonalbank (BKB) stand heute Donnerstag im Fokus des Prozesses um den Zusammenbruch der ASE – während der ehemalige Präsident der Schwindel-Firma schwieg.


"Deine Buben sind am Durchdrehen." Diese für das Umgangs-Klima typische Bemerkung fiel am 29. Dezember 2011 in einem Telefongespräch, das der Hauptangeschuldigte und damalige ASE-Geschäftsführer Martin Schlegel mit Manfred G. führte, dem damals stellvertretenden Leiter des BKB-Private Banking in Zürich. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug vor: Er habe mitgeholfen, das ASE-Schwindelsystem mit Devisenhandel bis an den Rand des Zusammenbruchs im April 2012 mitzuschmieren.

Soll-Zinsen belasten Kundenvermögen

Als verantwortlicher Kundenberater und Teamleiter bei der Depotbank BKB – so die Anklageschrift – habe er Schlegels unbestrittene Unregelmässigkeiten bei den Einzelkunden "massgeblich unterstützt und überhaupt erst möglich gemacht". Unter anderem habe G. seine direkten Mitarbeitenden angewiesen, den Kunden die nachträglichen geheimen Konto-Eröffnungen in Kanada-Dollar ("CAD-Konti") zu verschweigen.

Ab diesen Konti, welche die Kundenvermögen mit happigen Soll-Zinsen von gegen zehn Prozent ohne Wissen der Anleger von allem Anfang an enorm belasteten, überwies Schlegel laut Anklage systematisch Beträge an die ASE. Wenn Kunden direkt bei der BKB ihren Kontostand abfragten, blieb das negativ belastete Geheimkonto unerwähnt. Damit die Kunden nicht Verdacht schöpften, machte Schlegel Druck auf die Zürcher BKB-Filiale, bei Anfragen von ASE-Kunden immer an ihn zu verweisen.

Jährlich bis 40'000 Franken ASE-Bonus

G. habe als Direktionsmitglied und Abteilungsleiter "Externe Vermögensverwalter/Devisen" auch keinen Verdacht geschöpft, nachdem ein "K-Geld"-Artikel ASE-Kunden dringend eine Überprüfung der Kontostände empfohlen hatte.

Im Dezember 2009 liess Schlegel in einer "Hauruck-Aktion" (so die Staatsanwaltschaft) für 420 Kunden spezielle "Handels-Konti" eröffnen, um darauf die Minus-Saldi der "CAD-Konti" zu transferieren, so dass sich bei einer Nachfrage durch Kunden ein scheinbar sauberes Vermögensbild ergab. Ausserdem soll Manfred G. dafür gesorgt haben, dass per Fax von der ASE eintreffende (und gefälschte) Zahlungsanweisungen vertrags- und weisungswidrig befolgt wurden.

Vor dem Bezirksgericht Laufenburg bestritt der inzwischen suspendierte und von der Finanzmarktaufsicht (Finma) mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegte Banker heute Donnerstag jegliche Form des Mitwissens und Mitwirkens. Ebenso wies er den Vorwurf von sich, zu seinem eigenen Vorteil Schlegels übles Spiel mitgespielt zu haben. Von den 300'000 Franken Bonus-Volumen die das ASE-Geschäft für die BKB jährlich abwarfen, seien zwischen 30'000 und 40'000 Franken für ihn abgefallen, was bei einem Jahreslohn von 150'000 Franken "nicht exorbitant" sei. Der Rest sei an seine Mitarbeitenden geflossen.

Bank zahlte Asien-Reise mit ASE

Auch den Vorwurf, mit Schlegel zudem privat verkehrt zu haben, wies Mafred G. zurück. Einzig zu einem Geburtstagsfest sei er einmal eingeladen gewesen. Eine ASE-Reise nach Schanghai und Bangkok sei "von der Bank bezahlt worden", weil er dort interessierte Investoren über die Basler Kantonalbank aufgeklärt habe. Daneben habe er geschäftlich auf Einladung der ASE an einem Basler "Tattoo"-Apéro und in Frick an einem Anlass in einem Kino-Saal teilgenommen, an dem sich die ASE  "als Devisenhändlerin verkauft hat".

Die Folgen der Strafuntersuchung für den BKB-Kundenberater seien "enorm", sagte der heute 53-jährige Angeschuldigte. Unter anderem sei sie mit ein Grund für die Scheidung von seiner Frau gewesen. Seine übrige Familie aber stehe hinter ihm. Er versuche sich derzeit mit Beratungen im Finanzbereich über Wasser zu halten: "Ich habe nie die Gewissheit erlangt, dass die ASE ihre Kunden betrügt. Ich wäre mit Bestimmtheit eingeschritten."

Ex-ASE-Präsident verweigert Aussage

Während der ehemalige BKB-Kadermann mit einigen Fragen des Staatsanwalts zwar gewisse Mühe zeigte, aber doch emotionslos antwortete, löste der Auftritt von ex-ASE-Präsident Simon Müller Verwunderung aus. Nachdem er am Tag zuvor während brutto fast fünf Stunden eine gegen siebzigseitige "Erklärung" verlesen hatte, der Gericht und Staatsanwaltschaft geduldig zuhörten, kündigte sein Anwalt heute Donnerstagmorgen an, sein Mandant werde – was sein Recht ist – "keine Ergänzungsfragen zur Sache und zur Person beantworten".

Daraus ergab sich die merkwürdige Szenerie, dass Ankläger Karl Knopf auf Geheiss des Gerichtspräsidenten reihenweise Fragen stellte, auf die Müller mit "keine Antwort" und dann kanonartig mit "gleiche Antwort" reagierte.

Über die Aussage-Verweigerung zeigte sich der Staatsanwalt in der Verhandlung "irritiert". Nachdem Müller schon während der viereinhalbjährigen Strafuntersuchung Aussagen weitgehend verweigert habe, lege er jetzt eine mit seinen Anwälten abgesprochene schriftliche Stellungnahme vor und schweige danach. Damit ziele Müller vorsätzlich darauf ab, dass zutage getretene Widersprüche in der ersten Instanz nicht geklärt werden: "Er will ein Hinterfragen seines Tuns vermeiden."

"Widersprüchlich und aktenwidrig"

Dieses Verhalten, so der Staatsanwalt, könne als "Verstoss gegen Treu und Glauben" betrachtet werden. Ausserdem seien die in der epischen "Erklärung" enthaltenen Aussagen "über weite Strecken widersprüchlich und aktenwidrig". Rechtsgelehrte sprachen gegenüber OnlineReports von einer möglichen Missachtung des Gerichts. Worin der Nutzen der Schweige-Taktik liegen könnte, erschloss sich dem Prozess-Publikum nicht.

Es wird interessant sein zu erfahren, wie die fünf Mitglieder des Bezirksgerichts mit dieser Verweigerungs-Position des Angeschuldigten Müller umgehen und ob sie einen Einfluss auf das Strafmass hat.

Im Prozess folgen am Freitag und Samstag die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern. Das Urteil wird am 15. Dezember verkündet.

23. November 2016

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